Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 5 B 1351/05 AS ER, L 5 B 1352/05 AS PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7488
LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 5 B 1351/05 AS ER, L 5 B 1352/05 AS PKH (https://dejure.org/2006,7488)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2006 - L 5 B 1351/05 AS ER, L 5 B 1352/05 AS PKH (https://dejure.org/2006,7488)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - L 5 B 1351/05 AS ER, L 5 B 1352/05 AS PKH (https://dejure.org/2006,7488)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7488) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) zugunsten anderweitig förderungsfähiger Auszubildender; Leistung von Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung nach Abbruch des Erststudiums nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.08.2005 - L 5 B 51/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaften

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 5 B 1351/05
    Eines Rückgriffs auf die hinter dem JobCenter stehenden Körperschaften bedarf es nicht (vgl. hierzu ausführlich Senatsbeschluss vom 11. August 2005, L 5 B 51/05 AS ER sowie Beschluss des 10. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2005, L 10 B 44/05 AS ER).
  • LSG Berlin, 14.06.2005 - L 10 B 44/05
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 5 B 1351/05
    Eines Rückgriffs auf die hinter dem JobCenter stehenden Körperschaften bedarf es nicht (vgl. hierzu ausführlich Senatsbeschluss vom 11. August 2005, L 5 B 51/05 AS ER sowie Beschluss des 10. Senats des LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Juni 2005, L 10 B 44/05 AS ER).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 5 B 1351/05
    Es bedarf insoweit keiner Klärung, ob in Anlehnung an den zum früheren § 26 BSHG herrschenden Streit das Vorliegen einer besonderen Härte nur dann anzunehmen ist, wenn die Folgen des Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist und vom Gesetzgeber so bewusst in Kauf genommen wurde (vgl. BVerwGE 94, 224), oder diesbezüglich stets eine typisierende Betrachtungsweise geboten ist (vgl. Nachweise bei Eicher/Spellbrink, a.a.O., § 7 Rn. 47).
  • BSG, 21.12.2009 - B 14 AS 61/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei

    Dies für sich genommen führt aber nicht zu dem von dem Beklagten angenommenen Leistungsausschluss, wie SG und LSG zutreffend entschieden haben (vgl auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2009 - L 28 AS 1919/07, info also 2009, 174 und Beschluss vom 16. September 2009 - L 5 AS 1440/09 B ER - juris RdNr 17 unter Aufgabe der gegenteiligen Auffassung im Beschluss vom 26. Januar 2006 - L 5 B 1351/05 AS ER, FEVS 57, 423; ebenso A. Loose in GK-SGB II, Stand November 2009, § 7 SGB II RdNr 140).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2006 - L 19 B 20/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nach der auch unter Geltung des SGB II in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte fortgeführten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 26 BSHG (u.a.: Beschlüsse des LSG Niedersachsen - Bremen vom 14.04.2005, - L 8 AS 36/05 ER -, vom 02.02.2006, - L 8 AS 439/05 ER - LSG Berlin - Brandenburg vom 26.01.2006, - L 5 B 1351/05 AS ER -, L 5 B 1352/05 AS PKH - Thüringer LSG, Beschluss vom 22.09.2005, - L 7 AS 635/05 ER -, lag ein besonderer Härtefall im Sinne von § 26 Satz 2 BSHG vor, wenn die Folgen des gesetzlichen Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist und auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, Sozialhilfe von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart erscheint.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2010 - L 6 AS 35/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine Einbeziehung der Voraussetzung der "Erstausbildung" als subjektives Element in die Förderungsfähigkeit "dem Grunde nach" mit der Folge, dass während jeder zweiten oder weiteren Ausbildung Leistungen zum Lebensunterhalt gewährt werden müssten, stehe nicht im Einklang mit dem Gesetzeszweck (so auch Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26.01.2006 - L 5 B 1351/05 AS - und 05.04.2006 - L 19 B 151/06 AS ER - LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2005 - L 2 B 7/05 AS ER -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - L 5 AS 1440/09

    Arbeitslosengeld II; Auszubildende in der nach dem BAFöG förderungsfähiger

    Der Senat gibt damit zum einen seine im Beschluss vom 26. Januar 2006 (L 5 B 1351/05 AS ER, L 5 B 1352/05 AS PKH, FEVS 57, 423) vertretene Auffassung auf, sämtlichen Ausnahmeregelungen des § 7 Abs. 6 SGB II sei gemein, dass der Auszubildende im Haushalt seiner Eltern leben müsse (so wohl auch, allerdings ohne Begründung, Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, Rdnr. 99 zu § 7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.07.2009 - L 14 AS 563/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende; Auszubildende; Förderungsfähigkeit;

    Offenbleiben kann, ob § 7 Abs. 6 SGB II darüber hinaus stets voraussetzt, dass der oder die Auszubildende auch tatsächlich bei den Eltern wohnt (so aber LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Januar 2006 - L 5 B 1351/05 AS ER - nachfolgend zum Beschluss des SG Berlin vom 9. November 2005, a.a.O.).
  • LSG Bayern, 09.03.2009 - L 7 AS 61/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    Denn alle in § 7 Abs. 6 SGB II aufgeführten Ausnahmen vom Ausschluss der in § 7 Abs. 5 SGB II genannten Auszubildenden von der Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts setzen voraus, dass der Auszubildende im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils lebt (vgl. Spellbrink, in; Eicher, Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 7, Rn. 98 f; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.01.2006, Az.: L 5 B 1351/05 AS ER, L 5 B 1352/05 AS PKH).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2007 - L 28 B 53/07

    Einstweilige Anordnung; Härtefall

    Denn nach der auch unter Geltung des SGB II in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte teilweise fortgeführten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 26 BSHG (u. a.: Beschlüsse des LSG Niedersachsen - Bremen vom 14.04.2005, - L 8 AS 36/05 ER -, vom 02.02.2006, - L 8 AS 439/05 ER - LSG Berlin-Brandenburg vom 26.01.2006, - L 5 B 1351/05 AS ER -, L 5 B 1352/05 AS PKH - Thüringer LSG, Beschluss vom 22.09.2005, - L 7 AS 635/05 ER) -, liegt ein besonderer Härtefall im Sinne von § 26 Satz 2 BSHG vor, wenn die Folgen des gesetzlichen Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist, wie die typische Konsequenz, dass die Ausbildung nicht begonnen oder gar abgebrochen werden muss, und auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, Sozialhilfe von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart erscheint.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - L 28 B 376/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende -

    11 Denn nach der auch unter Geltung des SGB II in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte teilweise fortgeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 26 BSHG (grundlegend Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.10.1993, - 5 C 16/91 -, BVerwGE 94, 224 ff und im Folgenden etwa Beschlüsse des LSG Niedersachsen - Bremen vom 14.04.2005, - L 8 AS 36/05 ER -, vom 02.02.2006, - L 8 AS 439/05 ER - LSG Berlin-Brandenburg vom 26.01.2006, - L 5 B 1351/05 AS ER -, L 5 B 1352/05 AS PKH - Thüringer LSG, Beschluss vom 22.09.2005, - L 7 AS 635/05 ER) liegt ein besonderer Härtefall vor, wenn die Folgen des gesetzlichen Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist, wie die typische Konsequenz, dass die Ausbildung nicht begonnen oder gar abgebrochen werden muss, und auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, Sozialhilfe von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart erscheint.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2007 - L 28 B 430/07

    Ausschluss von Leistungen des SGB 2 bei Förderungsfähigkeit nach BAföG;

    Denn nach der auch unter Geltung des SGB II in der Rechtsprechung der Landessozialgerichte teilweise fortgeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 26 BSHG (u. a.: Beschlüsse des LSG Niedersachsen - Bremen vom 14.04.2005, - L 8 AS 36/05 ER -, vom 2.02.2006, - L 8 AS 439/05 ER - LSG Berlin-Brandenburg vom 26.01.2006, - L 5 B 1351/05 AS ER -, L 5 B 1352/05 AS PKH - Thüringer LSG, Beschluss vom 22.9.2005, - L 7 AS 635/05 ER -), liegt ein besonderer Härtefall vor, wenn die Folgen des gesetzlichen Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist, wie die typische Konsequenz, dass die Ausbildung nicht begonnen oder gar abgebrochen werden muss, und auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart erscheint (Beschlüsse des Senats vom 8. Januar 2007 - L 28 B 43/07 AS ER - und vom 10. Januar 2007 - L 28 B 53/07 AS ER - abrufbar unter: www.sozialgerichtbarkeit.de).
  • SG Reutlingen, 10.03.2007 - S 2 AS 4659/06

    Arbeitslosengeld II - Leistungsausschluss für Auszubildende - abstrakte

    b) Die Bedingungen für eine Rückausnahme nach § 7 Abs. 6 SGB II liegen bei der Klägerin nicht vor, da hierfür Voraussetzung wäre, dass sie im Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils lebt (vgl. dazu LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.01.2006, Az.: L 5 B 1351/05 AS ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 07.11.2006, Az.: L 7 AS 200/06 ER u.a.; Spellbrink , in: Eicher/Spellbrink [Hrsg.], SGB II, 2005, § 7 Rn. 45).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.01.2007 - L 28 B 43/07

    Einstweilige Anordnung; Härtefall

  • SG Reutlingen, 19.03.2007 - S 2 AS 4659/06

    Gewährung von Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende; Voraussetzungen

  • LSG Sachsen, 02.11.2006 - L 3 AS 88/06

    Verpflichtung zur Ausnutzung der Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.04.2006 - L 19 B 151/06

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung; Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes

  • SG Berlin, 11.08.2009 - S 130 AS 23003/09
  • SG Berlin, 31.10.2006 - S 94 AS 12047/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - Ausbildungsförderung -

  • SG Berlin, 31.10.2006 - S 94 AS 6629/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Studenten - abstrakte

  • SG Hannover, 24.07.2009 - S 46 AS 801/08
  • SG Bremen, 02.04.2009 - S 23 AS 468/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht