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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - L 5 B 410/07 AS ER   

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https://dejure.org/2007,23473
LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - L 5 B 410/07 AS ER (https://dejure.org/2007,23473)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.07.2007 - L 5 B 410/07 AS ER (https://dejure.org/2007,23473)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - L 5 B 410/07 AS ER (https://dejure.org/2007,23473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilbedürftigkeit aufgrund eines bis zur Durchführung des Hauptsacheverfahren möglichen Verlustes von Teilen eines Vermögensstammes; Anspruch auf Leistungen im Falle schuldhaft herbeigeführter Hilfebedürftigkeit ohne wichtigen Grund; Pflicht zum nachträglichen Ersatz ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Beurteilung der Hilfebedürftigkeit, Herbeiführung durch Erwerb einer Eigentumswohnung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - L 5 B 410/07
    Als Fallgruppen solchen sozialwidrigen Verhaltens kommen je nach Lage des Einzelfalles in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1982, 5 C 70/80, BVerwGE 64, 318, Rdnr. 9, zitiert nach juris; Conradis in LPK-SGB II, Rdnr. 15 bis 20 zu § 34; Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, Rdnr. 23 bis 29 zu § 34): Arbeitsscheu, Verschwendungssucht oder vergleichbare Verhaltensweisen, Verletzung der Unterhaltspflicht durch Herbeiführung von Untersuchungs- oder Strafhaft, Auflösung des Ausbildungsverhältnisses unter Verletzung ausbildungsvertraglicher Pflichten, Aufgabe des Arbeitsplatzes, ehewidriges Verhalten oder Verkehrsunfall nach Trunkenheitsfahrt.
  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 22.99

    Ersatz der Kosten der Sozialhilfe bei sozialwidrigem Verhalten;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - L 5 B 410/07
    Orientiert an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur fast inhaltsgleichen Vorgängervorschrift in § 92 a BSHG (vgl. Urteil vom 23. September 1999, 5 C 22/99, BVerwGE 109, 331, Rdnr. 12, zitiert nach juris), die uneingeschränkt auf § 34 SGB II übertragen werden kann, gelten für die Beurteilung der schuldhaften Herbeiführung der Hilfebedürftigkeit folgende Maßstäbe: Die Regelung in § 34 Abs. 1 SGB II enthält einen engen deliktähnlichen Ausnahmetatbestand.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2007 - L 5 B 149/07

    Höhe der Unterkunftskosten nach § 22 SGB 2 bei vorhandener Eigentumswohnung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - L 5 B 410/07
    Nicht zuletzt ist anerkannt, dass Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II auch in Gestalt der Schuldzinsen für angemessenes Wohneigentum zu tragen sind (hierzu etwa Beschluss des Senats vom 10. April 2007, L 5 B 149/07 AS ER), woraus deutlich wird, dass (hier ohne Zweifel gegebenes) angemessenes Wohneigentum die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II nicht ausschließt.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.07.2007 - L 5 B 410/07
    Die Leistungen sollen ohne zeitraubende Prüfung der Ursache schnellstmöglich gewährt werden, um die Hilfebedürftigkeit zu beseitigen (vgl. hierzu ausdrücklich Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Rdnr. 28, zitiert nach juris; Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, Rdnr. 1 zu § 34; Conradis in LPK-SGB II, Rdnr. 1 zu § 34).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.06.2012 - L 3 AS 159/12

    Sanktionen bei Hartz-IV-Empfängern schwieriger

    Entsprechend wird teilweise die Auffassung vertreten, dass das Erfordernis der Sozialwidrigkeit ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 34 SGB II darstellt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2007, L 5 B 410/07 AS, Link a.a.O. § 34 Rz. 10), was zum selben Ergebnis führt.
  • LSG Bayern, 21.03.2012 - L 16 AS 616/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch wegen Herbeiführung der

    Das im Sozialhilferecht entwickelte Erfordernis der Sozialwidrigkeit gilt auch für den Ersatzanspruch gemäß § 34 SGB II (h.M., vgl. Conradis a.a.O. § 34 Rn. 6 f.; Hänlein in Gagel, Loseblattkommentar zum SGB II/ SGB III, Stand Juli 2009, § 34 SGB II Rn. 12 ff.; Link a.a.O. § 34 Rn. 14; Bieback in Grube/ Wahrendorf, Kommentar zum SGB XII, 3. Auflage 2010, § 103 Rn. 10; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2007, L 5 B 410/07 AS); die modifizierende Meinung, dass die Prüfung der Sozialwidrigkeit mit der Prüfung des wichtigen Grundes zusammenfalle (vgl. Fügemann a.a.O. § 34 Rn. 37 ff.; Grote-Seifert a.a.O. § 34 Rn. 23) kann aus systematischen Gründen nicht überzeugen.

    Erst wenn geklärt ist, dass das fragliche Verhalten als sozialwidrig zu bewerten ist, sind die Verschuldensfrage und sodann die Frage des wichtigen Grundes zu prüfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.1976, V C 41.74, juris Rn. 14; Urteil vom 14.01.1982, 5 C 70/80, juris Rn. 9, 11; vgl. außerdem LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2007, L 5 B 410/07 AS).

  • LSG Hessen, 16.03.2012 - L 7 AS 314/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersatzanspruch - grob fahrlässige

    Als Fallgruppe eines solchen sozialwidrigen Verhaltens kommt auch die Verletzung der Unterhaltspflicht durch Herbeiführung von Untersuchungs- oder Strafhaft in Betracht (Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Juli 2007 - L 5 B 410/07 AS ER, L 5 B 410/07 m.w.Nw.).
  • SG Aurich, 21.03.2012 - S 15 AS 302/09

    Verpflichtung zur Ersetzung bezogener Leistungen zur Sicherung des

    Die Vorschrift beinhaltet einen quasi-deliktischen Anspruch, wobei der Ersatzanspruch auf die Fälle begrenzt ist, in denen das Verhalten des Betroffenen aus Sicht der Gemeinschaft, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende durch Steuern finanziert, zu missbilligen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2007 -L 5 B 410/07 AS ER; Schwitzky in: LPK-SGB II, § 34, Rn 8; Schellhorn in: Hohm, GK zum SGB II, § 34, Rn 10; Link in: Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, § 34 Rdn. 14).
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