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   LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05 ER AS   

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https://dejure.org/2005,4179
LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05 ER AS (https://dejure.org/2005,4179)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26.09.2005 - L 5 B 196/05 ER AS (https://dejure.org/2005,4179)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 26. September 2005 - L 5 B 196/05 ER AS (https://dejure.org/2005,4179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt bei Alleinerziehenden, Berücksichtigung der Unterstützungsleistung des anderen Elternteils

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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 4 L 3222/97

    Sozialhilfe; Alleinerziehender; Getrennt lebende Eltern; Abwechslung mit der

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05
    Allerdings kommt auch nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte der Status 'Alleinerziehender" einem Elternteil dann nicht zu, wenn ein anderer Erwachsener gleichberechtigt und unentgeltlich an der Bedarfsdeckung des Kindes in erheblichem Umfang mitwirkt bzw. wenn der hilfesuchende Elternteil von dem anderen Elternteil nachhaltig unterstützt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.8.1998, 24 A 6169/96; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22.7.1988, 4 B 227/88 = FEVS 38, S. 209, vom 8.7.1997, 4 L 3222/97 = FEVS 48, 24 und vom 9.10.2003, 12 ME 425/03 = FEVS 55, 452).

    So ist ein Anspruch auf einen Mehrbedarfszuschlag in Fällen versagt worden, in denen beide sorgeberechtigte Elternteile die Betreuung des Kindes abwechselnd tageweise übernommen hatten (OVG Lüneburg, Beschluss vom 8.7.1997 a.a.O.).

    Da die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall maßgeblich sind (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8.7.1997 a.a.O. und vom 9.10.2003 a.a.O.; Kalhorn in Hauck/Noftz a.a.O., § 21 RdNr. 14), kommt zwar dem Umstand, dass dem Antragsteller und der Kindesmutter das gemeinsame Sorgerecht zusteht, welches gemäß der Einigung über das Umgangsrecht vom 10. Dezember 2002 (faktisch) im wochenweisen Wechsel ausgeübt werden soll, nur eine gewisse Indizwirkung dafür zu, dass der Antragsteller nicht alleinerziehend ist (vgl. auch Kalhorn a.a.O., RdNr. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1998 - 24 A 6169/96

    Bewilligung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende; Ablehnung eines Mehrbedarfs

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05
    Allerdings kommt auch nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte der Status 'Alleinerziehender" einem Elternteil dann nicht zu, wenn ein anderer Erwachsener gleichberechtigt und unentgeltlich an der Bedarfsdeckung des Kindes in erheblichem Umfang mitwirkt bzw. wenn der hilfesuchende Elternteil von dem anderen Elternteil nachhaltig unterstützt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.8.1998, 24 A 6169/96; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22.7.1988, 4 B 227/88 = FEVS 38, S. 209, vom 8.7.1997, 4 L 3222/97 = FEVS 48, 24 und vom 9.10.2003, 12 ME 425/03 = FEVS 55, 452).

    Ohne Einfluss auf den Anspruch auf Gewährung des Alleinerziehenden-Mehrbedarfs ist die Mitwirkung eines 'Dritten" an der Pflege und Erziehung des Kindes nur dann, wenn sie so geringfügig ist, dass sie unwesentlich, d.h. unbeachtlich für die Gewährung des Mehrbedarfszuschlags ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.8.1998, 24 A 6169/96).

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2003 - 12 ME 425/03

    Alleinerziehende; Alleinerziehender; Alleinerziehung; elterliche Sorge;

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05
    Allerdings kommt auch nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte der Status 'Alleinerziehender" einem Elternteil dann nicht zu, wenn ein anderer Erwachsener gleichberechtigt und unentgeltlich an der Bedarfsdeckung des Kindes in erheblichem Umfang mitwirkt bzw. wenn der hilfesuchende Elternteil von dem anderen Elternteil nachhaltig unterstützt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.8.1998, 24 A 6169/96; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22.7.1988, 4 B 227/88 = FEVS 38, S. 209, vom 8.7.1997, 4 L 3222/97 = FEVS 48, 24 und vom 9.10.2003, 12 ME 425/03 = FEVS 55, 452).

    Da die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall maßgeblich sind (OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 8.7.1997 a.a.O. und vom 9.10.2003 a.a.O.; Kalhorn in Hauck/Noftz a.a.O., § 21 RdNr. 14), kommt zwar dem Umstand, dass dem Antragsteller und der Kindesmutter das gemeinsame Sorgerecht zusteht, welches gemäß der Einigung über das Umgangsrecht vom 10. Dezember 2002 (faktisch) im wochenweisen Wechsel ausgeübt werden soll, nur eine gewisse Indizwirkung dafür zu, dass der Antragsteller nicht alleinerziehend ist (vgl. auch Kalhorn a.a.O., RdNr. 15).

  • SG Oldenburg, 16.02.2005 - S 47 AS 39/05
    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05
    Die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. dazu SG Oldenburg, Beschlüsse vom 4.3.2005 - S 47 AS 58/05 ER - und vom 16.2.2005 - S 47 AS 39/05 ER) - Regelung, das Kindergeld nicht dem anspruchsberechtigten Elternteil, sondern dem Kind selbst als Einkommen zuzurechnen, soll sicherzustellen, dass der Zweck des Kindergeldes, die Abhängigkeit des Kindes vom Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld zu beseitigen, nicht verfehlt wird (Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II - Kommentar, § 11 RdNr. 122 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung).
  • SG Oldenburg, 04.03.2005 - S 47 AS 58/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zurechnung des

    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05
    Die - verfassungsrechtlich unbedenkliche (vgl. dazu SG Oldenburg, Beschlüsse vom 4.3.2005 - S 47 AS 58/05 ER - und vom 16.2.2005 - S 47 AS 39/05 ER) - Regelung, das Kindergeld nicht dem anspruchsberechtigten Elternteil, sondern dem Kind selbst als Einkommen zuzurechnen, soll sicherzustellen, dass der Zweck des Kindergeldes, die Abhängigkeit des Kindes vom Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld zu beseitigen, nicht verfehlt wird (Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II - Kommentar, § 11 RdNr. 122 unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.07.1988 - 4 B 227/88
    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05
    Allerdings kommt auch nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte der Status 'Alleinerziehender" einem Elternteil dann nicht zu, wenn ein anderer Erwachsener gleichberechtigt und unentgeltlich an der Bedarfsdeckung des Kindes in erheblichem Umfang mitwirkt bzw. wenn der hilfesuchende Elternteil von dem anderen Elternteil nachhaltig unterstützt wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.8.1998, 24 A 6169/96; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 22.7.1988, 4 B 227/88 = FEVS 38, S. 209, vom 8.7.1997, 4 L 3222/97 = FEVS 48, 24 und vom 9.10.2003, 12 ME 425/03 = FEVS 55, 452).
  • VG Hamburg, 09.11.1988 - 8 VG 2696/88
    Auszug aus LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 196/05
    Ob in diesen Fällen der Bedarf des Kindes entsprechend aufzuteilen wäre (so VG Hamburg, Beschluss vom 9.11.1988, 8 VG 2696/88 = info also 1989, 100) oder aber Unterhaltsleistungen teilweise anzurechnen sind, braucht nicht abschließend entschieden werden.
  • BSG, 03.03.2009 - B 4 AS 50/07 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - geteilte Kinderbetreuung

    Vielmehr bejaht er bei Vorliegen der genannten Umstände die in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich behandelte Frage (für die Berücksichtigung des vollen Mehrbedarfs, wenn die zeitliche Betreuung des Kindes bei rund einem Drittel liegt: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.6.2007 - L 8 AS 491/05 = juris RdNr 46; den Mehrbedarf ablehnend bei einem halbwöchentlichen Wechsel: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, FEVS 48, 24, 25; Behrend in jurisPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 21 RdNr 25; Gerenkamp in Mergler/Zink, SGB II, Januar 2007, § 21 RdNr 9; Tattermusch in Estelmann, SGB II, April 2008, § 21 RdNr 19; den Mehrbedarf ganz versagend wohl: LSG Hamburg, Beschluss vom 26.9.2005 - L 5 B 196/05 ER AS = ZFSH/SGB 2006, 101, 102; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.4.2008 - L 20 AS 112/06 = Sozialrecht aktuell 2008, 155, 160) in der Weise, dass den Berechtigten ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zusteht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2008 - L 20 AS 112/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der Senat folgt daher nicht dem LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil v. 21.06.2007, L 8 AS 491/05), das in der Anwendung des § 21 Abs. 3 SGB II eine Lösung für die aufgezeigten Problemstellungen bei der Ausübung des Umgangsrechtes gesehen hat (vgl. auch Beschluss des Senates vom 07.03.2007, L 20 B 328/06 AS ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 26.09.2005, L 5 B 196/05 ER AS).
  • OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06

    Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz

    Änderung der Rechtsprechung zur Einrichtungsbildung bei der Abwasserbeseitigung: Werden in einem Satzungsgebiet die meisten Grundstücke vollentsorgt, ein Teil aber nur schmutzwasserentsorgt, ist die Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte nach dem Rechtmäßigkeitsmaßstab der Typengerechtigkeit noch hinzunehmen, wenn nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle von dem Typ "Vollentsorgung" abweichen (anders noch der erkennende Senat im Urteil von 24.2.2003 - 5 B 639/02 - und im Urteil vom 26.3.2003 - 5 B 638/02 -, SächsVBl. 2004, 103, sowie im Urteil vom 17.5.2006 - 5 B 196/05 -) und die abweichenden Fälle zusammen nicht mehr als 10 % der Nutzungsfläche ausmachen (anders noch der erkennende Senat im Beschluss vom 4.3.2004, JbSächsOVG 12, 125).
  • SG Hannover, 17.04.2007 - S 17 AS 672/07
    Das ist nicht der Fall, wenn der den Zuschlag begehrende Elternteil von dem anderen Elternteil nachhaltig unterstützt wird (so bereits die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Rechtslage nach dem Bundessozialhilfegesetz: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.08.1998 - 24 A 6169/96; Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 22.07.1988 - 4 B 227/88, vom 08.07.1997 - 4 L 3222/97 und vom 09.10.2003 - 12 ME 425/03; nunmehr Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 26.09.2005 - L 5 B 196/05 ER AS).

    Die Unterstützung muss dabei nicht täglich erfolgen, sondern kann auch darin bestehen, dass die Pflege und Erziehung des Kindes tageweise übernommen wird (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 08.07.1997 - 4 L 3222/97; Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 26.09.2005 - L 5 B 196/05 ER AS).

    Deren Erziehungs- und Pflegeanteil ist daher so groß, dass der Antragsteller nicht mehr als alleinerziehend anzusehen ist (siehe auch Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 26.09.2005 - L 5 B 196/05 ER AS: Unterstützung während eines Drittels der Zeit schließt Alleinerziehung aus).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2007 - L 13 AS 50/07

    Gewährung eines Mehrbedarfszuschlages für eine Alleinerziehende wegen der

    16 Demgegenüber ist auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen, die wesentlich davon geprägt sind, ob die betreffenden Personen gemeinsam in einem Haushalt leben, wie die Wohn- und Wirtschaftsverhältnisse ausgestaltet sind, und wie sich die Tagesabläufe der handelnden Personen gestalten (vgl. Tattermusch in: Estelmann, SGB II, Stand: Dezember 2006, § 21 Rdn. 13 und 17; Adolph in: Linhart/Adolph, SGB II und XII, Stand: September 2006, § 21 Rdn. 16; Kalhorn in: Hauck/Noftz, SGB II, Stand 5/2007, § 21 Rdn. 14; LSG Hamburg, Beschluss vom 26. September 2005 - L 5 B 196/05 ER AS -, zit. nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. April 2006 - L 20 B 74/06 AS ER -, zit. nach juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2006 - L 6 AS 530/06 ER - V. n. b.).
  • OVG Sachsen, 14.10.2013 - 5 A 87/11

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Teilbeiträge, Schmutzwasserentsorgung,

    Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (SächsOVG, Urt. v. 17. Mai 2006 - 5 B 196/05 - n. V. und Urt. v. 7. Dezember 2005, SächsVBl. 2006, 165) müsse der Satzungsgeber unterschiedliche öffentliche Einrichtungen der Abwasserbeseitigung bilden, wenn er im Satzungsgebiet im unterschiedlichen Umfang die Abwasserbeseitigung wahrnehme.

    Soweit der Kläger in der Beschwerdebegründung Entscheidungen des Senats aus den Jahren 2005 und 2006 zitiert (SächsOVG, Urt. v. 17. Mai 2006 - 5 B 196/05 - n. V. und Urt. v. 7. Dezember 2005, SächsVBl. 2006, 165) betreffen diese Beitragspflichten, die vor der gesetzlich geregelten Möglichkeit, Teilbeiträge für die Schmutzwasserentsorgung zu erheben, entstanden sind.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2007 - L 7 AS 41/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    In einem derartigen Fall liegen die Voraussetzungen des § 21 Abs. 3 SGB II aus den dargestellten Gründen nicht vor (ebenso Landessozialgericht [LSG] Hamburg, Beschluss vom 06.09.2005, L 5 B 196/05 ER AS, Juris; N. Behrend in: jurisPK-SGB 11, 2. Auflage 2007, § 21 Rn. 25; Kahlhorn in: Hauck/Noftz, SGB II, K § 21 Rn. 14 [Stand: III/05]; Lang in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 20 Rn. 94).
  • OVG Sachsen, 21.01.2008 - 5 BS 331/07

    Duldungsbescheid; Abwasserbeitrag; öffentliche Last

    Hinsichtlich der Satzung vom 26.11.1997, die rückwirkend zum 15.12.1994 in Kraft getreten war, ist der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17.5.2006 (5 B 196/05) von der Unwirksamkeit ausgegangen.
  • SG Detmold, 13.04.2007 - S 11 (9) AS 205/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Ohne Einfluss auf den Anspruch auf Gewährung des Alleinerziehenden-Mehrbedarfs ist die Mitwirkung eines Dritten an der Pflege und Erziehung des Kindes nur dann, wenn sie so geringfügig ist, dass sie unwesentlich, d. h. unbeachtlich für die Gewährung des Mehrbedarfszuschlags ist (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 25.08.1998, Az. 24 A 6169/96 und Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (Nds. OVG), Beschluss vom 22.07.1988, Aktenzeichen (Az.) 4 B 227/88, jeweils zur Vorschrift des § 23 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) a. F.; Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 26.09.2005, Az. L 5 B 196/05 ER AS; Hauck/Noftz-Kalhorn, SGB II, K § 21, Rn. 14; Eicher/Spellbrink-Lang, SGB II, 2005, § 21, Rn. 35; Münder-Hofmann, LPK-SGB II, 2005, § 21, Rn. 6, 9).
  • SG Düsseldorf, 05.01.2006 - S 29 AS 16/05
    Diese Regelung soll einzig sicherstellen, dass der Zweck des Kindergeldes, die Abhängigkeit des Kindes vom Arbeitslosengeld oder Sozialgeld zu beseitigen, nicht verfehlt wird (LSG Hamburg, Beschluss vom 26.09.2005, AZ: L 5 B 196/05 ER AS).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2007 - L 20 B 328/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2008 - L 19 B 22/08

    Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt; Keine aufschiebende Wirkung eines

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2006 - L 6 AS 530/06
  • SG Hildesheim, 16.06.2006 - S 13 AS 559/06
  • VG Bremen, 27.02.2008 - S3 K 447/06

    Arbeitslosengeld II

  • SG Leipzig, 27.06.2007 - S 19 AS 668/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Mehrbedarfe beim

  • SG Kassel, 28.08.2013 - S 6 AS 711/12

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Abwechslung getrennt

  • SG Bremen, 05.02.2009 - S 23 AS 153/09

    Gewährung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende aufgrund einer alleinigen Pflege

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