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   LSG Rheinland-Pfalz, 01.04.2010 - L 5 KR 144/09   

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LSG Rheinland-Pfalz, 01.04.2010 - L 5 KR 144/09 (https://dejure.org/2010,57896)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.04.2010 - L 5 KR 144/09 (https://dejure.org/2010,57896)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. April 2010 - L 5 KR 144/09 (https://dejure.org/2010,57896)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - L 11 KR 80/07

    Krankenversicherung

    Dieser Betrag liegt zwar über dem festzusetzenden Mindestbetrag von 225, 00 EUR (§ 192 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 184 Abs. 2 SGG), aber noch unter den Kosten, die der Landeskasse durch das Verhalten der Klägerin tatsächlich entstanden sind (vgl. u.v.a. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.01.2010 - L 5 KR 144/09 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2016 - L 11 KR 69/15

    Streit um die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen

    Dieser Betrag liegt zwar über dem festzusetzenden Mindestbetrag von 225, 00 EUR (§ 192 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 184 Abs. 2 SGG), aber noch unter den Kosten, die der Landeskasse durch das Verhalten des Klägers tatsächlich entstanden sind (vgl. u.v.a. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.01.2010 - L 5 KR 144/09 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2017 - L 11 KR 366/16

    Krankenversicherung

    Dieser Betrag liegt zwar über dem festzusetzenden Mindestbetrag von 225, 00 EUR (§ 192 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 184 Abs. 2 SGG), aber noch weit unter den Kosten, die der Landeskasse durch das Verhalten der Klägerin tatsächlich entstanden sind (vgl. u.v.a. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.01.2010 - L 5 KR 144/09 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - L 5 P 53/15

    Pflegeversicherung; Auferlegung von Verschuldenskosten; Missbräuchliche

    Dieser Betrag liegt zwar über dem festzusetzenden Mindestbetrag von 225, 00 EUR (§ 192 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 184 Abs. 2 SGG), aber noch deutlich unter den Kosten, die der Landeskasse durch das Verhalten der Klägerin tatsächlich entstanden sind (vgl. u.v.a. LSG NRW, Urteil vom 26.01.2010, L 5 KR 144/09, juris).
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