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   LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 KR 130/04   

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https://dejure.org/2006,21990
LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 KR 130/04 (https://dejure.org/2006,21990)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.01.2006 - L 5 KR 130/04 (https://dejure.org/2006,21990)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - L 5 KR 130/04 (https://dejure.org/2006,21990)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen; Folgen einer Beschäftigung eines Arbeiters, Angestellten und eines zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten gegen Arbeitsentgelt; Bedeutung der persönlichen Abhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 24.05.2005 - L 5 KR 129/04

    "Arbeitsentgelt" als Anknüpfungspunkt für die Beitragspflicht abhängig

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 KR 130/04
    Zur Begründung trägt sie ergänzend vor: Beteiligt an dem Verfahren seien nur noch die Detektive Ra W (Beigeladener zu 1), Ma T (Beigeladener zu 1)in dem Verfahren L 5 KR 14/04), Mb N (Beigeladener zu 1) im Verfahren L 5 KR 129/04) und D Ca (Beigeladener zu 1) im Verfahren L 5 KR 51/04).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.06.1998 - L 1 KR 11/97
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 KR 130/04
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 23. Juni 1998 - L 1 KR 11/97 -, bestätigend BSG SozR 3 2400 § 7 Nr. 15), weil ein Gewerbeschein von der Behörde ohne nähere Prüfung ausgestellt wird und der Anspruch auf Urlaub sich an der gerade zu treffenden Grundentscheidung - Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses - orientiert.
  • LSG Hessen, 27.07.1988 - L 8 KR 166/85
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 KR 130/04
    Dies ergebe sich auch aus dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. Juli 1988 (L 8 KR 166/85).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.02.2003 - L 1 KR 41/02
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 KR 130/04
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also im Wesentlichen frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen, oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die regelmäßig durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet ist (vgl. etwa Urteil des erkennenden Senats vom 4. Februar 2003 - L 1 KR 41/02 -).
  • LSG Thüringen, 22.01.2009 - L 1 RJ 743/03

    Sozialversicherungspflicht - Von Detektivbüro zur Auftragserfüllung eingesetzte

    Er musste kein Kapital vorhalten und einsetzen, und - das hat die informatorische Anhörung des Beigeladenen im Termin zur mündlichen Verhandlung eindeutig ergeben - er hatte keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltungen zwischen den Kaufhäusern (Kunden) und dem Kläger, der ganz allein die Akquirierung der Aufträge und die Durchführung der Einsätze vornahm (vgl. zu vergleichbaren Fallgestaltungen auch Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts - LSG - vom 25. Januar 2006, Az.: L 5 KR 130/04; Urteil des LSG für das Saarland vom 13. Juli 2006, Az.: L 1 R 86/05).
  • SG Darmstadt, 28.05.2018 - S 8 R 84/17
    Diese Auffassung der Kammer entspricht der veröffentlichten Rechtsprechung, wonach die von einem Detektivbüro eingesetzten Detektive in einem Kaufhaus als abhängig Beschäftigte zu betrachten sind (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25.04.2018, Az. L 2 R 558/17; Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 22.01.2009, Az. L 1 RJ 743/03; Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25.01.2006, Az. L 5 130/04; Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 25.01.2006, Az. L 5 KR 130/04).
  • SG Duisburg, 15.08.2016 - S 10 R 431/16
    Aufgrund der organisatorischen Eingliederung der og Personen in den Betrieb des Ast, des sich daraus ergebenen Weisungsrechtes des Ast und des fehlenden unternehmerischen Risikos der o.g. Personen ergibt die Prüfung der Einzelfallum-stände, dass die für eine abhängige Beschäftigung sprechenden Umstände die dagegen sprechenden Gesichtspunkte deutlich überwiegen, soweit die o.g. Personen als Detektive in den Kauflandfilialen eingesetzt worden sind (ebenso für ähnliche Fallgestaltungen für Detektive: Schleswig-Holsteinisches LSG vom 25.01.2006, L 5 KR 130/04; Thüringer LSG vom 22.01.2009, L 1 RJ 743/03; Hessisches LSG vom 27.07.1988, L 8 KR 166/85; LSG NRW vom 16.09.2013, L 8 R 361/13 B ER).
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