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   LSG Bayern, 02.12.2013 - L 5 KR 361/13 B ER   

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https://dejure.org/2013,35764
LSG Bayern, 02.12.2013 - L 5 KR 361/13 B ER (https://dejure.org/2013,35764)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.12.2013 - L 5 KR 361/13 B ER (https://dejure.org/2013,35764)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. Dezember 2013 - L 5 KR 361/13 B ER (https://dejure.org/2013,35764)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • medcontroller.de (Entscheidungsbesprechung)

    Extreme Prüfquoten : Beschluss des LSG Bayern

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.09.2013 - B 3 KR 31/12 R

    Krankenversicherung - Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung - keine Hemmung

    Auszug aus LSG Bayern, 02.12.2013 - L 5 KR 361/13
    Im Sozialrecht besteht allgemein die Möglichkeit, einer öffentlich-rechtlichen Forderung im Wege der Aufrechnung, auf welche die §§ 387 ff BGB entsprechend anzuwenden sind, entgegenzutreten (vgl. zuletzt BSG, Urteil vom 19.9.2013 - B 3 KR 31/12 R, Rdnr. 11).

    Dabei gilt für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche der Krankenkassen wegen nicht gerechtfertigter Zahlungen die vierjährige Verjährungsfrist (vgl. BSG, Urteil vom 19.9.2013 - B 3 KR 31/12 R, Rdnr. 13).

  • BSG, 16.05.2013 - B 3 KR 32/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - stationärer Aufenthalt innerhalb der

    Auszug aus LSG Bayern, 02.12.2013 - L 5 KR 361/13
    § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V begründet gerade kein Recht zu routinemäßigen Stichprobenprüfungen (vgl. BSG, Urteil vom 16.5.2013 - B 3 KR 32/12 R, Rdnr. 15).

    Das Bundessozialgericht hat in den folgenden Fällen Prüfungen des MDK im Auftrag der Krankenkassen aufgrund von Auffälligkeiten als berechtigt angesehen: Entlassung eines Versicherten am Montagmorgen, Kodierung aufgrund einer falschen Hauptdiagnose, erneute stationäre Aufnahme eines Versicherten am Tag nach seiner Entlassung innerhalb der oberen Grenzverweildauer oder Durchführung einer Koronarangiographie, wenn diese auch ambulant hätte durchgeführt werden können (unter der Voraussetzung, dass sich die Krankenkasse zuvor ärztlich hatte beraten lassen. Dagegen hat das Bundessozialgericht eine Auffälligkeit i.S.v. § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V in einem Fall abgelehnt, in dem die Rechnungsprüfung nur mit der Schwere der Erkrankung und einem latent suizidalen Zustand begründet wurde (zu den Fundstellen vgl. BSG, Urteil vom 16.5.2013 - B 3 KR 32/12 R, Rdnr. 16).

  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Übermittlung der Behandlungsdaten an den

    Auszug aus LSG Bayern, 02.12.2013 - L 5 KR 361/13
    So bestehen Auffälligkeiten, die die Krankenkasse zur Einleitung einer Abrechnungsprüfung unter Anforderung einer gutachtlichen Stellungnahme des MDK berechtigen und verpflichten, wenn die Abrechnung und/oder die vom Krankenhaus zur ordnungsgemäßen Abrechnung vollständig mitgeteilten Behandlungsdaten und/oder weitere zulässig von der Krankenkasse verwertbare [...] Fragen nach der - insbesondere sachlich-rechnerischen - Richtigkeit der Abrechnung und/oder nach der Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots aufwerfen, die die Krankenkasse aus sich heraus ohne weitere medizinische Sachverhaltsermittlung und -bewertung durch den MDK nicht beantworten kann (vgl. BSG, Urteil vom 13.11.2012 - B 1 KR 24/11 R, Rdnr. 18).
  • LSG Sachsen, 26.02.2019 - L 9 KR 691/17

    Prüfung der Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung

    Ein ausreichender Anordnungsgrund liegt in der Regel nur vor, wenn ohne vorläufigen Rechtsschutz die Existenz des Leistungserbringers gefährdet wäre (vgl. Keller a. a. O. Rn. 33 m. w. N.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 2. Dezember 2013 - L 5 KR 361/13 B ER - juris Rn. 105 f.).
  • LSG Bayern, 29.01.2014 - L 5 KR 434/13

    Verpflichtung der Krankenkasse zur Zahlung einer höheren Vergütung für Leistungen

    Je größer das Gewicht des einen, umso geringer sind die Anforderungen an den anderen (st. Rspr. Bayer. LSG, Beschluss vom 02. Dezember 2013 - L 5 KR 361/13 B ER; vgl. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 86b Rn. 27).
  • LSG Bayern, 27.01.2014 - L 5 KR 434/13

    Versorgung mit häuslicher Krankenpflege: Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz

    Je größer das Gewicht des einen, umso geringer sind die Anforderungen an den anderen (st. Rspr. Bayer. LSG, Beschluss vom 02. Dezember 2013 - L 5 KR 361/13 B ER; vgl. Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage, § 86b Rn. 27).
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