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   LSG Hamburg, 21.01.2008 - L 5 B 256/06 PKH AL   

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https://dejure.org/2008,15307
LSG Hamburg, 21.01.2008 - L 5 B 256/06 PKH AL (https://dejure.org/2008,15307)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21.01.2008 - L 5 B 256/06 PKH AL (https://dejure.org/2008,15307)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - L 5 B 256/06 PKH AL (https://dejure.org/2008,15307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei einer Mitgliedschaft des Antragstellers in einem Sozialverband mit Eigenbeteiligung in Höhe von 28.- Euro; Zumutbarkeit einer Vertretung durch den Sozialverband im Hinblick auf einen bereits eingearbeiteten anderweitigen Rechtsanwalt; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 73a Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 S. 1
    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei Rechtsschutz durch Verband

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2009, 60
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 12.03.1996 - 9 RV 24/94

    Prozeßkostenhilfe bei Vertretung durch Gewerkschaft

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2008 - L 5 B 256/06
    Zum Vermögen wird nach ganz h.M. auch der Anspruch auf Versicherungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung sowie der Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz durch einen Verband gezählt (BSG, Beschluss v. 12.3.1996, 9 RV 24/94, SozR 3-1500 § 73a Nr. 4, S. 4 ff.; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 16.6.2005, L 6 U 236/04, NZS 2006, 278, 279; Keller/Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG 8. Aufl, § 73a Rn. 4; Knittel in Hennig, SGG, § 73a Rn. 38; Littmann in Hk-SGG, § 73a Rn. 8; Udsching in Krasney/Udsching, Hdb. des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl., Kap VI Rn. 56; Düring in Jansen, SGG 2. Aufl., § 73a Rn. 3, 6).

    So heißt es dort: ´Im Übrigen kann in Fällen, in denen die Verbandsvertretung Geld kostet, nicht ohne weiteres eine vermögenswerte Position angenommen werden, die vor Inanspruchnahme der PKH einzusetzen ist (vgl. dazu BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4).

    Grund für die Berücksichtigung eines Zumutbarkeitskriteriums ist, dass ein Verbandsmitglied im Gegensatz zu einem Rechtsschutzversicherten nicht die Möglichkeit hat, einen Rechtsanwalt seines Vertrauens zu wählen (vgl. BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4, S. 5).

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht erst dann, wenn der Verband tatsächlich keinen Rechtsschutz gewährt (vgl. BSG SozR 3-1500 § 73a Nr. 4 S. 5; Littmann a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2005 - L 6 U 236/04

    Verletztenrente wegen Folgen eines Arbeitsunfalles; Antrag auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2008 - L 5 B 256/06
    Zum Vermögen wird nach ganz h.M. auch der Anspruch auf Versicherungsschutz aus einer Rechtsschutzversicherung sowie der Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz durch einen Verband gezählt (BSG, Beschluss v. 12.3.1996, 9 RV 24/94, SozR 3-1500 § 73a Nr. 4, S. 4 ff.; ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 16.6.2005, L 6 U 236/04, NZS 2006, 278, 279; Keller/Leitherer in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG 8. Aufl, § 73a Rn. 4; Knittel in Hennig, SGG, § 73a Rn. 38; Littmann in Hk-SGG, § 73a Rn. 8; Udsching in Krasney/Udsching, Hdb. des sozialgerichtlichen Verfahrens, 4. Aufl., Kap VI Rn. 56; Düring in Jansen, SGG 2. Aufl., § 73a Rn. 3, 6).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZB 39/05

    Beginn einer Rechtsmittelfrist bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses durch

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2008 - L 5 B 256/06
    Zustellungsdatum ist vielmehr der Tag, an dem der Rechtsanwalt als Zustellungsadressat vom Zugang des übermittelten Schriftstücks persönlich Kenntnis erlangt und es empfangsbereit entgegennimmt (BGH, Beschluss vom 20.7.2006, I ZB 39/05 Rn. 7, NJW 2007, 600, 601 Rn. 7 m.w.N.; ebenso u.a. Zöller/Stöber, ZPO 26. Aufl., § 174 Rn. 6 und 14; Curkovic in Hennig, SGG, § 63 Rn. 31 f.; Rohwer-Kahlmann, Aufbau und Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit, § 63 Rn. 46).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a SB 3/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerspruchsverfahren - Kosten -

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.01.2008 - L 5 B 256/06
    Der Senat teilt nicht die vereinzelt in der Literatur vertretene Ansicht, dass diese Auffassung nach dem Urteil des 9. Senat des BSG vom 29. März 2007 (B 9a SB 3/05 R - juris) nicht mehr haltbar ist.
  • LSG Bayern, 22.11.2010 - L 7 AS 486/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Aufhebung gem § 124 ZPO -

    Dieser Auffassung, die im Übrigen die ganz h.M darstellt (vgl LSG Hamburg Beschluss vom 21.1.2008 L 5 B 256/06 PKH AL mit weiteren Nachweisen) und auch zwischenzeitlich nicht durch die Entscheidung des BSG vom 29.3.2007 B 9a SB 3/05 R überholt ist (vgl dazu ausführlich LSG Hamburg Beschluss vom 21.1.2008 L 5 B 256/06 PKH AL), schließt sich der Senat an.

    Der Senat teilt insoweit die Auffassung des LSG Hamburg, wie es dieses mit Beschluss vom 21.1.2008 L 5 B 256/06 PKH AL ausführlich begründet hat.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2012 - L 11 AS 296/12

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligung von

    Gewährt der Verband seinen Mitgliedern - wie im Falle der Klägerin - Rechtsschutz lediglich gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung (hier: 50,- Euro pro Klageverfahren), stellt diese kostengünstige Rechtsschutzmöglichkeit ebenfalls einen Bestandteil des einzusetzenden Vermögens dar, der der Gewährung von PKH für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes entgegensteht (ebenso: LSG Hamburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - L 5 B 256/06 PKH B; LSG Bayern, Beschluss vom 22. November 2010 - L 7 AS 486/10 B PKH).

    Ob dem SG auch insoweit zuzustimmen ist, dass die Klägerin im Falle der Prozessvertretung durch den SoVD die Eigenbeteiligung selbst zu tragen und deshalb auch insoweit keinen Anspruch auf PKH hätte (so ebenfalls: LSG Hamburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - L 5 B 256/06 PKH B; LSG Bayern, Beschluss vom 22. November 2010 - L 7 AS 486/10 B PKH), lässt der Senat offen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.05.2012 - L 11 AS 305/12
    Gewährt der Verband seinen Mitgliedern - wie im Falle der Klägerin - Rechtsschutz lediglich gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung (hier: 50,- Euro pro Klageverfahren), stellt diese kostengünstige Rechtsschutzmöglichkeit ebenfalls einen Bestandteil des einzusetzenden Vermögens dar, der der Gewährung von PKH für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes entgegensteht (ebenso: LSG Hamburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - L 5 B 256/06 PKH B; LSG Bayern, Beschluss vom 22. November 2010 - L 7 AS 486/10 B PKH).

    Ob dem SG auch insoweit zuzustimmen ist, dass die Klägerin im Falle der Prozessvertretung durch den SoVD die Eigenbeteiligung selbst zu tragen und deshalb auch insoweit keinen Anspruch auf PKH hätte (so ebenfalls: LSG Hamburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - L 5 B 256/06 PKH B; LSG Bayern, Beschluss vom 22. November 2010 - L 7 AS 486/10 B PKH), lässt der Senat offen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.01.2015 - L 3 R 444/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - vermögenswertes Recht -

    Obgleich der SoVD Rechtsschutz im Berufungsverfahren lediglich gegen Zahlung eines einmaligen Betrages in Höhe von 120, 00 EUR gewährt, steht diese kostengünstige Rechtsschutzmöglichkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes vorliegend entgegen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25. Mai 2012 - L 11 AS 296/12 B - LSG Hamburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - L 5 B 256/06 PKH AL; Bayerisches LSG, Beschluss vom 22. November 2010 - L 7 AS 486/10 B PKH -, jeweils juris).
  • SG Aachen, 11.09.2012 - S 6 U 173/12

    Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Möglichkeit der Inanspruchnahme

    Die Möglichkeit der Inanspruchnahme kostenlosen Rechtsschutzes über einen Verband indessen lässt eine Bedürftigkeit im Sinne von § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG i.V.m. § 114 ZPO entfallen (grundlegend BSG, Beschluss vom 12.03.1996 - 9 RV 24/94 = juris; ferner Bayerisches LSG, Beschluss vom 28.10.2010 - L 2 U 420/10 B PKH = juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.02.2005 - L 6 U 236/04 = juris); LSG Hamburg, Beschluss vom 21.01.2008 - L 5 B 256/06 PKH AL = juris).
  • SG Lüneburg, 23.09.2008 - S 25 AS 155/08
    Weiter sind Fälle in Betracht zu ziehen, in denen (2.) die konkrete Ausbildung belegbar ausnahmsweise die einzige realistische Chance ist, Zugang zum Erwerbsleben zu erhalten (vgl. etwa Oberwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 09. September 1997 - Bs IV 36/97, FEVS 48, 327, 328 (besondere Persönlichkeitsstruktur); auch Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 29. Januar 1993 - 8 VG 79/93, info also 1994, 38 ff. (Suchtgefährdeter), sowie Sachverhalte, in denen (3.) die finanzielle Grundlage für die Ausbildung, die zuvor gesichert gewesen war, entfallen ist, wenn dies vom Hilfebedürftigen nicht zu vertreten und die Ausbildung schon fortgeschritten ist und er begründete Aussicht hat, nach der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit ausüben zu können (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. April 2005 - L 8 AS 36/05 ER, FEVS 56, 511 ff. in Fortführung der Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, a. a. O.; sich anschließend Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 AS 14/05 ER und Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 24. November 2005 - L 5 B 256/06 ER AS; vgl. insgesamt zu den Fallgruppen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05. Juli 2006, - L 10 AS 545/06).
  • SG Lüneburg, 28.11.2006 - S 25 AS 1283/06
    Weiter sind Fälle in Betracht zu ziehen, in denen (2.) die konkrete Ausbildung belegbar ausnahmsweise die einzige realistische Chance ist, Zugang zum Erwerbsleben zu erhalten (vgl. etwa O-berwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 09. September 1997 - Bs IV 36/97 - FEVS 48, 327, 328 (besondere Persönlichkeitsstruktur); auch Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 29. Januar 1993 - 8 VG 79/93 - info also 1994, 38 ff. (Suchtgefährdeter), sowie Sachverhalte, in denen (3.) die finanzielle Grundlage für die Ausbildung, die zuvor gesichert gewesen war, entfallen ist, wenn dies vom Hilfebedürftigen nicht zu vertreten und die Ausbildung schon fortgeschritten ist und er begründete Aussicht hat, nach der Ausbildung eine Erwerbstätigkeit ausüben zu können (vgl. Landessozialgericht Nieder-sachsen-Bremen, Beschluss vom 14. April 2005 - L 8 AS 36/05 ER - FEVS 56, 511 ff. in Fortführung der Rechtssprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, a. a. O.; sich anschließend Landessozialgericht Hessen, Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 AS 14/05 ER - und Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 24. November 2005 - L 5 B 256/06 ER AS - vgl. insgesamt zu den Fallgruppen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05. Juli 2006, - L 10 AS 545/06 -).
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