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   LSG Hessen, 18.01.2013 - L 5 R 144/12 ZVW   

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https://dejure.org/2013,1788
LSG Hessen, 18.01.2013 - L 5 R 144/12 ZVW (https://dejure.org/2013,1788)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18.01.2013 - L 5 R 144/12 ZVW (https://dejure.org/2013,1788)
LSG Hessen, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - L 5 R 144/12 ZVW (https://dejure.org/2013,1788)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übersiedler aus der ehemaligen DDR; Rentenberechnung; Fremdrentenrecht; Nachteilsausgleich wegen beruflicher Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Berechnung der Rente von DDR-Flüchtlingen // Für DDR-Beitragszeiten gilt für Versicherte ab Jahrgang 1937 das Sozialgesetz-buch VI und nicht das Fremdrentengesetz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rentenberechnung bei einem gescheitertem DDR-Flüchtling

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Rentenversicherung: DDR-Beitragszeiten ab Jahrgang 1937

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berechnung der Rente von DDR-Flüchtlingen

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Fremdrentengesetz nur für bestimmte DDR Bürger

  • fr-online.de (Pressebericht, 22.01.2013)

    Rentner wird wieder zum DDR-Bürger

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Berechnung der Rente von DDR-Flüchtlingen // Für DDR-Beitragszeiten gilt für Versicherte ab Jahrgang 1937 das Sozialgesetz-buch VI und nicht das Fremdrentengesetz

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Berechnung der Rente von DDR-Flüchtlingen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

    Auszug aus LSG Hessen, 18.01.2013 - L 5 R 144/12
    Die durch das FRG begründeten Rentenanwartschaften unterlägen nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zu Grunde lägen, die im Herkunftsgebiet erbracht oder zurückgelegt worden seien, hierzu sei auf den Beschluss des BVerfG vom 13. Juni 2006 (1 BvL 9/00 e.a.) zu verweisen.

    Durch das FRG begründete Rentenansprüche und -anwartschaften unterliegen jedenfalls dann nicht dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG, wenn ihnen ausschließlich Beitrags- und Beschäftigungszeiten zugrunde liegen, die in den Herkunftsgebieten erbracht oder zurückgelegt wurden (BVerfG Beschluss vom 13.6.2006 - 1 BvL 9/00 u.a. - BVerfGE 116, 96, 121 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5).

    Zwar unterfallen nach der Rechtsprechung des BVerfG rentenrechtliche Positionen grundsätzlich dem Eigentumsschutz (BVerfGE 116, 96, 121 m.w.N.).

    Selbst wenn man die aus dem FRG abgeleiteten Ansprüche und Anwartschaften dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG für den Fall unterstellen wollte, dass sie sich zusammen mit den in der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Rentenanwartschaften zu einer rentenrechtlichen Einheit verbinden (offengelassen in BVerfGE 116, 96, 124), hätte der Gesetzgeber mit dem RÜG und dem Rü-ErgG von seiner Befugnis zur Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG) einen verfassungsgemäßen Gebrauch gemacht.

    Auch für rentenrechtliche Anwartschaften gilt, dass sich die konkrete Reichweite der Bestandsgarantie des Eigentums erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums ergibt, die nach Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG Sache des Gesetzgebers ist (vgl. BVerfGE 116, 96, 124 f. m.w.N.).

    Eine Unabänderlichkeit widerspräche dem Rentenversicherungsverhältnis, das im Unterschied zum Privatversicherungsverhältnis von Anfang an nicht auf dem reinen Versicherungsprinzip, sondern wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität und des sozialen Ausgleichs beruht (BVerfGE 116, 96, 125).

    Auch soweit demgegenüber die Mehrzahl der Betroffenen zunächst eine Minderung des Werts ihrer FRG-Rentenanwartschaft erwarten musste, die allerdings durch die 40prozentige Rentenminderung auf der Grundlage des verfassungsgemäßen (vgl. BVerfGE 116, 96 ff.) § 22 Abs. 4 FRG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung vom 25.9.1996 stark relativiert wurde, bleibt die Verhältnismäßigkeit gewahrt.

    Dies ist hier in Bezug auf die Anwartschaftsteile der Fall, denen Beitrags- und Beschäftigungszeiten außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland zugrunde liegen (BVerfGE 116, 96 ff., 128 f.).

    Eine solche unechte Rückwirkung ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 116, 96, 132).

    Diese sind allerdings erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 116, 96, 132 m.w.N.).

  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 36/11 R

    Rentenberechnung - Übersiedler aus der ehemaligen DDR - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus LSG Hessen, 18.01.2013 - L 5 R 144/12
    Gegen das Urteil des erkennenden Senats legte der Kläger Revision bei dem Bundessozialgericht ein, mit der er sein Begehren weiterverfolgte (Verfahren B 5 R 36/11 R).

    Hierzu wird auch auf die Ausführungen des BSG im Urteil vom 14. Dezember 2011, a.a.O., Rdnrn. 44-47 verwiesen, woran der Senat gemäß § 170 Abs. 5 SGG gebunden ist.

    Der Senat verweist diesbezüglich auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 14. Dezember 2011 im Revisionsverfahren des Klägers B 5 R 36/11 R.

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 56/95

    Bemessung der Höhe seiner Altersrente - Berücksichtigung von in der ehemaligen

    Auszug aus LSG Hessen, 18.01.2013 - L 5 R 144/12
    Hierbei handelt es sich um sachlich gerechtfertigte Gründe, die für das Funktionieren einer Massenverwaltung wie der gesetzlichen Rentenversicherung unerlässlich sind (vgl. BSG ,  Urteil vom 29.7.1997 - 4 RA 56/95 - Juris RdNr. 18 m.w.N. ) .

    Wenn er bei den bis 1937 Geborenen, damals relativ rentennahen Jahrgängen dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes und damit einer typisierenden Regelung und nicht einer individuell ausgestalteten Regelung den Vorzug gab, ist dies nicht zu beanstanden ( vgl. BSG, Urteil vom 29.7.1997, a.a.O., RdNr. 19 ) .

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Auszug aus LSG Hessen, 18.01.2013 - L 5 R 144/12
    Denn die Verfassung gewährt keinen Schutz vor einer nachteiligen Veränderung der geltenden Rechtslage (vgl BVerfGE 38, 61, 83; 105, 17, 40).

    Die schlichte Erwartung, das geltende Recht werde auch in der Zukunft unverändert fortbestehen, ist verfassungsrechtlich nicht geschützt (vgl. BVerfGE 68, 193, 222; 105, 17, 40; 109, 133, 180 f.).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus LSG Hessen, 18.01.2013 - L 5 R 144/12
    Dem kann entgegengehalten werden, dass der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz nicht so weit geht, den Staatsbürger vor jeglicher Enttäuschung seiner Erwartung in die Dauerhaftigkeit der Rechtslage zu schützen (vgl. BVerfGE 30, 367, 389; 68, 287, 307; 109, 133, 180).

    Die schlichte Erwartung, das geltende Recht werde auch in der Zukunft unverändert fortbestehen, ist verfassungsrechtlich nicht geschützt (vgl. BVerfGE 68, 193, 222; 105, 17, 40; 109, 133, 180 f.).

  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Hessen, 18.01.2013 - L 5 R 144/12
    "Die Ersetzung der Regelungen des FRG durch eine fiktive Zuerkennung von in der gesetzlichen Rentenversicherung beitragsversicherten Entgelten nach Maßgabe der allgemeinen Regelungen des Überleitungsrechts verstößt nicht gegen das allgemeine rechtsstaatliche Vertrauensschutzprinzip (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG - vgl. hierzu zuletzt etwa BVerfG, Beschluss vom 7.12.2010 - 1 BvR 2628/07- BVerfGE 128, 90 ff. m.w.N. = SozR 4-1100 Art. 14 Nr. 23).

    Eine unabhängig vom Bewilligungsakt bestehende Erwartung des Bürgers, er werde - den Fortbestand der jeweiligen Rechtslage vorausgesetzt - in einer bestimmten zukünftigen Sachlage leistungsberechtigt sein, ist mangels hinreichender Konkretisierung kein geschütztes Recht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2010, 1 BvR 2628/07 m.w.N.).

  • BSG, 04.07.1996 - 13 BJ 191/95
    Auszug aus LSG Hessen, 18.01.2013 - L 5 R 144/12
    Diese wurde daher auf den Personenkreis begrenzt, der am Tag des Vertragsabschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in den alten Bundesländern hatte ( Art. 23 § 1 Abs. 2 S. 1 des Gesetzes zu dem genannten Vertrag - StVtrG - vom 25.6.1990, BGBl II 518; vgl. zur Unbedenklichkeit dieses Stichtags vor Art. 3 Abs. 1 GG : BSG Beschluss vom 4.7.1996 - 13 BJ 191/95 - Juris RdNr 6 ) , während umgekehrt alle Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik erst nach diesem Zeitpunkt begründet hatten, nunmehr die von dem bisher für sie zuständigen Rentenversicherungsträger nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften berechnete Rente für die dort zurückgelegten Zeiten erhielten (Art. 20 Abs. 7 StVtr ) .
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.01.2013 - L 5 R 144/12
    Eine Verpflichtung des bundesdeutschen Gesetzgebers, Betroffenen im Nachhinein rentenrechtliche Vergünstigungen zukommen zu lassen, die ihnen das Rentenrecht der DDR versagt hatte, besteht nicht (BSG Urteil vom 9.4.2002 -B4RA 3/02 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 7 S. 68).
  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 10/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Auszug aus LSG Hessen, 18.01.2013 - L 5 R 144/12
    Da der Kläger nicht über eine Versorgungszusage verfügt, käme einzig eine 'fiktive Einbeziehung nach § 1 Abs1 S1 AAÜG in Betracht (vgl. nur BSG Urteil vom 15.6.2010 - B 5 RS 10/09 R- BSGE 106, 160 = SozR 4-8570 § 1 Nr. 17).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus LSG Hessen, 18.01.2013 - L 5 R 144/12
    Dem kann entgegengehalten werden, dass der verfassungsrechtliche Vertrauensschutz nicht so weit geht, den Staatsbürger vor jeglicher Enttäuschung seiner Erwartung in die Dauerhaftigkeit der Rechtslage zu schützen (vgl. BVerfGE 30, 367, 389; 68, 287, 307; 109, 133, 180).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1157/82

    Rechnungszinsfuß

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

  • BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 1921/04

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

  • BSG, 15.06.2010 - B 5 RS 6/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 19.10.2010 - B 5 RS 4/09 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05

    Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem

  • LSG Hessen, 25.03.2011 - L 5 R 334/09

    Rentenberechnung - Übersiedler aus der ehemaligen DDR - Verfassungsmäßigkeit

  • VG Potsdam, 18.11.2014 - 11 K 4205/13

    Berufliche Rehabilitierung

    Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 25. März 2011 - L 5 R 334/09 -, Rn. 39, zitiert nach Juris; Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Januar 2013 - L 5 R 144/12 ZVW -, 1. Leitsatz, Rn. 29, 30, 54, 55, 76, zitiert nach Juris,.

    Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Januar 2013 - L 5 R 144/12 ZVW -, Rn. 70, zitiert nach Juris.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2016 - L 3 R 199/15

    Rentenversicherung

    Hierbei handelt es sich um sachlich gerechtfertigte Gründe, die für das Funktionieren einer Massenverwaltung wie der gesetzlichen Rentenversiche-rung unerlässlich sind (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 18.01.2013, Az. L 5 R 144/12 ZVW), so dass ein Verstoß gegen Art, 3 Abs. 1 GG auch insoweit nicht zu erkennen ist.".
  • LSG Bayern, 29.07.2020 - L 14 R 102/20

    Rentenversicherung: keine Anwednuing des FRG auf vor dem Mauerfall aus der DDR

    Ebenso wie alle bisher zur Entscheidung berufenen Gerichte (vgl. z.B. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. Januar 2013 - L 5 R 144/12 ZVW -, juris; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 03. Juli 2019 - L 2 R 3888/18 -, juris; BSG, Urteil vom 14. Dezember 2011 - B 5 R 36/11 R -, SozR 4-2600 § 248 Nr. 1) ist der Senat der Meinung, dass der Wortlaut des § 259a Abs. 1 S. 1 SGB VI die Interpretation des Klägers nicht trägt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2015 - L 1 RS 4/11
    Der Senat schließt sich diesen überzeugenden Darlegungen - insoweit auch in Übereinstimmung mit diversen weiteren Instanzgerichten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.2014, L 13 R 4388/12; LSG Hessen, Urteil vom 18.01.2013, L 5 R 144/12 ZVW; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.06.2012, L 18 (2) KN 230/09; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.01.2012, L 2 R 181/09) - ausdrücklich an.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2015 - L 8 R 1003/14

    Streit über die Höhe gewährter Altersrente wegen Arbeitslosigkeit; Auslegung des

    Diese Vorschrift ist verfassungsgemäß (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2011, B 5 R 36/11 R; Hessisches LSG, Urteil vom 18.1.2013, L 5 R 144/12 ZVW; Bayerisches LSG, Urteil vom 29.9.2014, L 19 R 673/12; jeweils juris).
  • SG Würzburg, 11.05.2017 - S 3 R 472/15

    Zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten für ehemalige DDR-Bürger

    Zur Verfassungsmäßigkeit der §§ 256a, 259a SGB VI haben bereits mehrere Landessozialgerichte (Hessisches LSG, Urteil vom 18.01.2013, Az. L 5 R 144/12 ZVW; Bayerisches LSG, Urteil vom 29.09.2014, Az. L 19 R 673/12; vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2016, Az. L 17 R 444/13) sowie insbesondere das Bundessozialgericht in seinem grundlegenden Urteil vom 14.12.2011 (Az. B 5 R 36/11 R) ausführlich Stellung genommen.
  • SG Dortmund, 22.01.2015 - S 24 R 229/13
    Hierbei handelt es sich um sachlich gerechtfertigte Gründe, die für das Funktionieren einer Massenverwaltung wie der gesetzlichen Rentenversicherung unerlässlich sind (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 18.01.2013, Az. L 5 R 144/12 ZVW), so dass ein Verstoß gegen Art, 3 Abs. 1 GG auch insoweit nicht zu erkennen ist.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - L 17 R 444/13

    Rentenhöhe - Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet - Übersiedler

    Insbesondere sind die von ihr im Beitrittsgebiet zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bzw. Beitragszeiten nicht nach Maßgabe des FRG bei der Ermittlung des Rechts der Altersrente zu berücksichtigen (vgl. auch Hessisches LSG, Urteil vom 18. Januar 2013, L 5 R 144/12 ZVW, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.03.2015 - L 1 R 374/14
    Der Senat schließt sich diesen überzeugenden Darlegungen - insoweit auch in Übereinstimmung mit diversen weiteren Instanzgerichten (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.05.2014 - L 13 R 4388/12 - LSG Hessen, Urteil vom 18.01.2013 - L 5 R 144/12 ZVW - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.06.2012 - L 18 (2) KN 230/09 - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.01.2012 - L 2 R 181/09 -) - ausdrücklich an.
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