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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2011 - L 5 KR 22/09   

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https://dejure.org/2011,9935
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2011 - L 5 KR 22/09 (https://dejure.org/2011,9935)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.01.2011 - L 5 KR 22/09 (https://dejure.org/2011,9935)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - L 5 KR 22/09 (https://dejure.org/2011,9935)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Aachen, 04.08.2008 - 9 L 255/08

    Anspruch auf Einrichtung eines uneingeschränkten Schülerspezialverkehrs für die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2011 - L 5 KR 22/09
    Abgesehen davon, dass die maßgeblichen Bestimmungen des Schulgesetzes NRW nur Regelungen zur Erstattung der Kosten für die Beförderung des Schülers und nicht der Hilfsmittel enthalten, ist auch bezüglich des Schülertransports keine gesetzliche Grundlage für einen Anspruch auf Beförderung eines Schülers zur Schule durch den Schulträger sondern lediglich auf Übernahme der Kosten gegeben (vgl. OVG NRW Urteil vom 14.05.1975 - 8 A 347/74 - VG Aachen, Beschluss vom 04.08.2008 - 9 L 255/08 -).

    Der Schulträger entscheidet mit Blick auf die Kostentragungspflicht im Rahmen der SchfkVO über Art und Umfang der Schülerbeförderung (vgl. § 3 Satz 1 SchfkVO), insbesondere über die wirtschaftlichste Beförderung (vgl. § 12 Abs. 3 SchfkVO), ohne dass hier subjektive öffentliche Rechte des Schülers begründet werden (vgl. VG Münster Beschluss vom 03.08.2006 - 1 L 528/06 - VG Aachen Beschluss vom 04.08.2008 a.a.O.).

  • VG Münster, 03.08.2006 - 1 L 528/06

    Kein Rechtsanspruch auf Einrichtung einer Schulbushaltestelle

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2011 - L 5 KR 22/09
    Der Schulträger entscheidet mit Blick auf die Kostentragungspflicht im Rahmen der SchfkVO über Art und Umfang der Schülerbeförderung (vgl. § 3 Satz 1 SchfkVO), insbesondere über die wirtschaftlichste Beförderung (vgl. § 12 Abs. 3 SchfkVO), ohne dass hier subjektive öffentliche Rechte des Schülers begründet werden (vgl. VG Münster Beschluss vom 03.08.2006 - 1 L 528/06 - VG Aachen Beschluss vom 04.08.2008 a.a.O.).
  • BSG, 20.11.2008 - B 3 KR 16/08 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für ein Rollstuhlrückhaltesystem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2011 - L 5 KR 22/09
    § 14 Abs. 4 SGB IX räumt dem zweitangegangenen Träger einen spezialgesetzlichen Erstattungsanspruch gegen den materiell-rechtlich originär zuständigen Rehabilitationsträger ein, der den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) vorgeht und begründet ist, soweit der Versicherte von diesem die gewährte Maßnahme hätte beanspruchen können (vgl. BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 40 Nr. 4; BSG Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 16/08 R -).
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2011 - L 5 KR 22/09
    Demgemäß ist ein Hilfsmittel zum Ausgleich direkter oder indirekter Folgen einer Behinderung stets dann erforderlich i.S.v. § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V, wenn es die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (vgl. BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 3; BSG Urteil vom 22.11.2008 a.a.O.).
  • BSG, 06.02.1997 - 3 RK 1/96

    Anspruch eines behinderten Schülers auf Versorgung mit zwei behinderungsgerecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2011 - L 5 KR 22/09
    Diesen Standard haben die Schulträger grundsätzlich zu gewährleisten; Ausstattungen, die nur auf die besonderen Bedürfnisse eines einzelnen Schülers zugeschnitten sind, obliegen nicht dem Schulträger (vgl. BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 22).
  • BSG, 26.10.2004 - B 7 AL 16/04 R

    Rehabilitationsträger - vorläufige Zuständigkeit - notwendige Beiladung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2011 - L 5 KR 22/09
    § 14 Abs. 4 SGB IX räumt dem zweitangegangenen Träger einen spezialgesetzlichen Erstattungsanspruch gegen den materiell-rechtlich originär zuständigen Rehabilitationsträger ein, der den allgemeinen Erstattungsansprüchen nach dem Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) vorgeht und begründet ist, soweit der Versicherte von diesem die gewährte Maßnahme hätte beanspruchen können (vgl. BSG SozR 4-3250 § 14 Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 40 Nr. 4; BSG Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 16/08 R -).
  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R

    Krankenversicherung - keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13. Januar 2011 - L 5 KR 22/09 - geändert und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 20. Januar 2009 zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 13.1.2011 - L 5 KR 22/09 - zu ändern und die Berufung des Klägers gegen das Urteil des SG Münster vom 20.1.2009 zurückzuweisen.

  • VG Stuttgart, 25.01.2021 - 16 K 193/21

    Anspruch auf Abweichung von der im Impfreihenfolge

    Denn vorliegend geht es allein um den Leistungszugang zu den von dem Antragsgegner geleiteten Impfzentren, der sich nach den oben genannten Normen richtet, und nicht um einen Anspruch eines Versicherten auf Schutzimpfung gegen seine Krankenkasse gemäß §§ 2 Abs. 1 Satz 1 SGB V, 20i Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Nr. 1 a) und Nr. 2 SGB V i. V. m. § 1 Abs. 1 CoronaImpfV (vgl. BayLSG, Urteil vom 27.10.2009 - L 5 KR 22/09 -, juris; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 11.01.2021 - 20 L 1812/20 -, juris Rn. 11 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.08.2013 - L 5 KR 3547/11
    Eine Mehrfachausstattung könne daher nur dann durchgeführt werden, wenn nur auf diese Weise ein Behinderungsausgleich möglich sei (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.01.2011 - L 5 KR 22/09).
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