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   LSG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - L 5 KR 49/14   

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https://dejure.org/2014,27213
LSG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - L 5 KR 49/14 (https://dejure.org/2014,27213)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.08.2014 - L 5 KR 49/14 (https://dejure.org/2014,27213)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. August 2014 - L 5 KR 49/14 (https://dejure.org/2014,27213)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2014, 939
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 21/95

    Betriebliche Altersversorgung und Beitragspflicht zur KVdR

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - L 5 KR 49/14
    Renten dienen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, also der Sicherung des Lebensstandards nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Erwerbsleben und werden daher durch ein biologisches Ereignis Alter, Invalidität oder Tod ausgelöst (vgl BSG 26.3.1996 12 RK 21/95, juris Rn 19).

    Dieser Versorgungszweck unterscheidet die betriebliche Altersversorgung von sonstigen Zuwendungen, etwa solchen zur Überbrückung von erwarteter Arbeitslosigkeit oder Abfindungen bei Verlust des Arbeitsplatzes (BSG 26.3.1996 aaO).

  • LSG Hamburg, 30.08.2012 - L 1 KR 154/11
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - L 5 KR 49/14
    Das Mindestalter und die Mindestdauer der Betriebszugehörigkeit hätten erkennbar vor allem dem Interesse der Beschäftigungsfirma gedient, sich im Rahmen eines betrieblich veranlassten Personalabbaus zur Wahrung oder Herstellung einer ausgewogenen Altersstruktur von älteren Mitarbeitern trennen zu können, während jüngere Arbeitnehmer mit kürzerer Betriebszugehörigkeit zumeist leichter kündbar seien (Hinweis auf Landessozialgericht - LSG Hamburg 30.8.2012 L 1 KR 154/11).

    Einen solchen Versorgungszweck hat das Überbrückungsgeld nicht (ebenso Landessozialgericht - LSG Hamburg 30.8.2012 L 1 KR 154/11, juris; LSG Hessen 30.1.2014 - L 8 KR 436/12 juris Rn 21; vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen 22.2.2007 L 16 KR 107/06, juris; aA ohne Begründung Peters in jurisPK - SGB V, 2. Aufl. § 229 Rn 48).

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 P 1/09 R

    Kranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von "Altersrenten" einer

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - L 5 KR 49/14
    Eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung iSd § 229 Abs. 1 Nr. 5 SGB V setzt voraus, dass die Leistung in engem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis des Versicherten steht, in ihren Voraussetzungen einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbar ist und ihrer Höhe nach von dem Gehalt aus dem Arbeitsverhältnis abhängt (vgl BSG 25.5.2011 B 12 P 1/09 R, juris Rn 16).
  • LSG Hessen, 30.01.2014 - L 8 KR 436/12

    (Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - Heranziehung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - L 5 KR 49/14
    Einen solchen Versorgungszweck hat das Überbrückungsgeld nicht (ebenso Landessozialgericht - LSG Hamburg 30.8.2012 L 1 KR 154/11, juris; LSG Hessen 30.1.2014 - L 8 KR 436/12 juris Rn 21; vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen 22.2.2007 L 16 KR 107/06, juris; aA ohne Begründung Peters in jurisPK - SGB V, 2. Aufl. § 229 Rn 48).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2007 - L 16 KR 107/06

    Krankenversicherung - Als "Ruhegeld" bezeichnete Abfindung nicht

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 07.08.2014 - L 5 KR 49/14
    Einen solchen Versorgungszweck hat das Überbrückungsgeld nicht (ebenso Landessozialgericht - LSG Hamburg 30.8.2012 L 1 KR 154/11, juris; LSG Hessen 30.1.2014 - L 8 KR 436/12 juris Rn 21; vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen 22.2.2007 L 16 KR 107/06, juris; aA ohne Begründung Peters in jurisPK - SGB V, 2. Aufl. § 229 Rn 48).
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/14 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - keine

    c) In Anwendung dieser Grundsätze stellen die in der Konzernbetriebsvereinbarung der C. AG zur Regelung personeller Maßnahmen vom 12.5.2003 (K 4/2003) für die Zeit ab Vollendung des 55. bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres in Aussicht gestellten monatlichen Übergangsbezüge keine Einnahmen dar, die iS von § 229 Abs. 1 S 1 SGB V "zur Altersversorgung erzielt" werden; sie verfolgen keinen Versorgungs-, sondern lediglich einen "Überbrückungszweck", weil die Zusage dieser Einnahmen nach ihrem objektiven Inhalt den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis oder in den Ruhestand erleichtern soll (ebenso für die Zusage eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 7.8.2014 - L 5 KR 49/14 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Hamburg Urteil vom 30.8.2012 - L 1 KR 154/11 - Juris; eines befristeten "Frühruhestandsgeldes": LSG Baden-Württemberg Urteile vom 22.7.2011 - L 4 KR 5088/10 und L 4 KR 5115/10 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 55. Lebensjahr: Sächsisches LSG Urteil vom 4.2.2009 - L 1 KR 132/07 - Juris; eines befristeten "Ruhegeldes": LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 22.2.2007 - L 16 KR 107/06 - Juris; aA im Ergebnis für die Zusage einer befristeten "Firmenrente" ab dem 55. Lebensjahr bei Flugbegleitern: LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris) .
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.11.2016 - L 5 KR 176/16

    Sozialversicherungspflicht - Beitragspflicht - im Krankenhaus tätiger Honorararzt

    Das Unternehmerrisiko beschreibt vielmehr das Risiko, eingesetztes Kapital zu verlieren oder Dienstleistungen nicht vergütet zu erhalten (vgl. Urteil des Senats vom 14. April 2016 - L 5 KR 49/14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2018 - L 4 KR 349/15
    Maßgeblich ist deshalb für die Abgrenzung und die Einordnung als Überbrückungsleistung, dass diese auf das Arbeitslosigkeitsrisiko "zugeschnitten" ist, dh für den Verlust eines Arbeitsplatzes "übergangsweise" bis zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses oder bis zum Eintritt in den Ruhestand gezahlt wird, und deshalb befristet ist (siehe nochmals: BSG, Urteil vom 29. Juli 2015 - B 12 KR 4/14 R -, SozR 4-2500 § 229 Nr. 19; ebenso für die Zusage eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7.8.2014 - L 5 KR 49/14 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 50. Lebensjahr: LSG Hamburg, Urteil vom 30.8.2012 - L 1 KR 154/11 - Juris; eines befristeten "Frühruhestandsgeldes": LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 22.7.2011 - L 4 KR 5088/10 und L 4 KR 5115/10 - Juris; eines befristeten Überbrückungsgeldes ab dem 55. Lebensjahr: Sächsisches LSG, Urteil vom 4.2.2009 - L 1 KR 132/07 - Juris; eines befristeten "Ruhegeldes": LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.2.2007 - L 16 KR 107/06 - Juris).
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