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   LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05   

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https://dejure.org/2006,11985
LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05 (https://dejure.org/2006,11985)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05 (https://dejure.org/2006,11985)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - L 5 KR 3378/05 (https://dejure.org/2006,11985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer ausgeübten Tätigkeit in der Altenpflege und Krankenpflege; Voraussetzungen des Bestehens einer Versicherungspflicht; Begriff der Beschäftigung; Leistungsrechtlicher Status von Pflegekräften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - Pflegekräfte bei einem gemeinnützigen Pflegeverein

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Pflegekräfte sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, auch wenn sie für einen "Pflegeverein" tätig werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflegekräfte in einem "Pflegeverein" sind sozialversicherungsplichtig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Sozialversicherungspflicht von Pflegekräften in der Alten- und Krankenpflege

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.1999 - L 4 KR 2023/98
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05
    Zur Begründung führte sie (ergänzend) aus, die tatsächliche Ausgestaltung der Vertragsverhältnisse mit den Pflegekräften beweise, dass der Kläger Arbeitgeberrechte wahrnehme, insbesondere Kontrollen ausübe, Dienstpläne aufstelle und die Führung von Anwesenheitsnachweisen und Pflege- bzw. Betreuungsprotokollen verlange (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.12.1999, - L 4 KR 2023/98 -).

    Außerdem ist es in der Alten- und Krankenpflege geradezu typisch, dass den Pflegekräften ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit zukommt, was Weisungen hinsichtlich aller Einzelheiten der Arbeitsleistungen von vornherein ausschließt (vgl. dazu auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.12.1999, - L 4 KR 2023/98 -).

    Dass sich die beigeladenen Pflegekräfte demgegenüber beim Kläger abmelden müssen und sodann dieser die Vertretung im Rahmen des Dienstplans regelt, belegt klar die abhängige Stellung der Pflegekräfte (vgl. auch dazu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.12.1999, a.a.O.).

    Lehnt eine der beigeladenen Pflegekräfte eine Pflegestelle ab, hat sie keinen Anspruch auf Übertragung einer anderen; dies entspricht der Situation einer angestellten Pflegekraft, die ebenfalls mit dem Risiko des Arbeitsplatzverlusts eine bestimmte Arbeit ablehnen kann (vgl. auch dazu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.12.1999, a.a.O.).

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05
    Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben, sie in einer von der anderen Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs aufgehen (BSG, Urt. v. 19.6.2001, - B 12 KR 44/00 R -).

    Weichen die Vereinbarungen von den tatsächlichen Verhältnissen ab, geben diese den Ausschlag (zu alledem etwa BSG, Urt. v. 19.6.2001, - B 12 KR 44/00 R - m.w.N.; vgl. auch Senatsurteil vom 1.2.2006, - L 5 KR 3432/05 -).

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05
    Weise im Einzelfall eine Tätigkeit sowohl Merkmale der Abhängigkeit wie auch der Selbstständigkeit auf, komme es bei der Beurteilung des Gesamtbildes darauf an, welche Merkmale überwögen (BSG, Urt. vom 18.12.2001, - B 12 KR 10/01 R -).

    Vornehmlich bei Diensten höherer Art kann dieses auch eingeschränkt und zur "dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein (dazu BSG, Urt. v. 18.12.2001, - B 12 KR 10/01 R -).

  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05
    Die Auffassung des 2. Senats (Beschluss vom 29.05.2006, B 2 U 391/05 B), wonach dann, wenn gegen ein Urteil mehrere Beteiligte Rechtsmittel einlegen, von denen einer zum kostenrechtlich begünstigten Personenkreis des § 183 SGG gehört und ein anderer nicht, sich die Kostenentscheidung in dem Rechtszug für alle Beteiligten einheitlich nach § 193 SGG richten soll, lehnt der Senat ab.
  • BSG, 26.07.2006 - B 3 KR 6/06 B

    Zulässigkeit einer kombinierten Kostenentscheidung nach § 193 SGG und § 197a SGG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05
    Der Senat schließt sich mit dieser kombinierten Kostenentscheidung der Rechtsauffassung des 3. Senats des BSG (Beschluss vom 26.07.2006, B 3 KR 6/06 B) an.
  • SG Stuttgart, 27.06.2005 - S 3 R 134/03

    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Pflegekräften; Bestehen von

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05
    Die Verfahren S 3 R 134/03 und S 15 R 116/05 wurden durch Beschluss des Sozialgerichts vom 14.2.2005 (SG-Akte S 15 R 116/05) zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen S 3 R 134/03 verbunden.
  • SG Stuttgart, 27.06.2005 - S 3 RA 134/03

    Mögliche Sozialversicherungspflicht freier Mitarbeiter eines Pflegedienstes, § 7

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05
    Am 10.1.2003 erhob der Kläger Klage beim Sozialgericht Stuttgart gegen die die Beigeladenen Nr. 1 bis 12 betreffenden Bescheide der Beklagten vom 7.11.2001 (Widerspruchsbescheide vom 2.12.2002 - Verfahren S 3 RA 134/03).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (BSG, Urt. v. 25.1.2006, - B 12 KR 30/04 R -).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2010 - L 5 KR 5179/08

    Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer GmbH

    Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen Nr. 2 - 4 sind der Klägerin nicht aufzuerlegen, da diese keine Anträge gestellt und damit auch kein Kostenrisiko auf sich genommen haben (§ 197a Abs. 1 SGG i.V.m. §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO - vgl. zur Kostenentscheidung in Fallgestaltungen der vorliegenden Art Senatsurteil vom 11.10.2006, - L 5 KR 3378/05 - und vom 27.5.2009, - L 5 KR 5768/08 -).
  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 115/10
    Denn zum einen tritt dieses möglicherweise vorliegende, für eine selbstständige Tätigkeit sprechende Indiz im Wege der Gesamtschau aller Umstände zurück (s. hierzu auch: LSG Hamburg, Urteil vom 16.05.2004 - L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG NRW, Urteil vom 20.07.2011 - L 8 R 531/10, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05, SozSichplus 2007, Nr. 6/7, 8 (Kurzwiedergabe) und juris), zum anderen ist nicht ersichtlich, dass dies einen wesentlichen Unterschied zu den im Rahmen der erlaubten Arbeitnehmerüberlassung vermittelten abhängig Beschäftigten darstellen würde.
  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 120/10
    Denn zum einen tritt dieses möglicherweise vorliegende, für eine selbstständige Tätigkeit sprechende Indiz im Wege der Gesamtschau aller Umstände zurück (s. hierzu auch: LSG Hamburg, Urteil vom 16.05.2004 - L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG NRW, Urteil vom 20.07.2011 - L 8 R 531/10, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05, SozSichplus 2007, Nr. 6/7, 8 (Kurzwiedergabe) und juris), zum anderen ist nicht ersichtlich, dass dies einen wesentlichen Unterschied zu den im Rahmen der erlaubten Arbeitnehmerüberlassung vermittelten abhängig Beschäftigten darstellen würde.
  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 118/10
    Denn zum einen tritt dieses möglicherweise vorliegende, für eine selbstständige Tätigkeit sprechende Indiz im Wege der Gesamtschau aller Umstände zurück (s. hierzu auch: LSG Hamburg, Urteil vom 16.05.2004 - L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG NRW, Urteil vom 20.07.2011 - L 8 R 531/10, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05, SozSichplus 2007, Nr. 6/7, 8 (Kurzwiedergabe) und juris), zum anderen ist nicht ersichtlich, dass dies einen wesentlichen Unterschied zu den im Rahmen der erlaubten Arbeitnehmerüberlassung vermittelten abhängig Beschäftigten darstellen würde.
  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 116/10
    Denn zum einen tritt dieses möglicherweise vorliegende, für eine selbstständige Tätigkeit sprechende Indiz im Wege der Gesamtschau aller Umstände zurück (s. hierzu auch: LSG Hamburg, Urteil vom 16.05.2004 - L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG NRW, Urteil vom 20.07.2011 - L 8 R 531/10, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05, SozSichplus 2007, Nr. 6/7, 8 (Kurzwiedergabe) und juris), zum anderen ist nicht ersichtlich, dass dies einen wesentlichen Unterschied zu den im Rahmen der erlaubten Arbeitnehmerüberlassung vermittelten abhängig Beschäftigten darstellen würde.
  • LSG Hamburg, 20.06.2012 - L 2 R 117/10
    Denn zum einen tritt dieses möglicherweise vorliegende, für eine selbstständige Tätigkeit sprechende Indiz im Wege der Gesamtschau aller Umstände zurück (s. hierzu auch: LSG Hamburg, Urteil vom 16.05.2004 - L 1 KR 65/04, www.sozialgerichtsbarkeit.de; LSG NRW, Urteil vom 20.07.2011 - L 8 R 531/10, juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.10.2006 - L 5 KR 3378/05, SozSichplus 2007, Nr. 6/7, 8 (Kurzwiedergabe) und juris), zum anderen ist nicht ersichtlich, dass dies einen wesentlichen Unterschied zu den im Rahmen der erlaubten Arbeitnehmerüberlassung vermittelten abhängig Beschäftigten darstellen würde.
  • SG Darmstadt, 16.07.2016 - S 18 R 341/16
    Darüber hinaus ist die bloße Anmeldung eines Gewerbes für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung unerheblich (Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 11.10.2006, Aktenzeichen L 5 KR 3378/05).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2016 - L 4 R 2528/14
    Hierbei handele es sich um die Verrichtung einer typischen Arbeitnehmertätigkeit, wenn Mitarbeiter der Stammbelegschaft ausgefallen seien (Landessozialgericht [LSG] Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Oktober 2006 - L 5 KR 3378/05 - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2020 - L 4 KR 15/18
    Die Erbringung von Pflegeleistungen für einen anderen Vertragspartner als den Patienten, insbesondere die Tätigkeiten in pflegerischen oder medizinischen Einrichtungen (Krankenhäuser, Altenheimen, Pflegeeinrichtungen), erfolgt regelmäßig in einem Beschäftigungsverhältnis (vgl. Landgericht [LG] Hamburg v. 11. Januar 1995 - 315 U 128/94, Die Beiträge 1995, 585 ff.; LSG Berlin v. 26. November 1986 - L 9 Kr 8/85, Breithaupt 1987, 345; LSG Baden-Württemberg v. 17. Dezember 1999 - L 4 KR 2023/98; LSG Baden-Württemberg v. 11. Oktober 2006 - L 5 KR 3378/05, SozSichplus 2007, Nr. 6/7, 8; SG Braunschweig v. 28. Oktober 2008 - S 6 KR 320/05, PflR 2009, 300 ff.).
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