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   LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 AS ER   

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https://dejure.org/2008,12081
LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 AS ER (https://dejure.org/2008,12081)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 AS ER (https://dejure.org/2008,12081)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Oktober 2008 - L 5 B 2010/08 AS ER (https://dejure.org/2008,12081)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angemessenheit einer Wohnung mit 2 1/2 Zimmern für ein Ehepaar mit einer achtjährigen Tochter und einem sechsjährigen und behinderten Sohn und nicht bedarfsdeckendem Einkommen; Eingeschränkter Ermessensspielraum der Behörde bei der Erteilung einer Zusicherung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Voraussetzungen für die Erteilung einer Zusicherung zur Erbringung von Leistungen

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2008 - L 5 B 2010/08
    Die zu treffende Eilentscheidung kann, wie das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung in Zusammenhang mit Leistungen nach dem SGB II bzw. XII betont hat (Beschluss vom 12. Mai 2005, NVwZ 2005, S. 927 ff), sowohl auf eine Folgenabwägung (Folgen einer Stattgabe gegenüber den Folgen bei Ablehnung des Eilantrages) als auch alternativ auf eine Überprüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden.
  • SG Stade, 11.10.2011 - S 28 AS 669/11

    Unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 22 Abs. 4 S. 2 SGB II zunächst

    Da § 22 Abs. 4 Satz 2 SGB II anders als § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II (nur) auf die Kosten der Unterkunft und nicht auf die Kosten der Unterkunft und Heizung abstellt, ist insoweit nicht die Bruttowarmmiete entscheidend, sondern die Nettokaltmiete zuzüglich der kalten Betriebskosten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 AS ER - zitiert nach ju-ris, m. w. N.).

    Nur beim Vorliegen eines atypischen Falls kann er die Erteilung der Zusicherung trotz Vorliegens der im Gesetz geregelten tatbestandlichen Voraussetzungen verweigern (vgl. LSG, Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 AS ER - zitiert nach juris).

    Sie kann nur für die Wohnungsbeschaffungskosten, etwa in Form von Maklercourtage, Kosten für Zeitungsinserate oder doppelte Mietzinszahlung gelten, denn Umzugskosten und Mietkaution fallen unabhängig davon an, ob Wohnraum knapp oder im Überfluss vorhanden ist (vgl. LSG, Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 AS ER - zitiert nach juris).

    Es muss nämlich nicht nur der Auszug aus der bisherigen Wohnung erforderlich sein, sondern es muss auch ein Einzug in eine kostenangemessene Wohnung erfolgen (vgl. LSG, Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 AS ER - zitiert nach juris).

    Entscheidend ist insoweit nicht die Bruttowarmmiete, sondern die Nettokaltmiete zuzüglich der kalten Nebenkosten; § 22 Abs. 4 Satz 2 SGB II stellt lediglich auf die Angemessenheit der Aufwendungen für die neue Unterkunft, und nicht auf die Kosten der Unterkunft und Heizung ab (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 AS ER - zitiert nach juris, m. w. N.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2010 - L 5 AS 23/09

    Angemessenheit der Unterkunftskosten nach einem notwendig gewordenen Umzug

    Anderenfalls wäre ein Umzug zwar sinnvoll, aber nicht notwendig (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 3. Auflage 2008, § 22 RN 107; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2008, Az.: L 5 B 2010/08 AS ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Juli 2009, Az.: L 7 B 188/09 AS ER, beide zitiert nach juris).

    Es handelt sich um ein "Kompetenz-Kann" (offen gelassen von Lang/ Link in Eicher/Spellbrink: SGB 11, 2. Auflage 2008, § 22 RN 87; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2008, a.a.O., RN 24; a.A. Berlit, a.a.O., § 22 RN 104).

  • SG Berlin, 25.03.2010 - S 128 AS 8464/10

    Arbeitslosengeld II; angemessene Unterkunftskosten; Genossenschaftsanteile als

    Für die Beurteilung der Angemessenheit der Unterkunftskosten der neuen Wohnung kommt es aber auf die Heizkosten nicht an (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - L 5 B 2010/08 AS ER).

    490,- ? (inklusive Betriebskosten) dürften aber vorliegend in jedem Fall angemessen sein (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - L 5 B 2010/08 AS ER -, das ausgehend von den dort bekannten Aktenunterlagen, die der Kammer hier nicht vorliegen, 558, 06 ? annimmt).

    Sie kann im Regelfall zwar auch für Wohnungsbeschaffungskosten, etwa in Form von Maklercourtage, Kosten für Zeitungsinserate oder doppelte Mietzinszahlung gelten, während Umzugskosten und Mietkaution unabhängig davon anfallen, ob Wohnraum knapp oder im Überfluss vorhanden ist (vgl. vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - L 5 B 2010/08 AS ER).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - L 2 AS 843/13
    der kalten Betriebskosten, und gerade nicht auf die Aufwendungen für die Heizung (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 juris Rdnr. 20; SG Stade, Beschluss vom 11.10.2011 - S 28 AS 669/11 ER juris Rdnr. 9; Luik in Eicher, SGB 11, 3. Auflage, § 22 RdNr. 168; Berlit in LPK-SGB 11, 5. Auflage 2013, § 22 RdNr. 137).
  • OVG Bremen, 24.11.2008 - S2 B 558/08
    Es ist schließlich nicht ersichtlich und von den Antragstellern auch nicht näher dargelegt, inwieweit die rechtlichen Ausführungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 AS ER -, auf die die Antragsteller sich berufen, Auswirkungen auf den vorliegenden Fall haben.
  • OVG Bremen, 24.11.2008 - S 2 B 558/08

    Anspruch auf vorherige Zusicherung und Gewährung von Umzugskosten wegen Bedrohung

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  • OVG Bremen, 24.11.2008 - S2 S 559/08
    Es ist schließlich nicht ersichtlich und von den Antragstellern auch nicht näher dargelegt, inwieweit die rechtlichen Ausführungen des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in seiner Entscheidung vom 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 AS ER -, auf die die Antragsteller sich berufen, Auswirkungen auf den vorliegenden Fall haben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.09.2015 - L 7 AS 1090/13
    Es kann daher auch dahinstehen, dass nach Auffassungen in Literatur und Rechtsprechung (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2008 - L 5 B 2010/08 AS ER - Luik in Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 22 Rn 168) für die im Rahmen der Prüfung eines Zusicherungsanspruchs nach § 22 SGB II erforderliche Prüfung der Angemessenheit der Kosten lediglich die Nettokaltmiete maßgeblich sein soll und nicht die Bruttowarmmiete.
  • SG Lüneburg, 18.05.2009 - S 87 AS 674/09

    Angemessenheit; Anordnungsgrund; atypischer Fall; Auszug; Darlehen; einstweilige

    Vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 AS ER - :.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.02.2011 - L 15 AS 412/10
    Ist die Zusicherung erteilt, sind die jeweiligen Kosten zu übernehmen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Oktober 2008, Az.: L 5 B 2010/08 AS ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.11.2009 - L 7 AS 1076/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.02.2010 - L 15 AS 1052/09
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