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   LSG Niedersachsen, 23.04.1997 - L 5 Ka 89/95   

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https://dejure.org/1997,18938
LSG Niedersachsen, 23.04.1997 - L 5 Ka 89/95 (https://dejure.org/1997,18938)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.04.1997 - L 5 Ka 89/95 (https://dejure.org/1997,18938)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. April 1997 - L 5 Ka 89/95 (https://dejure.org/1997,18938)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 87 SGB V; Nr. 5030 BMÄ; Nr. 5032 BMÄ; Nr. 5034 BMÄ; Nr. 5030 E-GO; Nr. 5032 E-GO; Nr. 5034 E-GO; § 42 Abs. 1 HKG ND; § 20 S. 1 ÄWeitBiO ND
    Krankenversicherung; Arzt; Zulassung; Vertragsarzt; HNO-Arzt; Fachfremd; Halswirbelsäule; Chirotherapie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Krankenversicherung; Arzt; Zulassung; Vertragsarzt; HNO-Arzt; Fachfremd; Halswirbelsäule; Chirotherapie

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 18.11.2008 - VI ZR 198/07

    Umfang der Aufklärungspflicht über das Schlaganfallrisiko einer ärztlichen

    Hierfür können die fachärztlichen Weiterbildungsordnungen herangezogen werden (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 13. März 2003 - 1 U 34/02 - juris Rn. 45 = OLGR Naumburg 2003, 348 (nur Leitsatz); LSG Niedersachsen, Urteil vom 23. April 1997 - L 5 Ka 89/95 - juris Rn. 25; Stegers/Hansis/Alberts/Scheuch, Sachverständigenbeweis im Arzthaftungsrecht, 2. Aufl., Rn. 62).
  • SG Hannover, 27.02.2002 - S 16 KA 974/98

    Rechtmäßigkeit eines ärztlichen Honorarbescheides; Prüfung der

    Sie berief sich auf das bereits zuvor erwähnte Urteil des LSG Niedersachsen (L 5 KA 89/95) und führte weiter aus, die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung "Chirotherapie" berechtige den Arzt zwar, gezielte chirotherapeutische Maßnahmen vorzunehmen, nicht jedoch außerhalb seines Fachgebiets tätig zu werden.

    Zu diesem Gebiet gehört die Halswirbelsäule nicht (vgl. LSG Niedersachsen, Urteil vom 23. April 1997, L 5 Ka 89/95 , Breithaupt 1998, 715 (717 f.)).

    Die Berufung war zuzulassen, da das Urteil hinsichtlich der Auslegung der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Niedersachsen im hier entscheidenden Punkt von der Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 23. April 1997, L 5 Ka 89/95, abweicht und auf dieser Abweichung beruht ( § 144 Abs. 2 Ziffer 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG)).

  • OLG Naumburg, 13.03.2003 - 1 U 34/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Für die Zuordnung einer bestimmten ärztlichen Behandlung zu einem medizinischen Fachgebiet genügt regelmäßig der Rückgriff auf den Inhalt der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer des Landes (in der jeweils aktuellen Fassung; vgl. auch LSG Niedersachsen, Urteil vom 23. April 1997, L 5 Ka 89/95, zitiert nach Juris); insbesondere in Zweifelsfällen kann sich das Gericht jedoch auch sachverständiger Hilfe bedienen.

    Dies ergibt sich vor allem aus dem Inhalt der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, in der für beide Fachgebiete Operationen im Mundbodenbereich aufgeführt sind (vgl. zur Abstellung auf die Weiterbildungsordnung LSG Niedersachsen, Urteil vom 23. April 1997, L 5 Ka 89/95, zitiert nach Juris), aber auch aus den gleich lautenden Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen (GA Bd. II Bl. 177).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.08.2004 - L 3 KA 103/02

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Berufung; Vornahme von Röntgenaufnahmen der

    Im Hinblick auf das Urteil des 5. Senates des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 23. April 1997 - L 5 Ka 89/95 - revidierte die Beklagte diese Einschätzung und teilte allen HNO-Ärzten mit einem am 29. Oktober 1997 abgesandten Rundschreiben mit, daß Leistungen nach den Gebührenziffern 5030 - 5032 des EBM für diese Fachgruppe als fachfremd zu betrachten seien und daher nicht mehr vergütet werden könnten.

    Die Beklagte hat sich demgegenüber insbesondere auf das Urteil des fünften Senats des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 23. April 1997 - L 5 KA 89/95 - berufen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2005 - L 3 KA 345/04

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Urologie - keine Berechtigung zur

    Maßgeblich ist vielmehr die in den streitigen Quartalen geltende WBO (so auch BSG a.a.O. S. 6; LSG Niedersachsen, Urteil vom 23. April 1997 - L 5 KA 89/95 - Breithaupt 1998 S. 715, 717).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.05.2005 - L 3 KA 351/04
    Maßgeblich ist vielmehr die in dem streitigen Quartal geltende WBO (so auch BSG a.a.O. S. 6; LSG Niedersachsen, Urteil vom 23. April 1997 - L 5 KA 89/95 - Breithaupt 1998 S. 715, 717).
  • SG Hannover, 22.08.2007 - S 16 KA 52/04
    Die Folge wäre eine Zersplitte-rung innerhalb der einzelnen Gebiete auf Landesebene und eine Unüberschaubarkeit des zulässigen ärztlichen bzw. vertragsärztlichen Leistungsspektrums (so überzeugend LSG Niedersachsen vom 23. April 1997 - L 5 KA 89/95 -).
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