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   LSG Hamburg, 08.02.2007 - L 5 B 21/07 ER AS   

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LSG Hamburg, 08.02.2007 - L 5 B 21/07 ER AS (https://dejure.org/2007,9652)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08.02.2007 - L 5 B 21/07 ER AS (https://dejure.org/2007,9652)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - L 5 B 21/07 ER AS (https://dejure.org/2007,9652)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff der sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft; Dauer des Zusammenlebens als gewichtigstes Indiz für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft; Zweck der gesetzlichen Vermutung des § 7 Abs. 3a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vermögensanrechnung erst nach einem Jahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Bedarfsgemeinschaft bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft, Dauer des Zusammenlebens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Grundsicherung und "Bedarfsgemeinschaft" Wenn Partner noch nicht einmal ein Jahr zusammenleben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2006 - L 5 B 1362/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2007 - L 5 B 21/07
    Der Gesetzgeber hat bei der Schaffung der Vermutungsregelung ausdrücklich auf einen Beschluss des LSG Berlin-Brandenburg (18.1.2006 - L 5 B 1362/05 AS ER) hingewiesen, wonach bei einer Dauer des Zusammenlebens bis zu einem Jahr im Regelfall keine Einstehensgemeinschaft vorliegen werde (BT-Drucks. 16/1410, S. 19 zu Nummer 7 Buchstabe b).
  • SG Reutlingen, 18.12.2006 - S 2 AS 4271/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Verantwortungs- und

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2007 - L 5 B 21/07
    Nicht ausschlaggebend ist bei Prüfung dieser Voraussetzung, ob ein derartiger Wille tatsächlich vorliegt (SG Reutlingen, Beschl. vom 18.12.2006 - S 2 AS 4271/06 ER - Juris; Adolph in Linhart/Adolph, SGB II, Stand: November 2006, § 7 Rn. 74).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2007 - L 5 B 21/07
    Was die Dauer einer zu akzeptierenden "Probezeit" anlangt - die Dauer des Zusammenlebens ist das gewichtigste Indiz für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft (BVerwG, Urt. vom 17.5.1995 - 5 C 16.93 - BVerwGE 98, S. 195 ff., 199 f.) -, erscheint es sinnvoll, sich an der gesetzlichen Regelung in § 7 Abs. 3a SGB II zu orientieren.
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Hamburg, 08.02.2007 - L 5 B 21/07
    Dies setzt voraus, dass sie sich füreinander verantwortlich fühlen, zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherzustellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse einsetzen (Urt. vom 17.11.1992 - 1 BvL 8/87 - BVerfGE 87, S. 234 ff., 265).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.07.2017 - L 7 AS 2130/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Ablehnung von Leistungen der

    § 7 Abs. 3 Nr. 3 lit. c SGB II stellt nicht darauf ab, ob der Wille für ein gegenseitiges Einstehen tatsächlich subjektiv vorhanden ist (Beschluss des Senats vom 22. März 2007 - L 7 AS 640/07 ER-B - juris Rdnr 22; LSG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2007 - L 5 B 21/07 ER AS - juris Rdnr 5).

    Insofern ist von Bedeutung, ob von dem Anderen verlangt werden "kann" (BVerfG, Urteil vom 17. November 1992 - 1 BvL 8/87 - juris Rdnr. 95 zu § 137 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz), für den Hilfebedürftigen Verantwortung zu tragen und für ihn einzustehen, also ob eine solche unter den konkret vorliegenden Umständen im Lichte der gesellschaftlichen Anschauungen zu erwarten ist (LSG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2007 - L 5 B 21/07 ER AS - juris Rdnr 5).

    Deshalb genügt zur Verneinung einer eheähnlichen Gemeinschaft bzw. einer Einstehens- und Verantwortungsgemeinschaft die schlichte Erklärung, nicht in einer solchen Gemeinschaft zu leben, nicht (so ausdrücklich auch die Begründung des Gesetzentwurfes, Bundestags-Drucksache 16/1410, S. 19; ferner Beschluss des Senats vom 22. März 2007 - L 7 AS 640/07 ER-B - juris Rdnr 25; LSG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2007 - L 5 B 21/07 ER AS - juris Rdnr 5).

  • LSG Bayern, 20.06.2017 - L 8 SO 8/13

    Zu den Voraussetzungen einer lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft

    Der Dauer des Zusammenlebens wird in der Rechtsprechung und Literatur eine herausgehobene Bedeutung zuerkannt (LSG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2007, L 5 B 21/07 ER AS, Grube in Grube/Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 5. Aufl., § 20 Rn. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.03.2007 - L 7 AS 640/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Einstehens- und

    So ist - auch weiterhin - bei Prüfung der Voraussetzungen nicht ausschlaggebend, ob ein Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, tatsächlich vorliegt (ebenso LSG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2007 - L 5 B 21/07 ER AS -, SG Reutlingen, Beschluss vom 18. Dezember 2006 - S 2 AS 4271/06 ER - ).
  • LSG Hamburg, 28.01.2008 - L 5 B 21/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, keine Prüfung des Anspruchs auf Unterhalt bei

    Wie der Senat bereits u.a. mit Beschluss vom 8. Februar 2007 (L 5 B 21/07 ER AS, EuG 2007, 276) entschieden hat, ist im Regelfall nicht vom Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3c i.V.m. Abs. 3a Nr. 1 SGB II auszugehen, wenn Partner noch nicht länger als ein Jahr zusammenleben.
  • LSG Bayern, 20.10.2016 - L 7 AS 659/16

    Eheähnliche Gemeinschaft - SGB II-Leistungen

    Eine Liebesbeziehung zu einem Partner mit ausreichendem Einkommen reicht für die Kürzung von Hartz 4-Leistungen nicht aus, siehe dazu Sozialgericht Düsseldorf L 5 B 21/07 ER AS!".
  • SG Hildesheim, 01.09.2010 - S 36 AS 1538/10
    Das Gericht folgt insoweit auch ausdrücklich nicht der Entscheidung des Landessozialgerichts Hamburg (Beschluss vom 8. Februar 2007 - L 5 B 21/07 ER AS) wonach das Kriterium der Dauer des Zusammenlebens nicht nur eine Erleichterung der Missbrauchsbekämpfung, sondern auch eine Bestimmung sei, bis zu welchem Zeitpunkt regelmäßig noch keine Einstehensgemeinschaft anzunehmen sein soll.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.09.2009 - L 12 AS 3633/09
    So ist - auch weiterhin - bei Prüfung der Voraussetzungen nicht ausschlaggebend, ob ein Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, tatsächlich vorliegt (ebenso LSG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2007 - L 5 B 21/07 ER AS - (juris)).
  • SG Hannover, 19.03.2007 - S 45 AS 229/07
    Ebenso wie die Vermutung, dass nach einem Jahr eine Einstehensgemeinschaft besteht, widerlegt werden kann, ist es möglich, bereits in der Jahresfrist eine Einstehensgemeinschaft zu bejahen (vgl. Sozi-algericht Hamburg, Beschluss vom 01.11.2006, S 53 AS 2143/06 ER; Landessozialge-richt Hamburg, Beschluss vom 08.02.2007, L 5 B 21/07 ER AS).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - L 12 AS 4503/09
    So ist - auch weiterhin - bei Prüfung der Voraussetzungen nicht ausschlaggebend, ob ein Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, tatsächlich vorliegt (ebenso LSG Hamburg, Beschluss vom 8. Februar 2007 - L 5 B 21/07 ER AS - (juris)).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2010 - L 15 AS 137/10
    Entscheidend ist vielmehr, ob aus objektiver Sicht ein solcher Wille anzunehmen ist (vgl. z. B. LSG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2007 - L 5 B 21/07 ER AS; Loose in: Hohm, GK-SGB II, § 7 Rn. 57 m. w. N.).
  • SG Oldenburg, 16.04.2010 - S 42 AS 2016/08
  • SG Hannover, 09.03.2007 - S 45 AS 286/07
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - L 20 AS 6/10
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