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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 5 KR 212/02   

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https://dejure.org/2003,13734
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 5 KR 212/02 (https://dejure.org/2003,13734)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.07.2003 - L 5 KR 212/02 (https://dejure.org/2003,13734)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - L 5 KR 212/02 (https://dejure.org/2003,13734)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung krankengymnastischer Leistungen; Fehlen einer Preisvereinbarung mit den gesetzlichen Krankenkassen; Rechtsfolgen der Unterbrechung einer Behandlungsserie von mehr als zehn Tagen; Verbindlichkeit von Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 15/00 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung - Auslaufen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 5 KR 212/02
    Es kann dahinstehen, ob sich die Vergütung für Behandlungen durch die Klägerin, die keine Preisvereinbarung mit Verbänden der Ersatzkassen (s. zur Vertragskompetenz § 125 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)) auf Landesebene geschlossen hat, nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen richtet (so jetzt das BSG im Urteil vom 25.09.2001 - B 3 KR 15/00 R -) oder ob die im ZVK-VdAK-Vertrag vereinbarten Preise als üblich i.S.d. § 612 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anzusehen sind (so noch BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 3; anders jetzt wohl Beschluss vom 04.03.2002 - B 3 KR 12/01 B -) oder ob nicht - wofür nach Auffassung des Senats viel spricht - die Klägerin ungeachtet ihrer verbalen Vorbehalte faktisch durch die jahrelangen Abrechnungen nach den Sätzen des ZVK-VdAK-Vertrages die Geltung dieser vertraglichen Regelungen anerkannt hat.

    Nach allen eingangs genannten Anspruchsgrundlagen für die Vergütungsansprüche der Klägerin kann die Klägerin nicht mehr als den Preis nach dem ZVK-VdAK-Vertrag verlangen, denn auch die bereicherungsrechtlichen Ansprüche gegen die Beklagte können nicht höher sein als die Höhe der von der Kasse an andere Leistungserbringer gezahlten Vergütungen (s.a. BSG, Urteil vom 25.09.2001, a.a.O.).

  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88

    Marktbeherrschende Stellung - Preise - Rechtsweg - Heilmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 5 KR 212/02
    Es ist längst höchstrichterlich entschieden, dass bei Fehlen einer Preisvereinbarung die Klägerin nicht berechtigt ist, die Vergütung nach ihrer eigenen Preisliste festzusetzen (BSGE 66, 159, 162; Beschluss vom 27.10.1994 - 3 BK 4/93 - Beschluss vom 04.03.2002 - B 3 KR 12/01 B - s.a. OLG Düsseldorf SGb 1993, 429).
  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 5 KR 212/02
    Das BSG hat insoweit auch ausdrücklich entschieden, dass in den Richtlinien Regelungen für die Art und Weise der Leistungserbringung getroffen werden dürfen, z.B. auch Vorgaben bestimmter zeitlicher Abstände für die Behandlungen (SozR 3-2500 § 27 Nr. 12).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 2/95

    Erweiterung der Zulassung eines Heilmittelerbringers, Höhe des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 5 KR 212/02
    Es kann dahinstehen, ob sich die Vergütung für Behandlungen durch die Klägerin, die keine Preisvereinbarung mit Verbänden der Ersatzkassen (s. zur Vertragskompetenz § 125 Abs. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)) auf Landesebene geschlossen hat, nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen richtet (so jetzt das BSG im Urteil vom 25.09.2001 - B 3 KR 15/00 R -) oder ob die im ZVK-VdAK-Vertrag vereinbarten Preise als üblich i.S.d. § 612 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anzusehen sind (so noch BSG SozR 3-2500 § 124 Nr. 3; anders jetzt wohl Beschluss vom 04.03.2002 - B 3 KR 12/01 B -) oder ob nicht - wofür nach Auffassung des Senats viel spricht - die Klägerin ungeachtet ihrer verbalen Vorbehalte faktisch durch die jahrelangen Abrechnungen nach den Sätzen des ZVK-VdAK-Vertrages die Geltung dieser vertraglichen Regelungen anerkannt hat.
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 5 KR 212/02
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG (grundlegend SozR 3-2500 § 92 Nr. 6; SozR 3-2500 § 135 Nr. 4) handelt es sich bei den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen nach § 92 Abs. 1 Satz 2 SGB V um untergesetzliche Rechtsnormen, die für Ärzte, Leistungserbringer und Versicherte gleichermaßen verbindlich den Umfang der Leistungsansprüche regeln (vgl. auch § 2 Abs. 4 SGB V).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 5 KR 212/02
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG (grundlegend SozR 3-2500 § 92 Nr. 6; SozR 3-2500 § 135 Nr. 4) handelt es sich bei den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen nach § 92 Abs. 1 Satz 2 SGB V um untergesetzliche Rechtsnormen, die für Ärzte, Leistungserbringer und Versicherte gleichermaßen verbindlich den Umfang der Leistungsansprüche regeln (vgl. auch § 2 Abs. 4 SGB V).
  • BSG, 11.03.1987 - 8 RK 43/85

    Krankenhausträger - Kostenübernahmeanspruch - Verzugs-oder Prozesszinsen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2003 - L 5 KR 212/02
    Diese Vorschriften finden auf Forderungen aus einem öffentlich-rechtlichen Vertrag keine Anwendung (vergl. BSG SozR 1300 § 61 Nr. 1).
  • SG Stuttgart, 13.12.2006 - S 10 KR 6018/05

    Krankenversicherung - Heilmittelerbringer - keine Verpflichtung zur

    Ungeachtet des nach Auffassung der Kammer insoweit eindeutigen Wortlautes wird jedoch auch die Auffassung vertreten, dass aufgrund des Charakters von Richtlinien, also auch der Heilmittel-Richtlinien, als untergesetzlicher Rechtsnorm diese auch für nicht ärztliche Leistungserbringer maßgebend und verbindlich sind (so BSG in SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.07.2003 - L 5 KR 212/02).
  • BSG, 21.11.2003 - B 3 KR 21/03 B
    Mit ihrer Nichtzulassungsbeschwerde wendet sich die Klägerin gegen ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) vom 24. Juli 2003 (Az L 5 KR 212/02), durch das ihre Klage auf höhere Vergütung krankengymnastischer Leistungen auch zweitinstanzlich ohne Erfolg geblieben ist.

    Erst auf Rückfrage des Senats und nach Ablauf der Monatsfrist, nämlich am 16. Oktober 2003, ist der korrigierende Hinweis der Prozessbevollmächtigten beim Senat eingegangen, dass die Beschwerde das Verfahren L 5 KR 212/02 betreffen soll.

  • SG Stuttgart, 30.04.2009 - S 10 KR 6604/06

    Vergütung von physiotherapeutischen Leistungen ; Heilmittel-Behandlungsvertrag

    Die Richtlinien, so auch die HMR, enthalten Handlungsanweisungen an ihre Adressaten, insbesondere an die Ärzte (BSG, Urteile v. 01.10.1990, 6 RKa 22/88 und 6 RKa 3/90; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 30.06.2004, L 11 KR 116/03; vgl. auch BSG, Urt. v. 31.05.2006, B 6 KA 69/04 R; Hess in Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, Loseblattsammlung, § 91 SGB V Rd. 30; Henke in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Loseblattsammlung, § 91 SGB V Rd. 21-23; a. A. wohl BSG, Urt. v. 16.09.1997, 1 RK 28/95, SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.07.2003, L 5 KR 212/02).
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