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   LSG Hamburg, 09.02.2006 - L 5 B 346/05 ER AS   

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https://dejure.org/2006,10137
LSG Hamburg, 09.02.2006 - L 5 B 346/05 ER AS (https://dejure.org/2006,10137)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 09.02.2006 - L 5 B 346/05 ER AS (https://dejure.org/2006,10137)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - L 5 B 346/05 ER AS (https://dejure.org/2006,10137)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ohne Berücksichtigung des Arbeitsentgelts des Verlobten; Berücksichtigung von gepfändeten Erwerbseinkommen im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 11 Abs. 1 S. 1 § 2
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Einkommen bei Lohnpfändung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.12.1977 - 5 C 35.77

    Eigenständigkeit der Ansprüche der einzelnen Familienmitglieder auf Sozialhilfe -

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.02.2006 - L 5 B 346/05
    Für das Sozialhilferecht hatte demgegenüber insbesondere das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine gegenteilige Auffassung vertreten (vgl. Urteil v. 15.12.1977 - 5 C 35.77 - BVerwGE 55, S. 148 ff., 151 f.) und diese damit begründet, zwar seien gepfändete Beträge nicht gemäß § 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) vom Einkommen abzusetzen, doch sei mit der Feststellung des anrechenbaren Einkommens nicht zwangsläufig etwas darüber ausgesagt, ob ein sozialhilferechtlicher Bedarf bestehe.
  • BVerwG, 13.01.1983 - 5 C 114.81

    Gehaltsabtretung wegen Mietschulden - § 75 VwGO, Untätigkeitsklage, Vorverfahren

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.02.2006 - L 5 B 346/05
    Zwar hatte das BVerwG mit Urteil vom 13.1.1983 (5 C 114.81 - BVerwGE 66, S. 342 ff., 346) die Anrechenbarkeit von Lohnteilen bejaht, die zur Erfüllung von Unterkunftskosten aus der Vergangenheit abgetreten worden waren, und dort ausgeführt, der Kläger könne sich gerade nicht auf das Urteil vom 15. Dezember 1977 berufen, da es sich dort um eine Pfändung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen einer Person gehandelt habe, der gegenüber der Hilfesuchenden gesteigert unterhaltspflichtig gewesen sei.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.10.2005 - L 8 AS 48/05

    Einbeziehung von eheähnlichen Gemeinschaften in den Begriff der

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.02.2006 - L 5 B 346/05
    Bereits das BVerwG hat die Privilegierung gepfändeten Einkommens nur zugelassen, wenn eine Abwehr der Pfändung aus Rechtsgründen überhaupt nicht oder allenfalls im Wege eines langwierigen Rechtsmittelverfahrens möglich war (BVerwGE 55 a.a.O., S. 152; daran anknüpfend: Hänlein-Gagel, SGB III mit SGB II, § 11 SGB II RdNr. 19; Brühl in LPK-SGB XII, § 82 RdNr. 36; Söhngen in jurisPK-SGB II, § 11 RdNr. 30; Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 82 RdNr. 11; Karminski-Jahn, SGB XII, § 82 RdNr. 8; Lücking in Hauck/Noftz, SGB XII, § 82 RdNr. 13; Hasske in Estelmann, SGB II, § 11 RdNr. 13; differenzierend - beschränkt auf Pfändungen wegen titulierter Unterhaltsansprüche, wegen sonstiger Ansprüche nur in besonderen Fällen - Schmidt in Oestreicher SGB XII/SGBII, § 11 SGB II RdNr. 36 f.; obiter dictum - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 5.10.2005 - L 8 AS 48/05 ER).
  • BSG, 18.02.1982 - 7 RAr 91/81

    Bedürftigkeitsprüfung; Arbeitsentgelt; Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus LSG Hamburg, 09.02.2006 - L 5 B 346/05
    Bezüglich des für die Arbeitslosenhilfe maßgeblichen Rechts hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass Einkommen ohne Anrechnung von Abzügen aufgrund von Lohnpfändungen zu berücksichtigen sei (Urteil v. 18.2.1982 - 7 RAr 91/81 - BSGE 53, S. 115 ff., 116 f.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.04.2009 - L 5 AS 81/07

    Ein Hartz IV-Empfänger muss sich nur den tatsächlich ausgezahlten Unterhalt als

    Unschädlich ist, dass die Klägerin zu 1) ihrem Vater gegenüber die Unwirksamkeit der Aufrechnung nicht erforderlichenfalls klageweise geltend gemacht hat (aA für den Fall der Pfändung Hengelhaupt aaO, Söhngen aaO, Brühl aaO; vgl LSG Hamburg 9.2.2006 L 5 B 346/05 ER AS; wie hier wohl Mecke aaO).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2006 - L 14 B 718/06

    Berücksichtigung des Pfändungsfreibetrages beim anrechenbaren Einkommen nach § 11

    Deswegen gilt der unpfändbar bleibende Betrag als für ihn selbst und die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zur Verfügung stehend (LSG Hamburg, Beschluss vom 9. Februar 2006 - L 5 B 346/05 AS ER, veröffentlicht in juris).

    Ein Anspruch der Antragstellerin auf höhere Leistungen kann nur gegeben sein, wenn die Regelung in § 11 Abs. 2 SGB II über die vom Einkommen absetzbaren Beträge zu kurz greift, weil sie Schulden nicht berücksichtigt und so eine (verdeckte) Gesetzeslücke besteht (offen gelassen von LSG Hamburg, Beschluss vom 9. Februar 2006 - L 5 B 346/05 AS ER, veröffentlicht in juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2006 - L 29 B 314/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - eheähnliche

    Die vom Sozialgericht genannten Entscheidungen der Landessozialgerichte Hamburg und Niedersachsen-Bremen führen zu keinem anderen Ergebnis, da diese Entscheidungen entweder bereits gepfändetes Erwerbseinkommen (LSG Hamburg - L 5 B 346/05 AS ER) oder freiwillige Tilgungsleistungen auf bereits vorliegende Titel (LSG Niedersachsen-Bremen - L 8 AS 48/05 ER) betrafen, was vorliegend nach dem Vorbringen der Antragsteller bei den Ratenzahlungen des Antragstellers zu 1) an die G Bank nicht glaubhaft gemacht worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2010 - L 15 AS 104/10
    Denn der monatliche Freibetrag i. H. v. 280, 00 EUR dürfe nicht von den bereiten Mitteln i. H. v. 947, 90 EUR abgezogen werden, dies ergebe sich aus einem Beschluss des LSG Hamburg vom 9. Februar 2006 (Az.: L 5 B 346/05 ER AS).

    Soweit die Antragsgegnerin für ihre abweichende Auffassung eine Entscheidung des Landessozialgerichtes Hamburg (Beschluss vom 9. Februar 2006, L 5 B 346/05 ER AS) zitiert, so ist darauf hinzuweisen, dass das genannte Gericht seine Auffassung, wonach "bereite Mittel" nicht noch weiter durch den genannten Freibetrag zu kürzen seien, insbesondere darauf stützt, dass auch bei Anstellung von Hilfserwägungen im dortigen Fall kein Anspruch auf die begehrten Leistungen bestehe.

  • SG Lübeck, 22.03.2011 - S 21 AS 198/11

    Das gepfändete Erwerbseinkommen i.R.d. Bedürftigkeitsprüfung wird bei der

    Aufgrund dieser Rechtsprechung wird auch im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende teilweise die Auffassung vertreten, dass es für die leistungsverringernde Berücksichtigung von Einkommen erforderlich sei, dass dieses dem Hilfebedürftigen als "bereites Mittel" tatsächlich zur Verfügung stehe, und dass dies bei gepfändetem Einkommen nicht der Fall sei (vgl. Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 24.04.2008, L 28 B 1452/07 AS ER; LSG Hamburg, Beschluss v. 09.02.2006, L 5 B 346/05 ER AS; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss v. 05.10.2005, L 8 AS 48/05 ER; Sozialgericht [SG] Berlin, Beschluss v. 20.05.2010, S 128 AS 14550/10 ER; SG Lüneburg, Urteil v. 13.02.2008, S 30 AS 778/05; SG Stuttgart, Urteil v. 26.06.2006, S 3 AS 1088/05; alle zitiert nach juris).
  • SG Düsseldorf, 19.07.2007 - S 43 AS 71/07

    Gewährung von Sozialleistungen bei Annahme einer Bedarfsgemeinschaft; Nutzung

    Zu prüfen wird deshalb sein, ob in einem solchen - hier vorliegenden Fall - das Einkommen - hier des Herrn B - nur bis zur Pfändungsfreigrenze nach § 850c Abs. 1 Satz 1 ZPO in Höhe von 985, 15 EUR (vgl. § 850c Abs. 2a ZPO i. V. m. Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005) vom 25.02.2005, BGBl. I, 493, und Bekanntmachung vom 22.01.2007, BGBl. I, 64) angerechnet werden kann, wofür einiges sprechen dürfte, da sonst die Sozialbehörden den Einkommensbezieher bewusst in die Pfändung treiben würden (vgl. zu dieser Frage LSG Hamburg, Beschluss vom 09.02.2006, Az. L 5 B 346/05 ER AS; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.03.1993, Az. 9 TG 153/93).
  • SG Karlsruhe, 22.09.2008 - S 5 AS 5380/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nichtzufluss von

    Dies kommt z. B. in Betracht, wenn der Hilfebedürftige sein Einkommen wegen einer Pfändung zwar tatsächlich nicht (in voller Höhe) erhält, er sich aber gegen die Pfändung (oder deren Höhe) durch Rechtsmittel wehren könnte (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.12.2006, L 14 B 718/06 AS ER, Rdnr. 18 - nach Juris; LSG Hamburg, Beschluss vom 9.2.2006, L 5 B 346/05 ER AS, Rdnr. 7 - nach Juris;; Söhngen , a. a. O.); gleiches gilt für Aufrechnungen ( Hengelhaupt , a. a. O., Rdnr. 42a).
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