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   LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2006 - L 5 KR 93/05   

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https://dejure.org/2006,9465
LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2006 - L 5 KR 93/05 (https://dejure.org/2006,9465)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.11.2006 - L 5 KR 93/05 (https://dejure.org/2006,9465)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. November 2006 - L 5 KR 93/05 (https://dejure.org/2006,9465)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten als Verzugsschaden; Fälligkeit der Forderungen von Trägern der Krankenhäuser innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung; Beginn des Verzugs bei einer verspäteten Zahlung von Krankenhausleistungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schadenersatzansprüche zwischen Krankenkasse und Krankenhaus wegen Zahlungsverzugs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2006 - L 5 KR 93/05
    Auch die Entscheidung des 3. Senats des BSG vom 4. März 2004 (B 3 KR 4/03 R, BSGE 92, 223) steht der Auffassung nicht entgegen.
  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 4/95

    Erstattungsanspruch des Leistungserbringers wegen angefallener

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2006 - L 5 KR 93/05
    Die Entscheidung des 2. Senats des BSG vom 5. Oktober 1995 (2 RU 4/95, SozR 3-1300 § 61 Nr. 1) steht ihr nicht entgegen.
  • BSG, 28.09.2005 - B 6 KA 71/04 R

    Landesverband der Krankenkassen - Kompetenzübertragung - Abschluss von Verträgen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2006 - L 5 KR 93/05
    Vielmehr wäre eine Erweiterung der Ansprüche zwischen den Beteiligten auf der Grundlage des § 69 Satz 3 SGB V unter Verweisung auf das Zivilrecht mit den Vorgaben des § 70 SGB V nicht vereinbar (BSG, Urteil vom 28. September 2005, B 6 KA 71/04 R, SozR 4-2500 § 83 Nr. 2).
  • AG Brandenburg, 25.01.2007 - 31 C 190/06

    Wohnraummiete: Pauschalkostenbetrag für vorprozessuales Mahnschreiben als

    4 Zu dem Verzugsschaden bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Miete zählen aber auch die Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere die Kosten für Mahnschreiben, die nach Eintritt des Zahlungsverzuges durch den Vermieter (bzw. seinen Bevollmächtigten) an den Mieter gerichtet werden (vgl. allg. dazu: BGH, VersR 1974, Seite 642; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 8.11.2006, Az: L 5 KR 93/05; LG Berlin, GE 1998, Seite 617; AG Mönchengladbach-Rheydt, NZM 2003, Seiten 403ff; Heinrichs in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 66. Auflage, § 286 Rz. 47), mithin hier die Kosten für das erste Mahnschreiben vom 13.2.2006.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.04.2008 - L 9 KR 251/04

    Krankenversicherung - Krankenhaus - anwaltliches Mahnschreiben gegenüber

    Während die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen unproblematisch ist (vgl. dazu Bundessozialgericht, Urteil vom 19. April 2007, B 3 KR 10/06 R, zitiert nach juris), wollten die Vertragspartner weitere Verzugsfolgen als die Verzinsung nicht gelten lassen; eine Erstattung von Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben kommt damit nicht in Betracht (ebenso Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 8. November 2006, L 5 KR 93/05 sowie Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. November 2006, L 8 KR 175/05, zitiert jeweils nach juris).
  • AG Brandenburg, 12.01.2007 - 31 C 190/06

    Miete angemahnt - was kostet die Mahnung?

    Zu dem Verzugsschaden bei nicht rechtzeitiger Zahlung der Miete zählen aber auch die Kosten der Rechtsverfolgung, insbesondere die Kosten für Mahnschreiben, die nach Eintritt des Zahlungsverzuges durch den Vermieter (bzw. seinen Bevollmächtigten) an den Mieter gerichtet werden (vgl. allg. dazu: BGH, VersR 1974, Seite 642; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.11.2006, Az.: L 5 KR 93/05 ; LG Berlin, GE 1998, Seite 617; AG Mönchengladbach-Rheydt, NZM 2003, Seiten 403 ff.; Heinrichs in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 66. Auflage, § 286 Rz. 47), mithin hier die Kosten für das erste Mahnschreiben vom 13.02.2006.
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