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   LSG Hessen, 17.11.2006 - L 5 R 19/06   

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https://dejure.org/2006,45363
LSG Hessen, 17.11.2006 - L 5 R 19/06 (https://dejure.org/2006,45363)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.11.2006 - L 5 R 19/06 (https://dejure.org/2006,45363)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 (https://dejure.org/2006,45363)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Hessen, 17.11.2006 - L 5 R 19/06
    Hinsichtlich des in § 46 Abs. 2a SGB VI verwendeten sog. unbestimmten Rechtsbegriffs der "besonderen Umstände" besteht dabei für den Rentenversicherungsträger ein Beurteilungsspielraum, welcher in vollem Umfang der richterlichen Kontrolle unterliegt (BSGE 60, 204, 206).

    46 Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts liegt eine sog. Versorgungsehe allerdings dann nicht vor, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die tödlichen Folgen einer Krankheit nicht vorhersehbar waren (BSG vom 3. September 1986 -9a RV 8/84 = BSGE 60, 204 = Breithaupt 1987, 498).

    Wenn die Heirat zur Sicherung der erforderlichen Betreuung bzw. Pflege des ständig auf Pflege angewiesenen Versicherten erfolgt, dann handelt es sich um eine sog. Pflegeehe, die jedenfalls dann nicht ohne weiteres mit einer sog. Versorgungsehe gleichgesetzt werden kann, wenn mit dem Ableben des Pflegebedürftigen auf absehbare Zeit nicht zu rechnen war (BSG vom 3. September 1986 -9a RV 8/84, a.a.O.).

  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.11.2006 - L 5 R 19/06
    Die Vermutung ist nur dann widerlegt, wenn die Abwägung aller zur Eheschließung führenden Motive beider Ehegatten ergibt, dass es insgesamt nicht der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, der Witwe bzw. dem Witwer eine Versorgung zu verschaffen (vgl. BSG vom 28. März 1973 -5 RKnU 11/71 = BSGE 35, 272 = SozR Nr. 2 zu § 594 RVO).

    Es kommt vielmehr entscheidend darauf an, ob bei einer Gesamtschau der zur Eheschließung führenden Motive zumindest für einen der beiden Ehegatten die vom Gesetz hinsichtlich der Eheschließung widerlegbar vermutete Versorgungsabsicht erkennbar keine bzw. jedenfalls nicht die überwiegende Rolle gespielt hat (vgl. BSGE 35, 272, 274).

  • LSG Schleswig-Holstein, 11.11.1999 - L 5 U 112/98

    Leistungsausschluss bei Versorgungsehe gemäß § 594 RVO

    Auszug aus LSG Hessen, 17.11.2006 - L 5 R 19/06
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die gesetzliche Vermutung für das Vorliegen einer Versorgungsehe (im umgekehrten Sinne) nur dann als widerlegt angesehen werden kann, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Hinterbliebenen durch die Eheschließung (sogar noch) verschlechtert (vgl. LSG Schleswig-Holstein vom 11. November 1999 -L 5 U 112/98).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 176/97

    Verfassungsmäßigkeit des § 594 RVO

    Auszug aus LSG Hessen, 17.11.2006 - L 5 R 19/06
    Dass der Ausschluss einer Hinterbliebenenrente bei Vorliegen einer sog. Versorgungsehe auch in Ansehung des durch Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) garantierten besonderen Schutzes der Ehe verfassungsgemäß ist, ist bereits höchstrichterlich entschieden und hinreichend geklärt (vgl. BSG vom 23. September 1997 - 2 BU 176/97 = HVBG-INFO 1998, 621-622; mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 30.10.1969 - II C 46.68

    Antrag auf Gewährung beamtenrechtlicher Hinterbliebenenversorgung - Anspruch auf

    Auszug aus LSG Hessen, 17.11.2006 - L 5 R 19/06
    34 Die gesetzliche Vermutung für das Vorliegen einer sog. Versorgungsehe folgt einer typisierenden Betrachtungsweise und hat in erster Linie den Zweck, den Leistungsträger in jedem Einzelfall einer unter Umständen schwierigen Motivforschung mit aufwändigen Ermittlungen im Bereich der privaten Lebensführung und der allerpersönlichsten Intimsphäre des verstorbenen Ehegatten und des Hinterbliebenen zu entheben (vgl. BVerwGE 34, 149, 153).
  • LSG Hessen, 15.12.2017 - L 5 R 51/17

    Eine abschließende Typisierung oder Pauschalisierung der von der

    Allgemeine Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung als Motiv eine Rolle spielen können, rechtfertigen für sich genommen noch nicht die Annahme von "besonderen Umständen" im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 17. November 2006, L 5 R 19/06, juris, Rdnr. 37; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11. Mai 2009, L 8 R 162/07, juris, Rdnr. 29).
  • LSG Hessen, 16.09.2014 - L 2 R 140/13

    Nach nur 7 Monaten Ehe keine Witwerrente

    Schließlich ist der Kläger mit der Versicherten auch keine "Pflegeehe" eingegangen (vgl. hierzu BSG vom 3. September 1986 - 9a RV 8/84; Hessisches LSG vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06), wie erst- und auch einmalig mit Schriftsatz vom 24. Juli 2012 vorgetragen.
  • LSG Hessen, 16.11.2011 - L 5 R 320/10

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Allgemeine Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung als Motiv eine Rolle spielen können, rechtfertigen für sich genommen noch nicht die Annahme von "besonderen Umständen" im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 17. November 2006, L 5 R 19/06 m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 11. Mai 2009, L 8 R 162/07, juris Rn. 29).

    Schließlich ist die Klägerin mit dem Versicherten auch keine "Pflegeehe" eingegangen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 3. September 1986, 9a RV 8/84, juris Rn. 14 ff.; Hessisches LSG, Urteil vom 17. November 2006, L 5 R 19/06).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17

    Ausschluss des Anspruchs auf Witwerrente bei "Versorgungsehe" - objektives

    Zu beachten ist insofern, dass allein die Darlegung allgemeiner Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung eine Rolle spielen können, für sich genommen noch nicht die Annahme "besonderer Umstände" im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI rechtfertigt (vgl. Hessisches LSG, Urteile vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 -, Rn. 37, und vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 -, Rn. 31; beide in Juris).

    Ebenso wenig reichen allein der Wunsch, nicht mehr allein zu sein, die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, das Bedürfnis, sich zum Ehepartner zu bekennen, die Anmietung einer entsprechenden Wohnung oder vergleichbare Gründe für die Annahme "besonderer Umstände" aus (vgl. Urteile des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - und vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 -, Rn. 37, des Bayerischen LSG vom 25. Januar 1972 - L 8 V 202/71 - zu § 38 Abs. 2 BVG, des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 -, vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 - und vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 - alle in Juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2064/15

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze

    Ein Auskunftsanliegen kann genauso gut auch durch eine schlichte Patientenverfügung des erkrankten Lebenspartners realisiert werden (Hessisches LSG 17.11.2006, L 5 R 19/06).

    Hat die Ehe offenkundig den Zweck, die häusliche Pflege des Versicherten sicherzustellen, kann eine solche Ehe in der Regel nicht als Versorgungsehe angesehen werden (BSG 03.09.1986, aaO; Hessisches LSG 17.11.2006, L 5 R 19/06, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.11.2017 - L 9 R 1825/17
    Es bestand deshalb weder für die Klägerin noch für den Versicherten eine Notwendigkeit, allein aus diesem Grund die Ehe einzugehen (vgl. zum ähnlich gelagerten Vorbringen, durch die Heirat besser Auskunftsrechte gegenüber Ärzten zu erlangen, Hessisches LSG, Urteil vom 17.11.2006 - L 5 R 19/06 - Rn. 47, juris).

    Zum einen darf das Versorgungsniveau des Hinterbliebenen vor der Eheschließung nur in gradueller Hinsicht von Bedeutung sein, da ansonsten allein dieses entscheidend für die Anwendbarkeit des Ausschlusstatbestandes wäre (Hessisches LSG, Urteil vom 17.11.2006 - L 5 R 19/06 -, Rn. 45, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 05.12.2017 - L 11 R 402/17

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze

    Hat die Ehe offenkundig den Zweck, die häusliche Pflege des Versicherten sicherzustellen, kann eine solche Ehe in der Regel nicht als Versorgungsehe angesehen werden (BSG 03.09.1986, aaO; Hessisches LSG 17.11.2006, L 5 R 19/06, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14

    Versagung von Witwenrente bei Eingehen einer Versorgungsehe

    Zu beachten ist insoweit, dass allein die Darlegung allgemeiner Gesichtspunkte, wie sie in mehr oder weniger starker Ausprägung nahezu bei jeder Eheschließung eine Rolle spielen können, für sich genommen noch nicht die Annahme "besonderer Umstände" i.S.d. § 46 Abs. 2a SGB VI rechtfertigt (vgl. Hessisches LSG, Urteile vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 - sowie vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - in juris).
  • VGH Bayern, 17.07.2019 - 3 B 17.369

    Gewährung von Hinterbliebenenversorgung (Witwengeld)

    Denn wollte man auf die Bedarfssituation des Hinterbliebenen abstellen, so könnte die anspruchsvernichtende Vermutung für das Bestehen einer Versorgungsehe jedenfalls vom finanziell anderweitig abgesicherten Hinterbliebenen regelmäßig widerlegt werden, wohingegen der finanziell bedürftige Hinterbliebene sich in aller Regel entgegenhalten lassen müsste, dass wegen seiner Bedarfssituation kein Versorgungsanspruch bestehe (vgl. LSG Hessen, U.v. 17.11.2006 - L 5 R 19/06 - juris Rn. 45).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.05.2012 - L 22 R 984/10

    Witwenrente - Versorgungsabsicht

    Anderenfalls wäre eine gut situierte Hinterbliebene bevorzugt bzw. finanziell benachteiligte Hinterbliebene schlechter gestellt (Hinweis auf Urteile des LSG Hessen - L 5 R 19/06 und des LSG Baden-Württemberg vom 15. Dezember 2006 - L 4 R 3352/05).
  • LSG Bayern, 21.07.2014 - L 20 R 872/13

    Prozesskostenhilfe, Versorgungsehe, Witwenrente

  • LSG Hessen, 23.06.2020 - L 2 R 82/17
  • LSG Baden-Württemberg, 10.12.2019 - L 13 R 3614/18
  • VG Köln, 25.01.2017 - 3 K 3556/16

    Keine Gewährung von Hinterbliebenenversorgung bei nicht entkräfteter Vermutung

  • SG Dresden, 12.11.2019 - S 33 R 754/18

    SGB VI

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 2897/11
  • LSG Baden-Württemberg, 05.11.2013 - L 11 R 1216/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - L 3 R 16/19
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