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   LSG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - L 5 KNK 1/06   

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https://dejure.org/2007,6005
LSG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - L 5 KNK 1/06 (https://dejure.org/2007,6005)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02.08.2007 - L 5 KNK 1/06 (https://dejure.org/2007,6005)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 02. August 2007 - L 5 KNK 1/06 (https://dejure.org/2007,6005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermäßigter Mehrwertsteuersatz bei Sondennahrung; Anspruch auf Zahlung der Vergütung für die einem Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung gelieferte Sondennahrung; Einbeziehung der Sondennahrung in den Bereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes; Sondennahrung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Sondennahrung zum ermäßigten Umsatzsteuersatz?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sondennahrung zum ermäßigten Umsatzsteuersatz?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Sondennahrung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Sondennahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ermäßigter Steuersatz bei der Vergütung von Sondennahrung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 11 (Entscheidungsbesprechung)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Sondennahrung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - Rückzahlungsanspruch gegenüber Apotheker bei

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - L 5 KNK 1/06
    Es handelt sich dabei um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag (vgl § 69 Satz 1 SGB V; Bundessozialgericht BSG 3.8.2006 B 3 KR 6/06 R), für den die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) entsprechend gelten (§ 61 Satz 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch SGB X ).
  • BFH, 27.07.1983 - II R 21/83

    Kirchensteuerschuld - Eheleute

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - L 5 KNK 1/06
    Diese Möglichkeit hat lediglich die Klägerin als im Verhältnis zum Finanzamt unmittelbare Schuldnerin der Umsatzsteuer (vgl Bundesfinanzhof BFH 27.7.1983 II R 21/83; von Groll in Gräber FGO, 6. Auflage § 40 Rz 57; zu Abtretungsfällen vgl aaO Rn 119).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - L 5 KNK 1/06
    Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG konkretisiert aber ein spezielles Benachteiligungsverbot, wobei auch eine mittelbare Benachteiligung unzulässig ist (Bundesverfassungsgericht BVerfG 8.10.1997 1 BvR 9/97, BverfGE 96, 288, 312 f; Osterloh, aaO, Rn 311).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 318/99

    "Videofilmverwertung"; Nachforderung nachträglich erhobener Mehrwertsteuer

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - L 5 KNK 1/06
    Die in diesem Vertrag enthaltene Klausel "Die jeweils gültige Mehrwertsteuer kann zusätzlich berechnet werden." konstituiert eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der für eine Leistung vereinbarte Preis auch die Aufwendung für die von dem Leistenden zu entrichtende Mehrwertsteuer abgilt (vgl Bundesgerichtshof BGH 28.2.2002 I ZR 318/99, juris Rn 11); insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen, der dem Urteil des Senats vom 2.8.2007 im Verfahren L 5 KR 200/05 zugrunde liegt.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - L 5 KR 200/05
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - L 5 KNK 1/06
    Die in diesem Vertrag enthaltene Klausel "Die jeweils gültige Mehrwertsteuer kann zusätzlich berechnet werden." konstituiert eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der für eine Leistung vereinbarte Preis auch die Aufwendung für die von dem Leistenden zu entrichtende Mehrwertsteuer abgilt (vgl Bundesgerichtshof BGH 28.2.2002 I ZR 318/99, juris Rn 11); insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen, der dem Urteil des Senats vom 2.8.2007 im Verfahren L 5 KR 200/05 zugrunde liegt.
  • EuGH, 26.03.1981 - 114/80

    Ritter / Oberfinanzdirektion Hamburg

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 02.08.2007 - L 5 KNK 1/06
    Unter "Getränken" im zolltariflichen Sinne hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seiner Entscheidung vom 26.3.1981 (C 114/80, EuGHE 1981, 895; "Bierhefe") alle zum menschlichen Genuss geeigneten und bestimmten Flüssigkeiten, unabhängig von der Art und Weise, wie sie eingenommen werden, vom Zweck der Einnahme (zB Löschung des Durstes; Förderung der Gesundheit) und von den verwendeten Ausgangsstoffen verstanden, soweit sie nicht von einer anderen spezifischen Einteilung erfasst werden.
  • BSG, 17.07.2008 - B 3 KR 18/07 R

    Krankenversicherung - Höhe der Vergütung für Sondennahrung bei einer

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 2. August 2007 - L 5 KNK 1/06 - geändert und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 7. Dezember 2005 zurückgewiesen.

    das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 2. August 2007 - L 5 KNK 1/06 - zu ändern und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des SG Koblenz vom 7. Dezember 2005 zurückzuweisen.

  • LSG Bayern, 12.02.2008 - L 5 KR 223/06

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Verfassungs- und

    Hierzu ist im Einklang mit dem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 02.08.2007 - L 5 KNK 1/06 - festzustellen, dass die insoweit vertretene Rechtsauffassung der Beigeladenen als nicht zutreffend angesehen werden muss.

    In Anlehnung an die überzeugenden Erwägungen des LSG Rheinland-Pfalz vom 02.08.2007 - L 5 KNK 1/06 - ist festzustellen, dass spätestens die EG-VO 1777/2001 vom 07.09.2001 zur Subsumierung der streitigen enteralen Nahrung unter den steuerlichen Begriff der Lebensmittel veranlasst, für welche der verminderte Steuersatz gilt.

  • FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 1461/09

    Ermäßigter Steuersatz auf Sondennahrung

    Unter Verweis auf die Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz (L 5 KNK 1/06, RDG 2008, 9) vertrat sie die Auffassung, dass auf die Lieferung von Sondennahrung der ermäßigte Steuersatz Anwendung finde.
  • FG Münster, 16.12.2010 - 5 K 1462/09

    Ermäßigter Steuersatz auf Sondennahrung

    Unter Verweis auf die Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz (L 5 KNK 1/06, RDG 2008, 9) vertrat er die Auffassung, dass auf die Lieferung von Sondennahrung der ermäßigte Steuersatz Anwendung finde.
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