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   LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18   

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https://dejure.org/2021,17761
LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18 (https://dejure.org/2021,17761)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18 (https://dejure.org/2021,17761)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. April 2021 - L 5 KA 4289/18 (https://dejure.org/2021,17761)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 95 Abs 6 S 1 SGB 5, Art 12 Abs 1 GG
    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit - Anzahl der abgerechneten Behandlungsfälle unter 10 % des Fachgruppendurchschnitts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 95 Abs. 6
    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Anforderungen an das Vorliegen einer Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit im Hinblick auf die Nichtabrechnung erbrachter Leistungen

  • rechtsportal.de

    SGB V § 95 Abs. 6
    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Anforderungen an das Vorliegen einer Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit im Hinblick auf die Nichtabrechnung erbrachter Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 8/17 B

    Zulassungsentziehung wegen Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18
    Behandlungsfallzahlen im Umfang von weniger als 1 % des Durchschnitts der Fachgruppe belegen ohne Zweifel keine Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in einem nennenswerten und für die Versorgung der Versicherten relevanten Umfang (BSG, Beschluss vom 10.05.2017 - B 6 KA 8/17 B -, in juris, Rn. 8).

    Nach Wortlaut und systematischer Stellung des § 95 Abs. 6 Satz 1 SGB V greift der Tatbestand der Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung unabhängig davon ein, ob der Vertragsarztsitz in einem Gebiet gelegen ist, für den der Landesausschuss Über- oder Unterversorgung festgestellt hat (BSG, Beschluss vom 10.05.2017 - B 6 KA 8/17 B -, in juris).

    Dem dient die Regelung des § 95 Abs. 6 Satz 1 SGB V auch, und diese Zwecke haben hinreichendes Gewicht, um als verfassungskonforme Berufsausübungsregelung im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG beurteilt zu werden (BSG, Beschluss vom 10.05.2017 - B 6 KA 8/17 B -, in juris, Rn. 10).

  • LSG Hessen, 30.11.2016 - L 4 KA 29/16

    Vertragsarztrecht; Entziehung der Zulassung; Nichtausübung der vertragsärztlichen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18
    Dabei hat die zuständige Behörde, von diesem Zeitpunkt ausgehend, eine Prognoseentscheidung dahingehend zu treffen, ob aufgrund aller bekannten tatsächlichen Umstände auch in Zukunft von einer Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit auszugehen ist (Hessisches LSG, Urteil vom 30.11.2016 - L 4 KA 29/16 -, in juris).

    Erst durch die Abrechnung wird die Leistungserbringung quantitativ und qualitativ für Dritte überprüfbar und nachvollziehbar (so auch Hessisches LSG, Urteil vom 30.11.2016 - L 4 KA 29/16 -, in juris).

    Denn eine Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit liegt nicht nur vor, wenn ein Vertragsarzt in zahlreichen Quartalen überhaupt keine Behandlungsfälle abrechnet, sondern auch dann, wenn die Anzahl der abgerechneten Behandlungsfälle - so wie hier - unter 10% des Fachgruppendurchschnitts liegt (so auch Hessisches LSG, Urteil vom 30.11.2016 - L 4 KA 29/16 -, in juris; Bayerisches LSG, Urteil vom 22.01.2020 - L 12 KA 6/19 -, in juris).

  • BSG, 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsentziehung - Beurteilung nach Sachlage

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18
    Zur Beurteilung der Frage, ob die vertragsärztliche Tätigkeit noch ausgeübt wird, ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen (stRspr, z.B. BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -, in juris, Rn. 19 ff.; Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B -, in juris, Rn. 16f.; Beschluss vom 22.03.2016 - B 6 KA 69/15 B -, in juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15 - in juris, Rn. 45, zur verfassungsrechtlich zulässigen Aufgabe der Wohlverhaltensrechtsprechung durch das BSG).

    Gem. § 95 Abs. 6 Satz 1 SGB V ("... ist zu entziehen ...") handelt es sich um eine gebundene Entscheidung (stRspr., z.B. BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -, in juris).

  • BSG, 22.03.2016 - B 6 KA 69/15 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Wohlverhalten - Fehlen jeglicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18
    Zur Beurteilung der Frage, ob die vertragsärztliche Tätigkeit noch ausgeübt wird, ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen (stRspr, z.B. BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -, in juris, Rn. 19 ff.; Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B -, in juris, Rn. 16f.; Beschluss vom 22.03.2016 - B 6 KA 69/15 B -, in juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15 - in juris, Rn. 45, zur verfassungsrechtlich zulässigen Aufgabe der Wohlverhaltensrechtsprechung durch das BSG).
  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R

    Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18
    Ein Grundsatz, dass vor jeder Zulassungsentziehung eine Disziplinarmaßnahme durchzuführen wäre, besteht ohnehin nicht (BSG, Urteil vom 03.04.2019 - B 6 KA 4/18 R -, in juris, Rn. 37).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18
    Da die Zulassungsentziehung aber in das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreift, darf sie unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur ausgesprochen werden, wenn die Entziehung das einzige Mittel zur Sicherung und zum Schutz der vertragsärztlichen Versorgung darstellt, ein milderes Mittel mithin nicht zur Verfügung steht (BVerfG, Beschluss vom 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84 -, in juris).
  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18
    (2) Der Zulassungsentzug setzt kein Verschulden des Zulassungsinhabers voraus (BSG, Urteil vom 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R -, in juris).
  • BVerfG, 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15

    § 19 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) verstößt gegen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18
    Zur Beurteilung der Frage, ob die vertragsärztliche Tätigkeit noch ausgeübt wird, ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen (stRspr, z.B. BSG, Urteil vom 17.10.2012 - B 6 KA 49/11 R -, in juris, Rn. 19 ff.; Beschluss vom 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B -, in juris, Rn. 16f.; Beschluss vom 22.03.2016 - B 6 KA 69/15 B -, in juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15 - in juris, Rn. 45, zur verfassungsrechtlich zulässigen Aufgabe der Wohlverhaltensrechtsprechung durch das BSG).
  • BSG, 19.12.1984 - 6 RKa 34/83
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18
    Hinsichtlich des Tatbestands der Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit ist zu prüfen, ob der Vertragsarzt die Gesamtheit seiner Pflichten noch im Wesentlichen erfüllt; von Ausübung der kassenärztlichen Tätigkeit kann dann nicht mehr gesprochen werden, wenn der Arzt nicht mehr den Willen zur kontinuierlichen Teilnahme an der kassenärztlichen Versorgung hat (BSG, Urteil vom 19.12.1984 - 6 RKa 34/83 -, in juris, Rn. 10).
  • BSG, 16.05.2018 - B 6 KA 1/17 R

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung eines medizinischen Versorgungszentrums

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18
    § 95 SGG findet in diesem Verfahren keine Anwendung (ständige Rechtsprechung des BSG, z.B. Urteil vom 16.05.2018 - B 6 KA 1/17 R -, in juris).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 36/15 B

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen Verletzung der Fortbildungspflicht -

  • BSG, 27.10.1955 - 4 RJ 6/54
  • LSG Sachsen, 04.11.2014 - L 4 R 233/12
  • LSG Bayern, 22.01.2020 - L 12 KA 6/19

    Vertragsarztrecht: Entziehung der Zulassung wegen Nichtausübung der

  • LAG Hessen, 22.10.2021 - 3 Ta 134/21
    Denn eine Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit liegt nicht nur vor, wenn ein Vertragsarzt in zahlreichen Quartalen überhaupt keine Behandlungsfälle abrechnet, sondern auch dann, wenn die Anzahl der abgerechneten Behandlungsfälle unter 10% des Fachgruppendurchschnitts liegt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18 - juris Rdnr. 38).
  • SG Marburg, 30.03.2022 - S 12 KA 226/21

    Zulassungsentziehung - Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit

    Denn eine Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit liegt nicht nur vor, wenn ein Vertragsarzt in zahlreichen Quartalen überhaupt keine Behandlungsfälle abrechnet, sondern auch dann, wenn die Anzahl der abgerechneten Behandlungsfälle unter 10% des Fachgruppendurchschnitts liegt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.04.2021 - L 5 KA 4289/18 - juris Rdnr. 38).
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