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   LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 142/12   

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https://dejure.org/2012,37199
LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 142/12 (https://dejure.org/2012,37199)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26.10.2012 - L 5 R 142/12 (https://dejure.org/2012,37199)
LSG Hessen, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - L 5 R 142/12 (https://dejure.org/2012,37199)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Pflicht zur Leistung einer Zuzahlung zu den Kosten einer in Anspruch genommenen stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation; Rechtmäßigkeit der Zuzahlungsrichtlinien des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von der Pflicht zur Leistung einer Zuzahlung zu den Kosten einer in Anspruch genommenen stationären Leistung zur medizinischen Rehabilitation; Rechtmäßigkeit der Zuzahlungsrichtlinien des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2009 - L 2 R 261/08

    Anspruch auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht bei Inanspruchnahme von

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 142/12
    § 32 Abs. 4 SGB VI dient dem Zweck, eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung der Versicherten durch ihre Heranziehung zur Zuzahlung zu verhindern (Kater in Kasseler Kommentar, SGB VI, § 32 Rdnr. 15; BSG vom 20. März 1986 - 11a RA 14/85 - SozR 2200 § 1243 Nr. 5; LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Mai 2009 - L 2 R 261/08).

    Es handelt sich daher um eine zulässige Typisierung der Umstände, die eine Heranziehung der Versicherten zur Zuzahlung unzumutbar erscheinen lassen (so auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 22. November 1999 - L 4 RA 36/99; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Mai 2009 - L 2 R 261/08).

    Hierbei kann es sich um familiäre Umstände, wie z. B. den (besonderen) Unterhaltsbedarf des Ehegatten oder Lebenspartners bzw. die Existenz eines weiteren Kindes (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Mai 2009 - L 2 R 261/08; LSG Nordrhein-Westfalen vom 22. November 1999 - L 4 RA 36/99), aber auch um besondere gesundheitliche Mehrbedarfe des Versicherten handeln.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.1999 - L 4 RA 36/99

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 142/12
    Es handelt sich daher um eine zulässige Typisierung der Umstände, die eine Heranziehung der Versicherten zur Zuzahlung unzumutbar erscheinen lassen (so auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 22. November 1999 - L 4 RA 36/99; a. A. LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Mai 2009 - L 2 R 261/08).

    Hierbei kann es sich um familiäre Umstände, wie z. B. den (besonderen) Unterhaltsbedarf des Ehegatten oder Lebenspartners bzw. die Existenz eines weiteren Kindes (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Mai 2009 - L 2 R 261/08; LSG Nordrhein-Westfalen vom 22. November 1999 - L 4 RA 36/99), aber auch um besondere gesundheitliche Mehrbedarfe des Versicherten handeln.

  • BSG, 20.03.1986 - 11a RA 14/85

    Befreiung von Zuzahlungen

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 142/12
    § 32 Abs. 4 SGB VI dient dem Zweck, eine unzumutbare wirtschaftliche Belastung der Versicherten durch ihre Heranziehung zur Zuzahlung zu verhindern (Kater in Kasseler Kommentar, SGB VI, § 32 Rdnr. 15; BSG vom 20. März 1986 - 11a RA 14/85 - SozR 2200 § 1243 Nr. 5; LSG Niedersachsen-Bremen vom 27. Mai 2009 - L 2 R 261/08).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 52/99 R

    Maßgebliches Recht bei der Höhe der Zuzahlung zu einer stationären medizinischen

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 142/12
    Ein Ausgleich dieses Nebeneffektes wird durch die Zuzahlungen bewirkt (BSG vom 21. Juni 2000 - B 4 RA 52/99 R - SozR 3-2600 § 301 Nr. 3).
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 8/02 R

    Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 142/12
    Dabei sind für den in § 14 SGB IV für das Sozialversicherungsrecht eigenständig bestimmten Begriff des Arbeitsentgelts die steuerrechtlichen Vorschriften grundsätzlich, d. h. soweit etwas anderes nicht ausdrücklich bestimmt ist, nicht maßgebend (BSG vom 28. Februar 1984 - 12 RK 65/92 - SozR 2200 § 180 Nr. 16; BSG vom 6. März 2003 - B 4 RA 8/02).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 142/12
    Darüber hinaus ist es bei der Ordnung von Massenerscheinungen - wie sie im Bereich der Sozialversicherung und des Steuerrechts üblich sind - auch zulässig, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne dass allein damit verbundene Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen (BVerfGE 87, 234, 255 - SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BVerfGE 100, 59, 80 = SozR 3-8570 § 6 Nr. 3).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 142/12
    Darüber hinaus ist es bei der Ordnung von Massenerscheinungen - wie sie im Bereich der Sozialversicherung und des Steuerrechts üblich sind - auch zulässig, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu verwenden, ohne dass allein damit verbundene Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen (BVerfGE 87, 234, 255 - SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BVerfGE 100, 59, 80 = SozR 3-8570 § 6 Nr. 3).
  • BVerfG, 10.10.2001 - 1 BvL 17/00

    'Kalte Enteignung'

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 142/12
    Die von der Klägerin gewünschte Anknüpfung an die steuerrechtlichen Einkommensermittlungsvorschriften würde hingegen von der vom Gesetzgeber bereichsbezogen vorgegebenen Sachgesetzlichkeit abweichen und bedürfte daher vor dem Hintergrund des Art. 3 Abs. 1 GG einer besonderen Rechtfertigung (vgl. dazu: BVerfGE 104, 74, 87 m. w. N.).
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 142/12
    Eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 3 Abs. 1 GG liegt vielmehr nur dann vor, wenn der Gesetzgeber oder die Verwaltung eine Gruppe von Normadressaten anders als eine andere behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede solcher Art und von solchem Gewicht bestehen, dass eine ungleiche Behandlung gerechtfertigt sein könnte (BVerfGE 55, 72, 82; 110, 94, 131 m. w. N.).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 142/12
    Insoweit unterliegen die Zuzahlungsrichtlinien als ermessensleitende und norminterpretierende Verwaltungsvorschrift in vollem Umfang der gerichtlichen Kontrolle (BVerfG vom 11. August 2009 - 2 BvR 941/08 m. w. N.).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07

    Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs.

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

  • BSG, 22.10.1980 - 3 RK 54/79
  • BSG, 08.07.1980 - 9 RV 24/79
  • BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03

    Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • SG Berlin, 10.01.2013 - S 31 R 3260/08

    Stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Zuzahlungsrichtlinien

    Sie dienen dem Zweck, eine gleichmäßige Verwaltungspraxis und Ermessensausübung im Rahmen des § 32 Abs. 4 SGB VI sicherzustellen (vgl. Hessisches Landessozialgericht (LSG), Urteil vom 26. Oktober 2012, Az. L 5 R 142/12, Rdnr. 30; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27. Mai 2009, Az. L 2 R 261/08, Rdnr. 19; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. November 1999, Az. L 4 RA 36/99, Rdnr. 23 - jeweils zitiert nach juris).

    Ausgehend von der Zweckbestimmung der gesetzlichen Ermächtigung in § 32 Abs. 4 SGB VI ist die in den Zuzahlungsrichtlinien aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung vorgenommene Pauschalierung und Typisierung der für eine unzumutbare Belastung sprechenden Gründe nicht zu beanstanden, weil hierdurch die Fallgestaltungen zutreffend erfasst werden, die regelmäßig die wirtschaftliche Situation der Versicherten negativ beeinflussen (vgl. hierzu ausführlich Hessisches LSG, Urteil vom 26. Oktober 2012, Az. L 5 R 142/12, Rdnr. 49).

    Die entsprechende Entscheidung ist in dem durch § 39 des Ersten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB I) vorgegebenen Rahmen gemäß § 54 Abs. 2 S. 2 SGG nur eingeschränkt überprüfbar, während die Frage, ob eine besonders gelagerte Fallkonstellation mit der daraus resultierenden Pflicht zu weiteren Ermessenserwägungen gegeben ist, der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (so Hessisches LSG, Urteil vom 26. Oktober 2012, Az. L 5 R 142/12, Rdnr. 52 f.).

    Dieses Ermessen ist vom Rentenversicherungsträger pflichtgemäß, das heißt entsprechend dem Zweck der Ermächtigung und unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen des Ermessens auszuüben (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 26. Oktober 2012, Az. L 5 R 142/12, Rdnr. 28).

  • SG Duisburg, 23.03.2016 - S 3 R 897/14

    Zuzahlungsanspruch zu den Kosten einer stationären Leistung zur medizinischen

    Insofern wird auf die überzeugenden Ausführungen in dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 26.10.2012, Az.: L 5 R 142/12 Rn. 49 f. juris verwiesen.

    Sofern der Kläger darauf verweist, dass er auch Unterhalt für seine Ehefrau leisten müsse und deswegen eine unzumutbare Belastung vorliege, ist eine besondere Unterhaltsverpflichtung wegen der besonderen wirtschaftlichen Belastung zwar grundsätzlich ein Vorbringen, das im Einzelfall zu einer gesonderten individuellen Ermessensausübung der Beklagten führen kann (vgl. Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 27.05.2009, Az.: L 2 R 261/08; LSG NRW vom 22.11.1999, Az.: L 4 RA 36/99; Hessisches LSG, Urteil vom 26.10.2012, Az.: L 5 R 142/12).

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