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   LSG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - L 5 B 403/07 KR   

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https://dejure.org/2007,14346
LSG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - L 5 B 403/07 KR (https://dejure.org/2007,14346)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.11.2007 - L 5 B 403/07 KR (https://dejure.org/2007,14346)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. November 2007 - L 5 B 403/07 KR (https://dejure.org/2007,14346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitliche Befristung der Gestattung der Durchsuchung der Wohnung eines Beitragsschuldners einer Krankenkasse im Rahmen der Zwangsvollstreckung; Richterliche Durchsuchungsanordnung gegen einen Beitragsschulder; Kosten eines Verfahrens über die Beantragung der ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 13; GKG § 3 Abs. 2; SGG § 197a
    Richterliche Durchsuchungsanordnung für die Wohnung eines Beitragsschuldners, Fristsetzung nach pflichtgemäßem Ermessen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - L 5 B 403/07
    Im Rahmen der insoweit erforderlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung ist dem Grundrecht des Art. 13 Grundgesetz (GG) Rechnung zu tragen (vgl BVerfG 27.5.1997 2 BvR 1992/92, BVerfGE 96, 44 ff).
  • BVerfG, 20.04.2010 - 1 BvR 1670/09

    Kostenfestsetzung gem § 202 SGG, Anl 1 Nr 1220 GKG 2004, Anl 1 Nr 1640 GKG 2004

    Die maßgeblichen Gebührentatbestände enthält nach § 3 Abs. 2 GKG das Kostenverzeichnis (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. November 2007 - L 5 B 403/07 KR -, juris ).

    Es bedarf daher vorliegend keiner Beantwortung der Frage, ob dem Landessozialgericht die Annahme einer Regelungslücke in Teil 7 des Kostenverzeichnisses und eine Schließung dieser Lücke durch entsprechende Anwendung der Nr. 1220 und Nr. 1640 KV-GKG a.F. in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsfortbildung möglich gewesen wäre, oder ob die analoge Anwendung von Gebührentatbeständen des Kostenverzeichnisses generell ausgeschlossen ist (so BGH, Beschluss vom 12. März 2007 - II ZR 19/05 -, NJW-RR 2007, S. 1148 ; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl. 2009, § 1 GKG Rn. 1, 2, 16; Meyer, a.a.O., § 1 Rn. 1, § 3 Rn. 2, 5, 29, Vorbemerkung KV Rn. 4) mit der Folge, dass gegebenenfalls an sich kostenpflichtige Verfahren gerichtskostenfrei sind (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. November 2007 - L 5 B 403/07 KR -, juris ; Straßfeld, a.a.O., § 197a Rn. 29, 38; Groß, in: Lüdtke, SGG, 3. Aufl. 2009, § 197a Rn. 4; Petzold, a.a.O., Vorbemerkung zu Teil 7 KV Rn. 2 für Vergabeverfahren vor den Sozialgerichten).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2018 - L 10 SF 577/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfestsetzung - Gericht der Hauptsache -

    Ob der 1. Senat als für die Kostengrundentscheidung und damit die Frage, ob Gerichtsgebühren anfallen, zuständiges Gericht (s. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007, L 5 B 403/07 KR, u.a. in juris) im Falle einer solchen teilweisen Stattgabe von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hätte, was angesichts der wertungsmäßig überwiegenden Erfolglosigkeit des Rechtsmittels zweifelhaft erscheint, bedarf keiner Klärung.
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