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   LSG Hamburg, 21.11.2019 - L 5 KA 25/17   

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https://dejure.org/2019,56054
LSG Hamburg, 21.11.2019 - L 5 KA 25/17 (https://dejure.org/2019,56054)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.2019 - L 5 KA 25/17 (https://dejure.org/2019,56054)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 21. November 2019 - L 5 KA 25/17 (https://dejure.org/2019,56054)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Justiz Hamburg

    § 85 SGB 5, § 87b SGB 5, § 106 SGB 5
    Vergütung vertragsärztlicher Leistungen durch die Kassenärztliche Vereinigung - Ausschluss der incidenten Berücksichtigung einer Praxisbesonderheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.06.2011 - B 6 KA 17/10 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Regelleistungsvolumen - Voraussetzung für

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.11.2019 - L 5 KA 25/17
    Nach der Rechtsprechung sei das Tatbestandsmerkmal der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung im Bereich der Honorarverteilung zunächst im Zusammenhang mit der Ausnahme von der sogenannten Teilbudgetierung ausgelegt worden, weil durch die Versagung von Teilbudget-Aussetzungen keine spezifische Praxisausrichtung blockierte werden könne (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts, BSG, vom 29.6.2011, B 6 KA 17/10 R, juris, Rdnr. 20).

    Zusätzlich sei erforderlich, dass die Honorierungsquote für die speziellen Leistungen überdurchschnittlich gering gewesen sei, was voraussetze, dass das Gesamtleistungsvolumen insgesamt signifikant überdurchschnittlich hoch gewesen sei" (BSG, Urteil vom 29. Juni 2011 - B 6 KA 17/10 R -, juris, Rdnr. 21).

  • BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 1/18 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilung - Bemessung des

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.11.2019 - L 5 KA 25/17
    Dabei dürfte die "Praxisbesonderheit" der Sache nach ein Fall der Sicherstellung und damit ein Härtefall im weiteren Sinne sein (vgl. BSG, Urt. v. 26.06.2019 - B 6 KA 1/18 R, Rn. 13; Urt. v. 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R, Rn. 47).
  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 89/16 B

    Vertragsärztliche Versorgung - umsatzmäßig unterdurchschnittliche Praxis -

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.11.2019 - L 5 KA 25/17
    Ein ähnliches Abstellen auf den Arztgruppendurchschnitt findet sich in der Rechtsprechung des BSG zu den umsatzmäßig unterdurchschnittlich wirtschaftenden Praxen (vgl. hierzu mwN BSG, Beschl. v. 28.06.2017 - B 6 KA 89/16 B).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berechnung der regionalisierten Praxisbudgets des

    Auszug aus LSG Hamburg, 21.11.2019 - L 5 KA 25/17
    Dabei dürfte die "Praxisbesonderheit" der Sache nach ein Fall der Sicherstellung und damit ein Härtefall im weiteren Sinne sein (vgl. BSG, Urt. v. 26.06.2019 - B 6 KA 1/18 R, Rn. 13; Urt. v. 22.06.2005 - B 6 KA 80/03 R, Rn. 47).
  • LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 13/19

    Bemessung des vertragsärztlichen Honorars unter Berücksichtigung des Grundsatzes

    Eine solche Elementenfeststellung in einem gesonderten Verfahren ist im Vertragsarztrecht zulässig (BSG, Urteil vom 2. August 2017 - B 6 KA 16/16 R; LSG Hamburg, Urteil vom 21. November 2019 - L 5 KA 25/17).
  • LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 5/19

    Angemessenheit der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen durch die

    Mit dem Wechsel zum ILB und der damit verbundenen Anknüpfung des Budgets an die Honoraranforderung aus dem Vorjahresquartal war damit die Praxisbesonderheit nach diesem System quasi automatisch mitberücksichtigt (vgl. zur Frage, ob es dennoch im ILB-System gesondert berücksichtigungsfähige Praxisbesonderheiten geben kann, das Urteil des Senats vom 21.11.2019 - L 5 KA 25/17).
  • LSG Hamburg, 24.06.2020 - L 5 KA 21/17

    Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen unter Berücksichtigung der

    Eine solche Elementenfeststellung in einem gesonderten Verfahren ist im Vertragsarztrecht zulässig (BSG, Urteil vom 2. August 2017 - B 6 KA 16/16 R; LSG Hamburg, Urteil vom 21. November 2019 - L 5 KA 25/17).
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