Rechtsprechung
LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1753/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - mitarbeitender Geschäftsführer im Einzelunternehmen des Lebenspartners - Verteilung der Rechtsmacht - sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung von in Fitnessstudios tätigen Fitnesstrainern
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sozialversicherungspflicht des mitarbeitenden Geschäftsführers im Einzelunternehmen des Lebenspartners; Sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung von in Fitnessstudios tätigen Fitnesstrainern bei selbständigem Arbeiten ohne fachliche Weisung
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 7 Abs 1 S 1 SGB 4, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6, § 20 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 11, § 25 Abs 1 SGB 3
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - mitarbeitender Geschäftsführer im Einzelunternehmen des Lebenspartners - Verteilung der Rechtsmacht - sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung von in Fitnessstudios tätigen Fitnesstrainern - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB IV § 7 Abs. 1
Sozialversicherungspflicht des mitarbeitenden Geschäftsführers im Einzelunternehmen des Lebenspartners; Sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung von in Fitnessstudios tätigen Fitnesstrainern bei selbständigem Arbeiten ohne fachliche Weisung - rechtsportal.de
Sozialversicherungspflicht des mitarbeitenden Geschäftsführers im Einzelunternehmen des Lebenspartners; Sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung von in Fitnessstudios tätigen Fitnesstrainern bei selbständigem Arbeiten ohne fachliche Weisung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Stellung als Innengesellschafter ist für Statusbeurteilung irrelevant
Verfahrensgang
- SG Freiburg, 24.03.2015 - S 20 R 2125/14
- LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1753/15
- BSG, 20.12.2016 - B 12 R 28/16 B
Papierfundstellen
- NZG 2016, 1200
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (18)
- BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1753/15
Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - Urteil vom 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).
Das gilt auch dann, wenn er faktisch "Kopf und Seele" des Unternehmens ist und dieses nach eigenem "Gutdünken" leitet (BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - und Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).
Im Bedarfsfall, und sei es bei einem Zerwürfnis oder etwa der Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, hätte sie die aus ihrer Rechtsmacht fließenden Rechte auch gegenüber dem Beigeladenen zu 1), ggf. unter Inkaufnahme wirtschaftlicher Nachteile, zur Änderung des Unternehmenszwecks oder zu dessen Neuausrichtung oder gar zu dessen Liquidierung jederzeit ausüben können (BSG, Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, in juris).
All das tritt für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung - nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit und der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände (auch dazu näher BSG, Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, in juris) - gegenüber dem dominierenden Kriterium der "Rechtsmacht im Unternehmen" in den Hintergrund.
- BSG, 29.07.2015 - B 12 R 1/15 R
Zum sozialrechtlichen Status von Fremdgeschäftsführern einer GmbH!
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1753/15
Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - Urteil vom 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).
Das gilt auch dann, wenn er faktisch "Kopf und Seele" des Unternehmens ist und dieses nach eigenem "Gutdünken" leitet (BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - und Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).
Im Bedarfsfall, und sei es bei einem Zerwürfnis oder etwa der Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, hätte sie die aus ihrer Rechtsmacht fließenden Rechte auch gegenüber dem Beigeladenen zu 1), ggf. unter Inkaufnahme wirtschaftlicher Nachteile, zur Änderung des Unternehmenszwecks oder zu dessen Neuausrichtung oder gar zu dessen Liquidierung jederzeit ausüben können (BSG, Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, in juris).
All das tritt für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung - nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit und der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände (auch dazu näher BSG, Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, in juris) - gegenüber dem dominierenden Kriterium der "Rechtsmacht im Unternehmen" in den Hintergrund.
- BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R
Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1753/15
Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urteil vom 25.04.2012, - B 12 KR 24/10 R -, in juris).Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung (innerhalb und außerhalb des Rechts) entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d. h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 24.05.2012, - B 12 KR 14/10 R - und - B 12 KR 24/10 R -, beide in juris).
Unternehmerisch nutzbare Freiheit in der Gestaltung und Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft ist ihm nicht eröffnet gewesen (dazu: BSG, Urteil vom 25.04.2012, - B 12 KR 24/10 R -, in juris).
- BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1753/15
Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - Urteil vom 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).Danach ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere (tatsächliche) Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).
Das gilt auch dann, wenn er faktisch "Kopf und Seele" des Unternehmens ist und dieses nach eigenem "Gutdünken" leitet (BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - und Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und B 12 KR 23/13 R -, alle in juris).
- LSG Bayern, 28.05.2013 - L 5 R 863/12
Beschäftigungsverhältnis: Bei der Gesamtabwägung der für und gegen eine abhängige …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1753/15
Die Feststellung des Vorliegens einer selbstständigen Tätigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit ist nur ein Begründungselement des Bescheids (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.09.2013, - L 11 R 2315/13 ER-B - und vom 18.07.2013, - L 11 R 1083/12 - Bayerisches LSG, Urteil vom 28.05.2013, - L 5 R 863/12 - alle in juris).Damit kommt der Gründungszuschussgewährung keine Indizwirkung zugunsten der Selbstständigkeit mehr zu (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 28.05.2013, - L 5 R 863/12 -, a.a.O.).
- BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R
Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1753/15
Deshalb wird es vielfach ausschlaggebend darauf ankommen, ob die in Rede stehende Person ihre Tätigkeit in einem (im Rechtssinne) "eigenen" oder in einem "fremden" (Einzel-)Unternehmern verrichtet bzw. - bei Kapitalgesellschaften, wie einer GmbH - ob und in welchem Maße sie aufgrund einer Kapitalbeteiligung oder ggf. aufgrund gesellschaftsvertraglicher Regelungen über (Stimm-)Rechte (in der Gesellschafterversammlung) verfügt und welche Rechtsmacht ihr daraus erwächst (dazu näher etwa BSG, Urteile vom 11.11.2015, - B 12 R 2/14 R - und B 12 KR 10/14 R -, in juris).Den Beigeladenen zu 1) trifft wegen des kreditfinanzierten Erwerbs des Betriebsgrundstücks kein den sozialversicherungsrechtlichen Status seiner Tätigkeit prägendes Unternehmerrisiko, sondern das davon zu unterscheidende Risiko des Darlehensnehmers bzw. das Risiko, dass bei Nichtrückzahlung des Darlehens in sein Vermögen (regelmäßig in das mit der Darlehenssumme erworbene und der Darlehenssicherung dienende Grundstück) vollstreckt werden kann (zum für den sozialversicherungsrechtlichen Status unerheblichen Darlehensrisiko bei der Gewährung von Unternehmensdarlehen auch BSG, Urteil vom 11.11.2015, - B 12 R 2/14 R -, in juris).
- BSG, 26.08.1975 - 1 RA 93/73
Voraussetzungen des Anspruchs auf Witwerrente - Rentenrechtliche Auswirkungen des …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1753/15
Möglicherweise habe sie - ohne sich dessen bewusst gewesen zu sein - mit dem Beigeladenen zu 1) eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - als Innengesellschaft (vgl. BSG, Urteil vom 26.08.2975, - 1 RA 93/73 -, in juris) - gegründet.Ein solcher Vertrag ist nicht unmittelbar Grundlage der sozialversicherungsrechtlich zu beurteilenden Tätigkeit des jeweiligen (Innen-)Gesellschafters; hierfür käme etwa ein (rechtlich möglicher) Vertrag über die Anstellung des "stillen" Gesellschafters bei der eigenen Innengesellschaft (vgl. etwa BSG, Urteil vom 26.08.1975, - 1 RA 93/73 - in juris) in Betracht.
- BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1753/15
Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet (vgl. etwa BSG, Urteil vom 18.11.2015, - B 12 KR 16/13 R - Urteile vom 29.07.2015, - B 12 R 1/15 R - und - B 12 KR 23/13 R - Urteil vom 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R -, alle in juris).Das allein ist maßgeblich; eine nur auf die Zeit ungetrübter Zusammenarbeit ohne Konflikte abstellende "Schönwetterselbständigkeit" gibt es nicht (BSG, Urteil vom 29.08.2012, - B 12 KR 25/10 R -, in juris).
- BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 13/14 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1753/15
Schon die (bloße) Möglichkeit einer Zerrüttung unter den Gesellschaftern bzw. eines Zerwürfnisses mit den sich daraus potenziell ergebenden gesellschaftsrechtlichen Folgen (Kündigung des Gesellschaftsvertrags) ist bei einer Statusentscheidung aber wegen des Erfordernisses der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher Tatbestände stets zu berücksichtigen (so: BSG, Urteil vom 11.11.2015, - B 12 KR 13/14 R -, in juris zu Stimmbindungsverträgen). - LSG Baden-Württemberg, 22.03.2013 - L 4 KR 3725/11
Sozialversicherungspflicht - GmbH-Geschäftsführer ohne Kapitalbeteiligung - …
Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 27.04.2016 - L 5 R 1753/15
Eine etwaige Haftung des Beigeladenen zu 1) mit seinem Privatvermögen würde ebenso wenig wie die Gewährung von Darlehen eine förmliche und materielle Beteiligung am Unternehmen der Klägerin begründen (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.2013, - L 4 KR 3725/11 -, in juris). - BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R
Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH …
- BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B
Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
- LSG Baden-Württemberg, 04.09.2013 - L 11 R 2315/13
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Fahrertätigkeit - …
- LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12
Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige …
- BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R
Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für …
- LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 R 63/13
- LSG Baden-Württemberg, 29.07.2010 - L 11 R 2595/10
Rentenversicherung - Entscheidung über Versicherungspflicht - Arbeitgeberprüfung …
- BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R
Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe …
- LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 1899/14
Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer - Übernahme von Transportfahrten für …
Der Beigeladene zu 1) hat auch eine eigene Betriebsstätte (Geschäftsräume) nicht unterhalten; dafür genügen ein - auch von Arbeitnehmern - vielfach vorgehaltenes - häusliches Arbeitszimmer und die Nutzung einer in vielen Privathaushalten vorhandenen EDV-Anlage (PC, Bildschirm, Drucker) und eines privaten Telefons nicht (Senatsurteil vom 27.04.2016 - L 5 R 1753/15 -, in juris). - LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 2554/15
Sozialversicherungspflicht - Tätigkeit als Fitnesstrainer in einem Fitnessstudio …
Das ist weit entfernt von der Vergütung, die ein selbstständiger Personaltrainer für seine Dienstleistung ansetzt und ansetzen muss (vgl. dazu etwa in Feststellungen im Senatsurteil vom 27.04.2016, - L 5 R 1753/15 -, in juris), um mit seinem Unternehmerlohn auch für eine angemessene soziale Absicherung, vor allem für den Fall der Krankheit und des Alters, sorgen zu können. - LSG Baden-Württemberg, 27.07.2016 - L 5 R 606/14
Sozialversicherungspflicht - Ausübung der Tätigkeit als Integrationshelferin im …
Die Anschaffung einzelnen Materials und die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen auf (eigene Kosten) genügt für die Annahme eines Unternehmerrisikos ebenfalls nicht; letzteres ist auch für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer nicht unüblich (Urteil des erkennenden Senats vom 27.04.2016 - L 5 R 1753/15 -, in juris).
- LSG Schleswig-Holstein, 02.05.2019 - L 5 BA 37/19
Sozialversicherungspflicht - Fitnesstrainer im Fitnessstudio - abhängige …
Das ist unzweifelhaft bei einem Stundenhonorar in dieser Höhe nicht der Fall (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. April 2016 - L 5 R 1753/15). - LSG Baden-Württemberg, 15.03.2022 - L 9 BA 3774/18
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - "wissenschaftlicher Mitarbeiter" bzw …
Das Nebeneinander von abhängiger Beschäftigung in einer Innengesellschaft zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem sei ohne weiteres möglich (LSG Stuttgart, 27.04.2016, L 5 R 1753/15). - LSG Baden-Württemberg, 25.06.2020 - L 7 R 897/17 Denn die Vorenthaltung gesetzlicher Arbeitnehmerrechte macht einen Beschäftigten nicht zum selbständig erwerbstätigen Unternehmer (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27. April 2016 - L 5 R 1753/15 - juris Rdnr. 58).
- LSG Baden-Württemberg, 22.11.2017 - L 5 R 3806/16 Zu einer rechtlich bindenden Entscheidung wäre die Beigeladene zu 2) auch gar nicht befugt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2016 - L 11 R 5180/13 - und Urteil vom 27.04.2016 - L 5 R 1753/15 -, beide in juris).
- LSG Baden-Württemberg, 22.03.2017 - L 5 R 3009/16 Ein solches Kapitalrisiko ergibt sich auch nicht aus der Nutzung des eigenen PKW zur Anfahrt und der Nutzung einer Büroausstattung (st. Rspr des Senats, Urteil vom 21.10.2015, - L 5 R 5475/13 - Urteil vom 27.04.2016, - L 5 R 1753/15 - und Beschluss vom 16.02.2016, - L 5 R 220/15 -, nv).
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2017 - L 5 R 5035/14 Zu einer die Beigeladenen zu 1) rechtlich bindenden Entscheidung wäre die Beigeladenen zu 4) auch gar nicht befugt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2016 - L 11 R 5180/13 - und Urteil vom 27.04.2016 - L 5 R 1753/15 -, beide in juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2022 - L 12 BA 29/19
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen; Bereitschaftsdienste für …
Die Vermutung einer selbständigen Tätigkeit begründete § 7 Abs. 4 SGB IV nur in der bis zum 30.6.2009 geltenden Fassung und ausschließlich für Bezieher eines Existenzgründungsschusses nach § 421l SGB III in der bis zum 31.3.2012 geltenden Fassung, und zwar beschränkt auf die Dauer des Bezugs dieses Zuschusses (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.4.2016 - L 5 R 1753/15 - juris, Rn. 68). - LSG Hessen, 15.11.2018 - L 8 KR 252/16
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2016 - L 5 R 4708/15