Rechtsprechung
LSG Hessen, 10.02.2012 - L 5 R 207/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Fulda, 15.03.2011 - S 3 R 153/08
- LSG Hessen, 10.02.2012 - L 5 R 207/11
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Hessen, 08.10.2013 - L 2 R 46/12 Die hiermit einhergehende Härte mutet das Gesetz jedem Betroffenen zu, weil dies dem Rechtsgrundsatz der unbeschränkten Vermögenshaftung entspricht (Hessisches Landessozialgericht vom 10. Februar 2012 - L 5 R 207/11 - Juris-Rn. 54).
Nach Lage des Einzelfalles können sich weitere Umstände - insbesondere aus der Anhörung - ergeben, wobei auch ein Zusammenwirken mehrerer Umstände denkbar ist, die erst in einer Gesamtschau einen atypischen Fall begründen (vgl. Hessisches Landessozialgericht vom 10. Februar 2012 - L 5 R 207/11 - Juris-Rn. 54).
- SG Marburg, 02.09.2015 - S 16 KA 531/13
Die Berechtigung des Vertragsarztes zur Abrechnung der Leistungen seiner …
Nach der Rechtsprechung muss der Betroffene hierfür bereits einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellen und auch das nicht beachten, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (LSG Hessen, Urteil v. 10.02.2012, L 5 R 207/11 und Urteil v. 26.8.2011, L 7 AL 156/09 ZVW; BSG, Urteil v. 8.2.2001, B 11 AL 21/00 R, jeweils m.w.N.). - SG Hannover, 23.07.2012 - S 12 KN 126/08 Grobe Fahrlässigkeit liegt dabei im Falle einer Sorgfaltspflichtverletzung ungewöhnlich hohen Ausmaßes vor, das heißt, es bedarf hierfür einer besonders groben und auch subjektiv schlechthin unentschuldbaren Pflichtverletzung (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Februar 2012 - L 5 R 207/11, Rn. 41 nach juris).
Insbesondere ist die mit jeder Erstattung verbundene finanzielle Belastung für sich genommen nicht geeignet, einen solchen atypischen Fall zu begründen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Februar 2012 - L 5 R 207/11, Rn. 56 nach juris).
- SG Hannover, 23.07.2012 - S 12 KN 83/08 Insbesondere ist die mit jeder Erstattung verbundene finanzielle Belas-tung für sich genommen nicht geeignet, einen solchen atypischen Fall zu begründen (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 10. Februar 2012 - L 5 R 207/11, Rn. 56 nach juris).