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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2007 - L 5 KR 152/03   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2007 - L 5 KR 152/03 (https://dejure.org/2007,13639)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.08.2007 - L 5 KR 152/03 (https://dejure.org/2007,13639)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. August 2007 - L 5 KR 152/03 (https://dejure.org/2007,13639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung eines privaten Krankentransportunternehmens nach dem Rettungsgesetz NRW (RettG NRW) zur Durchführung von Krankentransporten; Anspruch auf eine Vereinbarung höherer Vergütungssätze für Krankentransportleistungen; Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2004 - L 16 KR 81/03

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2007 - L 5 KR 152/03
    Insbesondere stellt die auf § 15 Abs. 2 RettG NRW beruhende Gebührensatzung der Stadt Köln vom 04.12.2001 - die ohnehin Vergütungssätze für Krankentransportleistungen nur bis zum 31.12.2002 vorgesehen hat - keine kommunalrechtliche Bestimmung im Sinne dieser Vorschrift dar (vergl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Urt vom 12.08.2004, Az L 16 KR 81/03 mwN).

    Es sei nicht Aufgabe der Gerichte, eine entsprechende angemessene Vergütung festzusetzen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 12.08.2004 Az.: L 16 KR 81/03).

    Soweit der vorliegende Fall den Zeitraum vom 01.01.2000 bis zum 31.03.2007 betrifft, findet das GWB wegen des Inkrafttretens der geänderten Fassung des § 69 SGB V zum 01.01.2000 keine Anwendung mehr (vgl. BSG SozR 3-2500 § 69 Nr. 1 S. 9 m.w.N.; LSG NRW Urteil vom 12.08.2004 a.a.O.).

  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88

    Marktbeherrschende Stellung - Preise - Rechtsweg - Heilmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2007 - L 5 KR 152/03
    Die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24.01.1990 (3 RK 11/88), der das Sozialgericht gefolgt sei, könne keinen Bestand haben.

    So kommt nach der (älteren) Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch die Festsetzung der angemessenen Vergütung durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit nicht in Betracht (BSG Urt vom 24.01.1990, Az 3 RK 11/88).

    Zum anderen widerspräche die Anwendung dieser Auslegungsregeln dem erklärten Willen der Beteiligten, die sich gerade nicht über die Höhe der Vergütung hatten einigen können (vergl. BSG Urt. vom 24.01.1990 Az 3 RK 11/88).

  • EuGH, 16.03.2004 - C-264/01

    DIE WETTBEWERBSVORSCHRIFTEN DES EG-VERTRAGS HINDERN DIE DEUTSCHEN

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2007 - L 5 KR 152/03
    Eine Festsetzungsbefugnis der Gerichte müsse auch deshalb bestehen, weil sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert hätten: Das Korrektiv des GWB sei weggefallen und außerdem sei die Heranziehung der Artikel 81ff des EG-Vertrages wegen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16.03.2004 (Az.: C - 264/01) nicht möglich.

    Ebensowenig ergibt sich für die Beurteilung des vorliegenden Falles etwas anderes aus den Art. 81 ff. des EG-Vertrages, denn die Beklagten - Krankenkassen und ihre Verbände - sind nicht als Unternehmen i.S. dieser Vorschriften zu beurteilen (Urteil des Europäischen Gerichtshofs [EuGH] vom 16.03.2004 Az.: C 264/01, DVBl ( Deutsches Verwaltungsblatt) 2004, Seite 555ff; ferner auch Koenig/Engelmann, EuZW 2004, Seite 682ff ).

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2007 - L 5 KR 152/03
    In einer weiteren Entscheidung sei das BSG dagegen von einer Festsetzungsbefugnis ausgegangen (Urteil vom 16.12.1993, Az.: 4 RK 5/92) und habe in diesem Zusammenhang ausdrücklich von einer planwidrigen Regelungslücke gesprochen.

    In die gleiche Richtung zielt das Urteil des BSG vom 16.12.2003 (Az 4 RK 5/92, SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

  • BSG, 14.12.2000 - B 3 P 19/00 R

    Überprüfung von Verwaltungsakten in der Pflegeversicherung, Rückwirkung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2007 - L 5 KR 152/03
    Danach ist für den gerichtlichen Prüfungsmaßstab von einer eingeschränkten Kontrolldichte auszugehen (vgl. BSG Urteil vom 14.12.2000 Az 3 P 19/00 R m.w.N., ferner auch Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 01.12.1998 Az.: 5 C 17/97, Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung (E) Band 108, 47 ff.).

    Ohnehin ist die konkrete Kostensituation eines Leistungserbringers grundsätzlich für die Frage der angemessenen, leistungsgerechten Vergütung ohne Bedeutung (vergl. BSG Urt vom 14.12.2000 aaO).

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2007 - L 5 KR 152/03
    Soweit der vorliegende Fall den Zeitraum vom 01.01.2000 bis zum 31.03.2007 betrifft, findet das GWB wegen des Inkrafttretens der geänderten Fassung des § 69 SGB V zum 01.01.2000 keine Anwendung mehr (vgl. BSG SozR 3-2500 § 69 Nr. 1 S. 9 m.w.N.; LSG NRW Urteil vom 12.08.2004 a.a.O.).
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 15/00 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung - Auslaufen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2007 - L 5 KR 152/03
    Zum einen unterliefe dies die gesetzgeberische Absicht, dass die Höhe der Vergütung im Leistungserbringerrecht durch Verträge geregelt werden soll (vergl. BSG Urt. vom 25.09.2001, Az B 3 KR 15/00 R, SozR 3-2500 § 132a Nr. 1).
  • VG Halle, 02.06.2003 - 5 B 16/03
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2007 - L 5 KR 152/03
    Letztlich ging es auch den Hilfsorganisationen - wie der gerichtliche Vergleich vom 17.07.2003 in dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren L 5 B 16/03 KR verdeutlicht - darum, die "gleiche Vergütung" wie andere private Unternehmer in Köln zu erreichen.
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 32/94

    Abschluß von Verträgen über das Entgelt für Krankentransporte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2007 - L 5 KR 152/03
    Ein darüber hinausgehender Regelungsgehalt kann den Verträgen nicht zukommen, da die Krankenkassen nicht berechtigt sind, eine Bedarfsprüfung oder Geeignetheitsprüfung des Krankentransportunternehmens vorzunehmen (BSG Urt 29.11.2005, Az 3 RK 32/94, SozR 3-2500 § 133 Nr. 1).
  • BSG, 27.04.2005 - B 6 KA 18/04 R

    Vertragszahnarzt - Vollzug - Vorschriften zum degressiven Punktwert -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2007 - L 5 KR 152/03
    Soweit es um die Höhe der Vergütung in der Vergangenheit geht, ist auch nicht etwa die Leistungsklage die zulässige Klageform, denn es kann wegen der Eigenschaft der Beklagten zu 2) und 3) sowie deren Mitgliedskassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts davon ausgegangen werden, dass diese im Falle einer für die Klägerin positiven Feststellung der Verpflichtung zur Vereinbarung höherer Vergütungssätze diese einer Neuberechnung der Ansprüche der Klägerin für die Vergangenheit zugrundelegen werden (vergl. insoweit z.B. Bundessozialgericht (BSG), Urteil (Urt) vom 27.04.2005, Aktenzeichen (Az) B 6 KA 18/04 R mit weiteren Nachweisen (mwN)).
  • LG Köln, 25.09.1998 - 81 O (Kart) 104/97
  • SG Berlin, 18.11.2010 - S 72 KR 2022/05

    Krankenversicherung - Krankenfahrten mit Mietwagen nach PBefG § 49 Abs 4 -

    Für Vereinbarungen über Inhalt, Umfang sowie Prüfung der Eignung, Qualität und Wirtschaftlichkeit von Krankentransportleistungen bietet § 133 Abs. 1 S. 1 SGB V hingegen keine Grundlage (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 29.11.1995, 3 RK 32/94; LSG NRW, Urteil vom 23.08.2007, L 5 KR 152/03; Joussen, in Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching (Hg.), Beck'scher Online-Kommentar SGB V, § 133; Geisler/Temming, NZS 2005, 125).
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