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   LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2018 - L 5 KR 218/17   

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LSG Rheinland-Pfalz, 15.02.2018 - L 5 KR 218/17 (https://dejure.org/2018,8155)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.02.2018 - L 5 KR 218/17 (https://dejure.org/2018,8155)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - L 5 KR 218/17 (https://dejure.org/2018,8155)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - L 5 KR 218/17   

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https://dejure.org/2017,36510
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - L 5 KR 218/17 (https://dejure.org/2017,36510)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.05.2017 - L 5 KR 218/17 (https://dejure.org/2017,36510)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - L 5 KR 218/17 (https://dejure.org/2017,36510)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Höhe des vom Versicherten zu tragenden Eigenanteils bei der Versorgung mit orthopädischen Schuhen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung; Eigenanteil zur Versorgung mit orthopädischen Schuhen; Leistungspflicht der GKV im Rahmen des Sachleistungsanspruchs; Doppelfunktion orthopädischer Schuhe; Wirtschaftlichkeitsgebot; Kein Anspruch auf Optimalversorgung

  • rechtsportal.de

    Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 28.09.1976 - 3 RK 9/76

    Orthopädische Schuhe als Hilfsmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - L 5 KR 218/17
    Die Leistungspflicht der Krankenkassen beschränke sich hier nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 28.06.1976, Aktenzeichen: 3 RK 9/76) auf das eigentliche Hilfsmittel.

    Soweit ein orthopädischer Schuh jedoch auch als (nicht behinderungsspezifisch) erforderliche Bekleidung dient, fungiert er nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugleich als ein solcher Alltagsgegenstand (zur sog. Doppelfunktion orthopädischer Schuhe grundlegend und ausdrücklich: BSG, Urteil vom 28.09.1976, 3 RK 9/76, juris, Rn. 18).

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 13/13 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf schwenkbaren Autositz zum Aufsuchen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - L 5 KR 218/17
    Die gesetzlichen Krankenkassen sind daher nicht von Verfassungs wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist (vgl. BVerfGE 115, 25, (45 f.), insbesondere besteht kein Anspruch auf Optimalversorgung (vgl. BSG, Urteil vom 25.02.2015, B 3 KR 13/13 R, juris) und damit auch nicht auf individuelle Kostenoptimierung.
  • BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - L 5 KR 218/17
    Dieses sog. Wirtschaftlichkeitsgebot gilt uneingeschränkt für das gesamte Leistungs- und Leistungserbringerrecht (vgl. BSG, Urteil vom 25.11.2015, B 3 KR 16/15 R, juris) und ist in seiner leistungsbeschränkenden Funktion nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht zu beanstanden (vgl. etwa Beschluss vom 28.02.2008, 1 BvR 1778/05, juris m.w.N.), da es mit Blick auf die begrenzte Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft die Stabilität der GKV sichert.
  • BSG, 09.04.1997 - 9 RV 15/95

    Lieferung von Hilfsmitteln iS. der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - L 5 KR 218/17
    Ebenso wie das Kriegsopferversorgungsrecht ist auch das Recht der Krankenversicherung vom Grundsatz der Eigenbeteiligung geprägt (s.a. SG Meiningen, Urteil vom 16.03.2005, S 4 KR 1087/02 unter www.sozialgerichtsbarkeit.de) und zudem gemeinsamer Ausgangspunkt für den (Mindest)Leistungsrahmen im Hilfsmittelrecht (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.1997, 9 RV 15/95, juris).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - L 5 KR 218/17
    Der Kläger irrt schließlich, wenn er meint, die Beklagte bzw. der Gesetzgeber schulde ihm eine detaillierte Berechnung entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (vgl. Urteil vom 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09, juris), denen auf Basis einer Einkommens- und Verbrauchsstichprobe durch die Regelsatzverordnung (mittlerweile Regelbedarfsermittlungsgesetz) genügt wurde.
  • SG Meiningen, 16.03.2005 - S 4 KR 1087/02

    Krankenversicherung - Versorgung mit einem Hilfsmittel - hier: orthopädische

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - L 5 KR 218/17
    Ebenso wie das Kriegsopferversorgungsrecht ist auch das Recht der Krankenversicherung vom Grundsatz der Eigenbeteiligung geprägt (s.a. SG Meiningen, Urteil vom 16.03.2005, S 4 KR 1087/02 unter www.sozialgerichtsbarkeit.de) und zudem gemeinsamer Ausgangspunkt für den (Mindest)Leistungsrahmen im Hilfsmittelrecht (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.1997, 9 RV 15/95, juris).
  • BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Viagra auf Kassenrezept

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - L 5 KR 218/17
    Dieses sog. Wirtschaftlichkeitsgebot gilt uneingeschränkt für das gesamte Leistungs- und Leistungserbringerrecht (vgl. BSG, Urteil vom 25.11.2015, B 3 KR 16/15 R, juris) und ist in seiner leistungsbeschränkenden Funktion nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht zu beanstanden (vgl. etwa Beschluss vom 28.02.2008, 1 BvR 1778/05, juris m.w.N.), da es mit Blick auf die begrenzte Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft die Stabilität der GKV sichert.
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2017 - L 5 KR 218/17
    Die gesetzlichen Krankenkassen sind daher nicht von Verfassungs wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist (vgl. BVerfGE 115, 25, (45 f.), insbesondere besteht kein Anspruch auf Optimalversorgung (vgl. BSG, Urteil vom 25.02.2015, B 3 KR 13/13 R, juris) und damit auch nicht auf individuelle Kostenoptimierung.
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 17.06.2021 - L 5 KR 218/17   

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https://dejure.org/2021,63378
LSG Rheinland-Pfalz, 17.06.2021 - L 5 KR 218/17 (https://dejure.org/2021,63378)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.06.2021 - L 5 KR 218/17 (https://dejure.org/2021,63378)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - L 5 KR 218/17 (https://dejure.org/2021,63378)
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