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   LSG Hamburg, 08.06.2005 - L 5 B 139/05 ER AS   

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https://dejure.org/2005,22272
LSG Hamburg, 08.06.2005 - L 5 B 139/05 ER AS (https://dejure.org/2005,22272)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08.06.2005 - L 5 B 139/05 ER AS (https://dejure.org/2005,22272)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - L 5 B 139/05 ER AS (https://dejure.org/2005,22272)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Einmalbeträgen für Kleider auf Grund des lediglichen Besitzes von Jeans für Vorstellungsgespräche; Voraussetzungen für die Ansehung eines Einmalbetrages für Kleider als Erstausstattung

  • Wolters Kluwer

    Einmalbetrag für Kleider als Erstausstattung i.S.d. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (5)

  • SG Oldenburg, 30.05.2007 - S 48 AS 811/07
    Insoweit wird es in der Literatur und Rechtssprechung insbesondere nicht als ausreichend erachtet, dass der vorhandene Bekleidungsbestand (nur) ergänzt werden muss (Kalhorn in Hauck/ Noftz Grundsicherung für Arbeitssuchende, 2005, § 23 Rdnr. 21), sondern darauf verwiesen, dass der Begriff "Erstausstattung" impliziere, dass zuvor keine Möglichkeit bestanden habe, entsprechende Kleidungsstücke anzuschaffen bzw. dass diese verloren gegangen sind (vgl. Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 8. Juni 2005, - L 5 B 139/05 ER AS -).
  • SG Osnabrück, 21.09.2006 - S 22 AS 635/06
    Der Begriff "Erstausstattung" impliziert, dass zuvor keine Möglichkeit bestanden haben muss, entsprechende Kleidungsstücke anzuschaffen bzw. dass diese verloren gegangen sind (so Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 8. Juni 2005 - L 5 B 139/05 ER AS -).
  • SG Oldenburg, 26.04.2006 - S 45 AS 503/06
    Insoweit wird es in der Literatur und Rechtsspre-chung insbesondere nicht als ausreichend erachtet, dass der vorhandene Bekleidungsbestand (nur) ergänzt werden muss (Kalhorn in Hauck/ Noftz Grundsicherung für Arbeitssuchende, 2005, § 23 Rdnr. 21), sondern darauf verwiesen, dass der Begriff "Erstausstattung" impliziere, dass zuvor keine Möglichkeit bestanden habe, entsprechende Kleidungsstücke anzuschaffen bzw. dass diese verloren gegangen sind (vgl. Landes-sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 8. Juni 2005, - L 5 B 139/05 ER AS -).
  • SG Lüneburg, 05.04.2006 - S 25 AS 343/06
    Insoweit wird es in der Literatur und Rechtssprechung insbesondere nicht als ausreichend erachtet, dass der vorhandene Bekleidungsbestand (nur) ergänzt werden muss (Kalhorn in Hauck/ Noftz Grundsicherung für Arbeitssuchende, 2005, § 23 Rdnr. 21), sondern darauf verwiesen, dass der Begriff "Erstausstattung" impliziere, dass zuvor keine Möglichkeit bestanden habe, entsprechende Kleidungsstücke anzuschaffen bzw. dass diese verloren gegangen sind (vgl. Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 8. Juni 2005, - L 5 B 139/05 ER AS -).
  • SG Hildesheim, 15.11.2005 - S 43 AS 726/05
    Insoweit wird es in der Literatur und Recht-sprechung insbesondere nicht als ausreichend erachtet, dass der vorhandene Beklei-dungsbestand (nur) ergänzt werden muss (Kalhorn in Hauck/Noftz, Grundsicherung für Arbeitsuchende, 2005, § 23, Rn. 21), sondern darauf verwiesen, dass der Begriff "Erst-ausstattung" impliziere, dass zuvor keine Möglichkeit bestanden habe, entsprechende Kleidungsstücke anzuschaffen bzw. dass diese verloren gegangen sind (LSG Hamburg, Beschluss vom 8.06.05, L 5 B 139/05 ER AS).
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