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   LSG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - L 5 ER 17/05 KA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8641
LSG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - L 5 ER 17/05 KA (https://dejure.org/2005,8641)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.05.2005 - L 5 ER 17/05 KA (https://dejure.org/2005,8641)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Mai 2005 - L 5 ER 17/05 KA (https://dejure.org/2005,8641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen eine Honorarkürzung auf Grund einer Plausibilitätsprüfung; Entfall des Honoraranspruchs bei treuwidriger Herbeiführung der Leistungsvoraussetzungen; Treuwidriges Zusammenwirken von Ärzten zur Fallzahlsteigerung; ...

  • kkh.de PDF

    Doppelbehandlung in der Praxisgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Praxisgemeinschaft: Pauschale Honorarkürzungen bei zu hoher Patientenidentität möglich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Honorarabrechnung in der vertragsärztlichen Versorgung, aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Klage gegen Honorarrückforderungsbescheide, sachlich-rechnerische Richtigstellung bei unzulässiger Doppelbehandlung in einer Praxisgemeinschaft

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Praxisgemeinschaft - Hohe Patientenidentität - ein Indiz für Abrechnungsmanipulation

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 16/99 R

    Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztliche Vereinigung, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - L 5 ER 17/05
    Vielmehr habe das BSG (Hinweis auf Urt v 8.3.2000, B 6 KA 16/99 R) eindeutig klargestellt, dass im Wege einer umfassenden Betrachtung Honorarkürzungen vorgenommen werden könnten, ohne dass eine konkrete Falschabrechnung belegt sein müsse.

    Dass die Antragsgegnerin die Honorarrückforderung in dem angefochtenen Bescheid nicht ausdrücklich auf eine sachlich-rechnerische Berichtigung gestützt hat, ist unerheblich (BSG, 8.3.2000, B 6 KA 16/99 R, SozR 3-2500 § 83 Nr. 1).

    Dieses Vorbringen ist im vorliegenden Rechtsstreit zu berücksichtigen, auch wenn es nicht Gegenstand des angefochtenen Bescheides und des Widerspruchsbescheides war (BSG, 8.3.2000 aaO).

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - L 5 ER 17/05
    Dies hat zur Folge, dass der Vertragsarzt die objektive Beweislast für die vollständige und ordnungsgemäße Erbringung der abgerechneten Leistungen trägt und die KÄV den unter Berücksichtigung dieser Beweislastregel verbleibenden Honoraranspruch zu schätzen hat (BSG, 17.9.1997, 6 RKa 86/95, SozR 3-5550 § 35 Nr. 1).

    Bei dieser Sachlage war die Antragsgegnerin, wenn von einem treuwidrigen Verhalten des Antragstellers auszugehen ist und die Grundsätze des BSG für die Abrechnung nicht erbrachter Leistungen entsprechend heranzuziehen sind, zu einer Schätzung der Höhe der zuviel erhaltenen Leistungen nach den Grundsätzen des § 287 Zivilprozessordnung (ZPO) berechtigt (LSG Niedersachsen - Bremen, aaO; vgl BSG, 17.9.1997, aaO).

    Bei dieser besteht kein der gerichtlichen Kontrolle entzogener Beurteilungsspielraum (BSG, 17.9.1997, aaO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.04.2004 - L 3 KA 12/04

    Honorarrückforderung bei treuwidriger Herbeiführung der Leistungsvoraussetzungen.

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - L 5 ER 17/05
    Diese Vorschrift kommt auch bei einer Honorarrückforderung zur Anwendung (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen vom 15.1.2003, L 10 B 22/02 KA ER; LSG Niedersachsen - Bremen, 26.4.2004, L 3 KA 12/04 ER, MedR 2004, 512).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - L 10 B 22/02

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Aufschiebende Wirkung der Klage bei

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - L 5 ER 17/05
    Diese Vorschrift kommt auch bei einer Honorarrückforderung zur Anwendung (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen vom 15.1.2003, L 10 B 22/02 KA ER; LSG Niedersachsen - Bremen, 26.4.2004, L 3 KA 12/04 ER, MedR 2004, 512).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.05.1999 - L 5 KA 94/99

    Aufhebung von Honorarbescheiden durch die Kassenärztliche Vereinigung,

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - L 5 ER 17/05
    Ein solches treuwidriges Zusammenwirken kommt in Betracht, wenn zwei Ärzte planmäßig darauf hinwirken, dass Patienten sie in einem Quartal beide konsultieren, obwohl die Patienten von sich aus keinen Anlass dazu sehen und die Doppelbehandlung nicht aus medizinischen Gründen geboten ist (LSG Niedersachsen - Bremen, aaO; LSG Baden-Württemberg, 28.2.1997, L 5 Ka 192/97, MedR 1997, 563; LSG Baden-Württemberg, 12.5.1999, L 5 KA 94/99).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.1997 - L 5 Ka 192/97

    Einstweilige Anordnungen im sozialgerichtlichen Verfahren, Abrechnungskorrekturen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 30.05.2005 - L 5 ER 17/05
    Ein solches treuwidriges Zusammenwirken kommt in Betracht, wenn zwei Ärzte planmäßig darauf hinwirken, dass Patienten sie in einem Quartal beide konsultieren, obwohl die Patienten von sich aus keinen Anlass dazu sehen und die Doppelbehandlung nicht aus medizinischen Gründen geboten ist (LSG Niedersachsen - Bremen, aaO; LSG Baden-Württemberg, 28.2.1997, L 5 Ka 192/97, MedR 1997, 563; LSG Baden-Württemberg, 12.5.1999, L 5 KA 94/99).
  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Anderenfalls liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor (dazu eingehend: Luxenburger, Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV, Bd 2, 2000, S 67, 70), der - worüber hier allein zu entscheiden ist - vergütungsrechtliche Konsequenzen hat (vgl auch LSG Rheinland-Pfalz, MedR 2005, 614, m Anm Dahm).
  • LSG Bayern, 23.12.2009 - L 8 AS 815/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - fehlende

    Ein Teil der Rechtsprechung und Literatur glaubt daher, dass in den Fällen des § 86a Abs. 2 Nr. 2-4 SGG dem Gesetz ein Regel-Ausnahmeverhältnis zugunsten des Suspensiveffektes zu entnehmen sei, da der Gesetzgeber die sofortige Vollziehung zunächst einmal angeordnet habe (LSG RP 30.05.05, L 5 ER 17/05 KA, Breith 05, 895 mit Anm. Dahm MedR 05, 616; für § 80 Abs. 2 VwGO vgl. BVerwGE 123, 241, 244 und Meyer-Ladewig, 9. Auflage 2008 Rn 12c).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - L 1 AL 158/10

    Auch polnische Leiharbeitnehmer brauchen in Deutschland Arbeitsgenehmigung

    Ergänzend - insbesondere wenn die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden können - ist eine Folgenabwägung vorzunehmen, wobei die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen sind (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.5.2005, L 5 ER 17/05 KA; Wehrhahn, in: Breitkreuz/Fichte, SGG, § 86 b Rdnr. 41, 42, 48).
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