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   LSG Bayern, 27.04.2012 - L 5 KR 374/11   

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https://dejure.org/2012,10311
LSG Bayern, 27.04.2012 - L 5 KR 374/11 (https://dejure.org/2012,10311)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27.04.2012 - L 5 KR 374/11 (https://dejure.org/2012,10311)
LSG Bayern, Entscheidung vom 27. April 2012 - L 5 KR 374/11 (https://dejure.org/2012,10311)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Magenbypass-Operation - Ausschöpfung der konservativen Methoden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Magenbypass-Operation zur Gewichtsreduktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 2; SGB V § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 5
    Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Magenbypass-Operation zur Gewichtsreduktion

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 672 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R

    Krankenversicherung - Prüfung des Qualitätsstandards von Untersuchungs- oder

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2012 - L 5 KR 374/11
    Wird durch eine Operation in ein funktionell intaktes Organ eingegriffen und dieses regelwidrig verändert, wie das bei der Applikation eines Magenbandes geschieht, bedarf diese mittelbare Behandlung einer speziellen Rechtfertigung, wobei die Art und Schwere der Erkrankung, die Dringlichkeit der Intervention, die Risiken und der zu erwartende Nutzen der Therapie sowie etwaige Folgekosten für die Krankenversicherung gegeneinander abzuwägen sind BSG Urteil vom 19.02.2003 - B 1 KR 1/02 R mwN).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R

    Krankenversicherung - sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach

    Auszug aus LSG Bayern, 27.04.2012 - L 5 KR 374/11
    Diese sind im Falle des chirurgischen Eingriffes in Gestalt der Implantation eines Magenbandes wie folgt anzusetzen (vgl. Bundessozialgericht Urteil vom 10.09.2009 - B 1 KR 2/08 R):.
  • SG Darmstadt, 17.11.2014 - S 8 KR 696/13

    Die Beteiligten streiten um die Kostenerstattung für eine Adipositas chirurgische

    Nach der Rechtsprechung einiger Landessozialgerichte setzt das Ausschöpfen konservativer Behandlungsmethoden voraus, dass eine wenigstens sechs Monate dauernde ärztlich begleitete Maßnahme der Gewichtsreduktion durchlaufen wird, welche durch ein Konzept der psychologischen Begleitung und Ernährungsberatung sowie Bewegungsanregung begleitet wird (multimodales Konzept) (zum Erfordernis eines sog. multimodalen Konzepts unter ärztlicher Begleitung vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.04.2012, Az. L 5 KR 374/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.2011, Az. L 11 KR 3560/09).

    Diese alternative ambulante und im Vergleich mit der Magenbypassoperation wegen der dort erforderlichen lebenslangen Nachbetreuung wirtschaftlichere Maßnahme genießt danach Vorrang vor dem hier streitgegenständlichen Eingriff (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.04.2012, Az. L 5 KR 374/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.2011, Az. L 11 KR 3560/09).

  • SG Darmstadt, 17.11.2014 - S 8 KR 358/13

    Die Beteiligten streiten um die Kostenerstattung für eine Adipositas chirurgische

    Nach der Rechtsprechung einiger Landessozialgerichte setzt das Ausschöpfen konservativer Behandlungsmethoden voraus, dass eine wenigstens sechs Monate dauernde ärztlich begleitete Maßnahme der Gewichtsreduktion durchlaufen wird, welche durch ein Konzept der psychologischen Begleitung und Ernährungsberatung sowie Bewegungsanregung begleitet wird (multimodales Konzept) (zum Erfordernis eines sog. multimodalen Konzepts unter ärztlicher Begleitung vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.04.2012, Az. L 5 KR 374/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.2011, Az. L 11 KR 3560/09).

    Diese alternative ambulante und im Vergleich mit der Magenbypassoperation wegen der dort erforderlichen lebenslangen Nachbetreuung wirtschaftlichere Maßnahme genießt danach Vorrang vor dem hier streitgegenständlichen Eingriff (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.04.2012, Az. L 5 KR 374/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.2011, Az. L 11 KR 3560/09).

  • SG Koblenz, 22.01.2020 - S 13 KR 198/18
    Nach der Rechtsprechung einiger Landessozialgerichte setzt das Ausschöpfen konservativer Behandlungsmethoden voraus, dass eine wenigstens sechs Monate dauernde ärztlich begleitete Maßnahme der Gewichtsreduktion durchlaufen wird, welche durch ein Konzept der psychologischen Begleitung und Ernährungsberatung sowie Bewegungsanregung begleitet wird (multimodales Konzept) (zum Erfordernis eines sog. multimodalen Konzepts unter ärztlicher Begleitung vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.04.2012 - Az. L 5 KR 374/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.2011 - Az. L 11 KR 3560/09).

    Diese alternative ambulante und im Vergleich mit der Magenbypass-Operation wegen der dort erforderlichen lebenslangen Nachbetreuung wirtschaftlichere Maßnahme genießt danach Vorrang vor dem hier streitgegenständlichen Eingriff (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.04.2012 - Az. L 5 KR 374/11; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.03.2011 - Az. L 11 KR 3560/09).

  • SG Düsseldorf, 03.05.2012 - S 9 (34) KR 83/08

    Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung (hier: bariatische Operation)

    Es ist daher richtig, dass der Kläger das 6-12 monatige Programm der Adipositas Leitlinien konkret nicht durchgeführt hat (vgl. zu dieser Problematik auch Bay LSG vom 27.4.2012 Az.: L 5 KR 374/11, juris).
  • SG Regensburg, 25.05.2021 - S 14 KR 750/20
    Ausschlaggebend für die Abrechnung einer Krankenhausbehandlung ist die Tatsache einer ordnungsgemäßen Operation über § 39 SGB V. Auch wenn bei einer Schlauchmagen-Operation in ein gesundes Organ eingegriffen wird, so ist der Klägerin recht zu geben, dass dies als letzte Möglichkeit (Ultima Ratio) in Betracht kommt (BSG NZS 04, 140; SGb 09, 85; BayLSG vom 27.04.2012, L 5 KR 374/11).
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