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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1996 - L 5 KR 102/95   

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https://dejure.org/1996,9557
LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1996 - L 5 KR 102/95 (https://dejure.org/1996,9557)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.01.1996 - L 5 KR 102/95 (https://dejure.org/1996,9557)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Januar 1996 - L 5 KR 102/95 (https://dejure.org/1996,9557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialrechtliche Ausgestaltung des Ruhens des Anspruchs auf Krankengeld bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in Bulgarien ; Anforderungen an das Vorliegen des sozialrechtlichen Krankengeldanspruchs auch für die Zeit eines Auslandsaufenthalts; Sozialrechtliche Konsequenzen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.06.1993 - 1 RK 18/92

    Zahlung von Sterbegeld - Tod des Versicherten im Ausland

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1996 - L 5 KR 102/95
    Es spielen also praktische Erwägungen eine entscheidende Rolle (vgl. BSG, Urteil vom 08.06.1993, 1 RK 18/92, SozR 3-2500 § 58 SGB V Nr. 3, S. 2 ff., 4).
  • BSG, 11.10.1994 - 1 RK 2/94

    Krankenversicherung - Ausländer - Arbeitslosigkeit - Heimkehr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1996 - L 5 KR 102/95
    Im Einklang mit der Entstehungsgeschichte zeigt die Systematik, daß § 16 Abs. 4 eine Ausnahmebestimmung zu § 16 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist (vgl. dementsprechend BSG, Urteil vom 11.10.1994, 1 RK 2/94, Bl. 5).
  • BSG, 19.03.1970 - 5 RKn 47/67

    Krankengeldanspruch - Auslandsaufenthalt - Urlaubsaufenthalt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1996 - L 5 KR 102/95
    Eine bloße redaktionelle Änderung der Regelung des § 216 Abs. 1 Nr. 2 RVO lag im Hinblick darauf vor, daß die höchstrichterliche Rechtsprechung über den Wortlaut dieser Norm hinaus auch Krankengeld für die Zeit des Auslandsaufenthaltes zuerkannte, in der Versicherte nachweislich arbeitsunfähig waren (vgl. BSGE 31, S. 100 ff., 101 f. = SozR Nr. 39 zu § 182 RVO; dementsprechend auch BSG, SozR 3-2200 § 182 RVO Nr. 12, S. 49 ff., 50).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1996 - L 5 KR 102/95
    Die Vorschrift lehnt sich, wie es in den Gesetzesmaterialien (BR-Drucksache 200/88, S. 164 und BT-Drucksache 11/2237, S. 164, jeweils zu § 16) heißt, an die Ruhensregelung des geltenden Rechts an (z.B. §§ 209 a, 313, 216 RVO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - L 5 KR 292/14

    Krankenversicherung

    Da somit nur eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Krankengeld in den Fällen verhindert werden soll, in denen die Arbeitsunfähigkeit im Ausland nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen festgestellt werden kann, bleibt in den Fallgestaltungen, in denen die Arbeitsunfähigkeit unstreitig festgestellt wurde, für eine Ermessensentscheidung kein Raum mehr, da hier keine praktischen Schwierigkeiten bei der Feststellung bestehen (LSG NRW, Urteil vom 30.1.1996 -L 5 KR 102/95-; LSG Berlin, Urteil vom 22.3.2000 -L 9 KR 69/98-; so auch Krauskopf/Wagner SGB V § 16 Rn. 28).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2018 - L 6 KR 97/17

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld - Zustimmung der Krankenkasse für

    In den Fallgestaltungen, in denen die Arbeitsunfähigkeit unstreitig festgestellt wurde, bleibt für eine Ermessensentscheidung kein Raum mehr (vgl. LSG NRW, 30.1.1996, L 5 KR 102/95, juris; LSG B., 22.3.2000, L 9 KR 69/98, juris; so auch Krauskopf/Wagner SGB V § 16 Rn. 28; etwas anders für eine USA-Reise und verzögerten Reha-Beginn: LSG Baden-Württemberg, 21.7.2015, L 11 KR 1257/15, Rn. 38, juris).
  • SG Chemnitz, 31.07.2003 - S 13 KR 150/02
    Mit der Regelung ist daher nicht beabsichtigt, klar überprüfbare Fälle der AU vom Krankengeldanspruch auszuschließen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.01.1996, L 5 KR 102/95 = E-LSG Kr-097; LSG Berlin, Urteil vom 22.03.2000, L 9 KR 69/98 = E-LSG Kr-177).
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