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   LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - L 5 KR 60/08   

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https://dejure.org/2009,11712
LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - L 5 KR 60/08 (https://dejure.org/2009,11712)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.09.2009 - L 5 KR 60/08 (https://dejure.org/2009,11712)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. September 2009 - L 5 KR 60/08 (https://dejure.org/2009,11712)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Behinderten auf Versorgung mit einem Behindertenbegleithund; Erforderlichkeit eines Behindertenbegleithundes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 12 Abs. 1 S. 2; SGB V § 33 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Versorgung mit Behindertenbegleithund aus der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2010, 211
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 8/02 R

    Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - Therapie-Tandem -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - L 5 KR 60/08
    Letzteres ist Aufgabe anderer Sozialleistungssysteme (vgl. BSG, Urteil vom 21. November 2002 - B 3 KR 8/02 R -).
  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - L 5 KR 60/08
    Zu diesen Grundbedürfnissen gehören Verrichtungen wie Gehen, Stehen, Greifen, Hören und die Nahrungsaufnahme sowie die elementare Körperpflege und das selbstständige Wohnen (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 33 Nr. 29).
  • LSG Schleswig-Holstein, 09.09.1997 - L 1 KR 92/96
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 09.09.2009 - L 5 KR 60/08
    Voraussetzung für einen solchen Versorgungsanspruch ist jedoch, dass das Mittel erforderlich ist, damit der Versicherte die lebensnotwendigen Grundbedürfnisse realisieren kann (Urteil des Senats vom 9. September 1997 - L 1 KR 92/96 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2020 - L 16 KR 253/18

    Kostenübernahme für einen ausgebildeten Begleithund nach Fetalem Alkoholsyndrom;

    Sofern - wie hier - einzelne Tätigkeiten aus dem Bereich von Grundbedürfnissen erleichtert werden, reicht dies aber gerade nicht aus (LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. September 2009 - 5 KR 60/08).

    Da der Behindertenbegleithund nicht den Versorgungszielen iS des § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V dient und im Einzelfall nicht erforderlich ist, kann es offenbleiben, ob bei erwarteten Kosten von möglicherweise 15.000 bis 30.000 Euro hier auch das Gebot der Wirtschaftlichkeit nach § 12 SGB V entgegenstünde ( verneinend: LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. September 2009 - L 5 KR 60/08).

  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 11 KR 804/11

    Krankenversicherung - Versorgung mit einem Blindenführhund

    Nach einem Urteil des LSG Schleswig-Holstein (L 5 KR 60/08) bestünde kein Anspruch auf einen Blindenbegleithund.

    Diese Funktion muss in möglichst weitgehender Weise ausgeglichen werden (BSG 16.09.2004, B 3 KR 20/04 R, BSGE 93, 183; so im Übrigen auch das von der Beklagten zitierte Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 09.09.2009, L 5 KR 60/08, juris RdNr 23 bezogen auf den Blinden führ hund).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2017 - L 13 VG 28/16

    Kein Anspruch auf Erstattung der Anschaffungskosten eines sogenannten

    Der Beklagte holte eine versorgungsärztliche Stellungnahme der Ärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin, Oberregierungsmedizinalrätin Dr. K ein und lehnte den Widerspruch mit Widerspruchbescheid vom 03.09.2015 unter Verweis auf eine fehlende gesetzliche Grundlage und ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 09.09.2009 (L 5 KR 60/08) ab.

    Eine Leistungspflicht nach Krankenversicherungsrecht besteht nicht (so auch Hessisches LSG, Beschluss vom 29.06.1998 - L 1 KR 1284/97, juris Rn 20 f.; SG Aachen, Urteil vom 03.12.2001 - S 6 KR 32/00, juris; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 09.09.2009 - L 5 KR 60/08, juris Rn 16 ff.; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2016 - L 4 VG 15/15, juris Rn 28 ff.).

  • AG München, 13.08.2018 - 191 C 24919/16

    Theaterhund - Das Verbot, Tiere zu Vorstellungen mitzuführen, verstößt hier auch

    Behindertenbegleithunde sind als medizinische Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V anerkannt, um lebensnotwendige Grundbedürfnisse realisieren zu können (LSG SchlH, Urt. v. 9.9.2009 - L 5 KR 60/08, Rz. 6).
  • SG Bremen, 20.05.2016 - S 4 KR 153/15

    Anspruch auf Versorgung mit einem Blindenführhund durch die Krankenversicherung

    Diese Funktion muss in möglichst weitgehender Weise ausgeglichen werden (BSG 16.09.2004, B 3 KR 20/04 R, BSGE 93, 183; so im Übrigen auch das von der Beklagten zitierte Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 09.09.2009, L 5 KR 60/08, juris RdNr 23 bezogen auf den Blindenführhund).".

    Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des LSG Schleswig-Holstein vom 09.09.2009 zum Az. L 5 KR 60/08 verweist, so ist dem entgegenzuhalten, dass dort nicht über den Anspruch auf einen Blindenführhund, sondern über einen Anspruch auf einen sogenannten Behindertenbegleithund - gerade in Abgrenzung zum Blindenführhund - entschieden wurde.

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