Rechtsprechung
LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 KR 231/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fortbestehen eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses; Einstufung eines Beschäftigten als freiwillig krankenversichert; Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
- hensche.de
Freistellung: Beschäftigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Sozialversicherungsrechtliche Folgen bei unwiderruflicher Freistellung weiter umstritten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Fortbestehen eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses während einer Freistellung von der Arbeit
Verfahrensgang
- SG Speyer, 14.11.2006 - S 11 KR 87/05
- LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 KR 231/06
- BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 KR 231/06
Die erkennende Kammer halte an der Notwendigkeit der einheitlichen Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Beschäftigungsverhältnis" im beitragsrechtlichen und leistungsrechtlichen Sinne fest (Hinweis auf BSG 28.9.1993 11 RAr 69/92) und vermöge im Urteil des BSG vom 25.4.2002 (B 11 AL 65/01 R) keine Aufgabe dieser Rechtsprechung zu erkennen.Die Urteile des BSG vom 28.9.1993 (11 RAr 69/92) und 25.4.2002 (B 11 AL 65/01 R) stehen dieser rechtlichen Beurteilung nicht entgegen.
Aus dem Urteil vom 25.4.2002 (aaO), das einen Rechtsstreit wegen einer Sperrzeit (§ 144 SGB III) betraf, lässt sich für die im vorliegenden Rechtsstreit umstrittene beitragsrechtliche Rechtsfrage nichts herleiten (…ebenso Schlegel aaO, 972 ff).
- BSG, 28.09.1993 - 11 RAr 69/92
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 KR 231/06
Die erkennende Kammer halte an der Notwendigkeit der einheitlichen Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Beschäftigungsverhältnis" im beitragsrechtlichen und leistungsrechtlichen Sinne fest (Hinweis auf BSG 28.9.1993 11 RAr 69/92) und vermöge im Urteil des BSG vom 25.4.2002 (B 11 AL 65/01 R) keine Aufgabe dieser Rechtsprechung zu erkennen.Deshalb besteht ein Beschäftigungsverhältnis iSd § 119 Abs. 1 Nr. 1 SGB III nicht mehr, wenn sich die Arbeitsvertragsparteien vergleichsweise darauf einigen, dass der Arbeitnehmer bei fortbestehender Entgeltzahlungspflicht endgültig von der Arbeit freigestellt wird, weil der Arbeitgeber auf seine Verfügungsbefugnis verzichtet (vgl BSG 28.9.1993 11 RAr 69/92, juris Rn 14).
Die Urteile des BSG vom 28.9.1993 (11 RAr 69/92) und 25.4.2002 (B 11 AL 65/01 R) stehen dieser rechtlichen Beurteilung nicht entgegen.
- BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83
Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit - …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 KR 231/06
Entgegen der Ansicht der beigeladenen Bundesagentur für Arbeit (Beigeladene zu 3) sei der vorliegende Sachverhalt nicht demjenigen des Urteils des BSG vom 26.11.1985 (12 RK 51/83) vergleichbar, das lediglich Konstellationen betreffe, bei denen Arbeitnehmer im Insolvenzfall mit sofortiger Wirkung einseitig durch den Insolvenzverwalter von der Arbeit freigestellt worden seien.Gegen dieses seinen Prozessbevollmächtigten am 28.11.2006 zugestellte Urteil richtet sich die am 1.12.2006 eingelegte Berufung des Klägers, der vorträgt: Entgegen der Auffassung des SG ergebe sich insbesondere aus dem Urteil des BSG vom 26.11.1985 (aaO), dass von dem Fortbestehen eines Beschäftigungsverhältnisses auszugehen sei.
Zu einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses kommt es ferner nicht, wenn im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers eine sofortige Freistellung der Arbeitnehmer zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt und es deshalb an einer Ausübung von Weisungsrechten seitens des Arbeitgebers und der Unterordnung des Arbeitnehmers unter diese fehlt (BSG 26.11.1985 12 RK 51/83, BSGE 59, 183, 185).
- SG Speyer, 14.11.2006 - S 11 KR 87/05
Fortbestehen eines sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses und …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 KR 231/06
Am 1.4.2005 hat der Kläger hiergegen Klage beim Sozialgericht (SG) Speyer erhoben (Az S 11 KR 87/05).Dieser Rechtsstreit wurde durch Beschluss des ArbG Hamburg vom 13.4.2005, geändert durch Beschluss des Landesarbeitsgerichts LArbG Hamburg vom 29.7.2005 (Az 7 Ta 9/05) an das SG Speyer verwiesen, das den Rechtsstreit (S 11 KR 245/05) mit dem Verfahren S 11 KR 87/05 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden hat.
- BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 69/04 R
Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Aufhebungsvertrag - wichtiger …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 KR 231/06
Die Unterscheidung zwischen dem beitragsrechtlichen und dem leistungsrechtlichen Begriff des Beschäftigungsverhältnisses entspricht im Übrigen auch der neuesten Rechtsprechung des für die Arbeitslosenversicherung zuständigen 11. Senats des BSG (17.11.2005 B 11a/11 AL 69/04 R, juris Rn 10; 12.7.2006 B 11a AL 69/04 R, juris Rn 11). - BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 106/90
Ende einer die Beitragspflicht zur Bundesanstalt für Arbeit begründenden …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 KR 231/06
Nach der Rechtsprechung des BSG lassen vorübergehende Unterbrechungen der tatsächlichen Arbeitsleistung den Bestand des Beschäftigungsverhältnisses unberührt, wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht, zB im Falle des Festhaltens am Arbeitsverhältnis mit Fortzahlung des Arbeitsentgelts trotz Verhaftung des Arbeitnehmers (BSG 18.4.1991 7 RAr 106/90, BSGE 68, 236, 240). - BSG, 09.09.1993 - 7 RAr 96/92
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses - Arbeitslosigkeit - Beurteilung nach …
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 KR 231/06
Das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses schließe die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses nicht aus (Hinweis auf BSG 9.9.1993 7 RAr 96/92). - BSG, 18.09.1973 - 12 RK 15/72
Versicherungspflicht ohne tatsächliche Arbeitsleistung
Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - L 5 KR 231/06
Außerdem erlangt der Arbeitnehmer den Schutz der Sozialversicherung, wenn ihm noch vor dem erstmaligen Dienstantritt gekündigt und er von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts bis zum Wirksamwerden der Kündigung freigestellt wird (BSG 18.9.1973 12 RK 15/72, BSGE 36, 161, 163).
- BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 22/07 R
Renten- und Arbeitslosenversicherung - Beschäftigungsverhältnis bei Freistellung …
Die Beschäftigungslosigkeit und damit der Begriff der Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinne in der Arbeitslosenversicherung unterscheidet sich von dem Begriff der Beschäftigung im beitragsrechtlichen Sinne (vgl zum leistungsrechtlichen Begriff der Beschäftigung exemplarisch BSG, Urteil vom 28.9.1993, 11 RAr 69/92, BSGE 73, 126 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 mwN, und die Nachweise im angefochtenen Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 21.6.2007, L 5 KR 231/06, Breithaupt 2008, 61). - BSG, 24.09.2008 - B 12 KR 27/07 R
Sozialversicherungspflicht - abhängiges Beschäftigungsverhältnis - Altersteilzeit …
Die Beschäftigungslosigkeit und damit der Begriff der Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinne in der Arbeitslosenversicherung unterscheidet sich von dem Begriff der Beschäftigung im beitragsrechtlichen Sinne (vgl zum leistungsrechtlichen Begriff der Beschäftigung exemplarisch BSG, Urteil vom 28.9.1993, 11 RAr 69/92, BSGE 73, 126 = SozR 3-4100 § 101 Nr. 5 mwN und die Nachweise im angefochtenen Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 21.6.2007, L 5 KR 231/06, Breithaupt 2008, 61). - LSG Bayern, 19.02.2008 - L 5 KR 223/07
Keine beitragsrechtliche Fortsetzung des sozialversicherungspflichtigen …
Das Besprechungsergebnis der Spitzenverbände über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs vom 5./6. Juli 2005 kann dagegen nach Auffassung des Senats für die Auslegung nicht herangezogen werden, denn die Besprechungsteilnehmer haben sich auf die Urteile des BSG vom 25. April 2002 (Az.: B 11 AL 65/01 R = BSGE 89, 243) und vom 18. Dezember 2003 (Az.: B 11 AL 35/03 R = BSGE 92, 74) berufen die gerade nicht zum beitragsrechtlichen sondern vielmehr zum leistungsrechtlichen Begriff des Beschäftigungsverhältnisses ergangen sind (so auch Urteil LSG Rheinland- Pfalz vom 21. Juni 2007, Az.: L 5 KR 231/06). - BSG, 28.05.2015 - B 12 KR 65/14 B
Divergenzfähige Entscheidungen; Substantiierung eines entscheidungserheblichen …
Soweit der Kläger weiter meint (S 8 der Beschwerdebegründung), es seien auch die Fragen zu klären, "ob die von der Beklagten in ihrem Widerspruchsbescheid zitierte Entscheidung des BGH Urteil vom 16.05.2000 - VI ZR 90/99 BGHZ 144, 311, hier Anwendung findet oder nicht", und "ob eine unwiderrufliche Freistellung der Arbeitnehmerin zur Beendigung der sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung führt, wie das Bayerisches LSG im Urteil vom 12.04.2007, L 4 KR 37/04, und das LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21.06.2007 - L 5 KR 231/06, NZA 2008, 578 bereits festgestellt hat", hat er abermals weder abstrakt-generelle Rechtsfragen iS des § 160 Abs. 2 Nr. 1 SGG bezeichnet noch deren Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit aufgezeigt.