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   LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2013 - L 5 KR 58/11   

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https://dejure.org/2013,23531
LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2013 - L 5 KR 58/11 (https://dejure.org/2013,23531)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.03.2013 - L 5 KR 58/11 (https://dejure.org/2013,23531)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. März 2013 - L 5 KR 58/11 (https://dejure.org/2013,23531)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 48 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 10, § 48 Abs 1 S 2 Nr 4 SGB 10, § 106 Abs 1 S 2 SGB 6, § 106a SGB 6
    Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse - atypischer Fall - Ausübung von Ermessen - Verschulden einer anderen Behörde - Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 44/09 R

    Hinterbliebenenrente - Auskunfts- und Beratungspflicht des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2013 - L 5 KR 58/11
    Das Verschulden der B... wirkt sich mithin zu Lasten der Beklagten aus (vgl. den gleichen Rechtsgedanken beim sog. sozialrechtlichen Herstellungsanspruch, wonach der Beratungsfehler eines Sozialversicherungsträgers einem anderen Sozialversicherungsträger zugerechnet wird - ständige Rechtsprechung des BSG, z. B. Urteil vom 6. Mai 2010, B 13 R 44/09 R m. w. N.).
  • BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 126/84

    Pflichtgemäßes Ermessen - Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2013 - L 5 KR 58/11
    Bei einer besonderen Nachlässigkeit der Behörde im Sinne grober Fahrlässigkeit muss jedenfalls von einem atypischen Fall ausgegangen werden (vgl. BSG, Urteil vom 26. Juni 1986, L 7 RAr 126/84).
  • BSG, 14.09.1989 - 12 RK 9/89
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2013 - L 5 KR 58/11
    Selbst wenn die Beklagte den Beitragseinbehalt zunächst schuldhaft unterlassen hätte, berührt dies ihre grundsätzliche Berechtigung zur Nachforderung der Beiträge nicht (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. September 1989, 12 RK 9/89).
  • SG Konstanz, 07.11.2019 - S 9 R 1190/18

    Rückforderung von Beitragszuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung -

    Selbst wenn die Beklagte den Beitragseinbehalt zunächst schuldhaft unterlassen hätte, berührt dies ihre grundsätzliche Berechtigung zur Nachforderung der Beiträge nicht (hierzu schon BSG, Urt. v. 23.05.1989 - 12 RK 66/87 (Rn. 23); LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 07.03.2013 - L 5 KR 58/11 (Rn. 25) - jeweils juris; NK-GesundhR/ Fischinger / Hofer , 2. Aufl. 2018, § 255 SGB V Rn. 8).

    Von einem atypischen Fall kann ausgegangen werden, wenn die Behörde ein Mitverschulden an der rechtswidrigen Leistungsgewährung trifft (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 28.09.2000 - L 12 RA 3142/99 (Rn. 42); LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 07.03.2013 - L 5 KR 58/11 (Rn. 34); LSG Hessen, Urt. v. 08.10.2013 - L 2 R 46/12 (Rn. 37) - jeweils juris; differenzierend Hauck/Noftz/ Merten , SGB X, Stand: 11/18, § 48 Rn. 72, nach dessen Ansicht das Verschulden des Leistungsträgers überwiegen müsse; a. A. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 23.01.2013 - L 5 R 5250/11 (Rn. 51) - juris).

    Streitig ist allerdings, ob dies auch für ein Mitverschulden eines anderen Sozialversicherungsträgers gilt (dafür LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 07.03.2013 - L 5 KR 58/11 (Rn. 34) - juris; Rieker , Anmerkung zu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 23.01.2013 - L 5 R 5250/11, NZS 2013, 662 f; dagegen LSG Baden-Württemberg vom 23.01.2013 - L 5 R 5250/11 (Rn. 51) - juris).

    Bei einer besonderen Nachlässigkeit der Behörde im Sinne grober Fahrlässigkeit muss jedenfalls von einem atypischen Fall ausgegangen werden (LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 07.03.2013 - L 5 KR 58/11 (Rn. 35) - juris mit Verweis auf BSG, Urt. v. 26.06.1986 - L 7 RAr 126/84).

  • LSG Schleswig-Holstein, 10.12.2014 - L 1 R 158/11

    Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wegen überzahlter Zuschüsse zur freiwilligen

    Auf die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen das Handeln anderer Versicherungsträger dem überzahlenden Verwaltungsträger generell zugerechnet werden kann (dazu LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. März 2013 - L 5 KR 58/11 - SchlHA 2013, 206), kommt es hier nicht an.
  • LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12
    Ob dies für ein Mitverschulden eines anderen Sozialversicherungsträgers ebenso gilt, ist umstritten (dafür Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 7. März 2013 - L 5 KR 58/11 - Juris-Rn. 34; Rieker, Anmerkung zu LSG Baden-Württemberg vom 23. Januar 2013 - L 5 R 5250/11, NZS 2013, 662; dagegen LSG Baden-Württemberg vom 23. Januar 2013 - L 5 R 5250/11 - Juris-Rn. 51 = NZS 2013, 658).

    Ausreichend ist vielmehr, dass das Verschulden der Sphäre des Leistungsträgers und nicht der des Versicherten zuzuordnen ist (so auch Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 7. März 2013 - L 5 KR 58/11 - Juris-Rn. 34).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.04.2017 - 4 B 15.15

    Rückforderung von Versorgungsbezügen; Fehlverhalten einer Behörde; Zurechnung des

    In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung ist für Herstellungs-, Erstattungs- und Rückforderungsansprüche freilich anerkannt, dass zwar im Grundsatz eine Verantwortlichkeit der Behörden nur für eigene Fehler besteht, sich ein Leistungsträger die Pflichtverletzung bzw. das Verschulden eines anderen Leistungsträgers aber jedenfalls dann zurechnen lassen muss, wenn zwischen diesen Leistungsträgern eine Funktionseinheit besteht (vgl. grundlegend zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch BSG, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 34/80 - juris Rn. 32 ff.; s. ferner BSG, Urteile vom 29. Oktober 1992 - 10 RKg 24/91 -, juris Rn. 18; vom 17. Februar 2009 - B 2 U 34/07 R - juris Rn. 29 ff.; vom 6. Mai 2010 - B 13 R 44/09 R -, juris Rn. 31; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Juli 2008 - L 14 B 818/08 AS ER -, juris Rn. 5; zu einem Erstattungsanspruch Hessisches LSG, Urteil vom 8. Oktober 2013 - L 2 R 46/12 -, juris Rn. 37; zu einem Anspruch auf Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 7. März 2013 - L 5 KR 58/11 -, juris Rn. 34).
  • LSG Bayern, 20.01.2015 - L 5 KR 4/11

    Nikolaus Beschluss, Avastin, Bevacizumab

    Darauf sowie auf die Gerichtsakten beider Rechtzüge und auf die Akten der Parallelverfahren der Beteiligten L 5 KR 6/11, L 5 KR 56/11, L 5 KR 57/11, L 5 KR 58/11, L 5 KR 59/11 und L 5 KR 317/11 einschließlich der dort eingeholten Sachverständigengutachten des Prof. Dr. C. welche ebenfalls Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, wird zur Ergänzung des Tatbestandes Bezug genommen.

    Die Versicherte war nach der vorgelegten und beigezogenen ärztlichen Dokumentation, nach den Stellungnahmen des MDK sowie nach den überzeugenden sachverständigen Ausführungen des Prof. Dr. R. im vorliegenden Berufungsverfahren sowie in den zwischen den Beteiligten unter den Aktenzeichen L 5 KR 6/11, L 5 KR 56/11, L 5 KR 57/11, L 5 KR 58/11, L 5 KR 59/11 und L 5 KR 317/11 geführten Verfahren im streitgegenständlichen Zeitraum ab Ende Mai 2008 an einem bösartigen Tumor, hervorgegangen aus Drüsengewebe im Bereich des Überganges Speiseröhre/Magen erkrankt.

  • BSG, 06.06.2016 - B 5 R 66/16 B
    Soweit er auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 7.3.2013 (L 5 KR 58/11 - Juris) eingeht, genügt dies keinesfalls, um das "Herausbilden" einer im Widerspruch zur Rechtsprechung des BSG stehenden obergerichtlichen Rechtsprechung zu belegen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2014 - L 2 R 337/12
    Wenn bei der Klägerin ein größerer Nachteil eingetreten ist, als ohne diesen Verwaltungsfehler, kann ein Sachverhalt mit atypischen Merkmalen angenommen werden (BSG, Urteil vom 29. November 1989 - 7 Rar 138/88 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. März 2013 - L 5 KR 58/11 -).
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