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   LSG Hessen, 17.05.2013 - L 5 R 336/12   

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LSG Hessen, 17.05.2013 - L 5 R 336/12 (https://dejure.org/2013,13050)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17.05.2013 - L 5 R 336/12 (https://dejure.org/2013,13050)
LSG Hessen, Entscheidung vom 17. Mai 2013 - L 5 R 336/12 (https://dejure.org/2013,13050)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • LSG Hessen, 22.12.2008 - L 7 SO 7/08

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 5 R 336/12
    Ob es sich bei den "Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostenzulagen in der Sozialhilfe" um antizipierte Sachverständigengutachten (Hessisches LSG, Urteil vom 21. August 2007 - L 6 AS 97/08, juris; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9. März 2009 - L 8 AS 68/08, juris; offen gelassen: Hessisches LSG, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - L 7 SO 7/08 B ER, juris) handele oder nicht (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/11b AS 3/07 R, juris), könne nach Auffassung der Kammer letztlich dahinstehen.

    Es entspreche jedenfalls der einhelligen Auffassung der Rechtsprechung und des wissenschaftlichen Schrifttums (vgl. exemplarisch: Busse, MED SACH 2009, 142 ff.; Göpfert, MED SACH 2009, 147 ff.), dass es sich bei den Empfehlungen um eine "Sammlung von Erfahrungssätzen" handele, um einen erkrankungsbedingten Ernährungsaufwand quantifizieren zu können (Bayerisches LSG, Urteil vom 23. April 2009 - L 11 AS 124/08, juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - L 7 SO 7/08 B ER, juris).

    Die Empfehlungen seien für die Leistungsträger und Gerichte mithin eine Orientierungshilfe, die im Normalfall eine gleichmäßige und schnelle Bearbeitung geltend gemachter Mehrbedarfe im Bereich der Krankenkost erlaubt (BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 32/06 R, juris, Rdnr. 39; Hessisches LSG, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - L 7 SO 7/08 B ER, juris).

  • LSG Bayern, 23.04.2009 - L 11 AS 124/08

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Diabetes

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 5 R 336/12
    Es entspreche jedenfalls der einhelligen Auffassung der Rechtsprechung und des wissenschaftlichen Schrifttums (vgl. exemplarisch: Busse, MED SACH 2009, 142 ff.; Göpfert, MED SACH 2009, 147 ff.), dass es sich bei den Empfehlungen um eine "Sammlung von Erfahrungssätzen" handele, um einen erkrankungsbedingten Ernährungsaufwand quantifizieren zu können (Bayerisches LSG, Urteil vom 23. April 2009 - L 11 AS 124/08, juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - L 7 SO 7/08 B ER, juris).

    Das Bayerische LSG führe in seinem Urteil vom 23. April 2009 (L 11 AS 124/08, juris) in der Sache übereinstimmend mit der übrigen Rechtsprechung zu den neuen Empfehlungen des Deutschen Vereins aus, dass die Empfehlungen im Hinblick auf ihre Aktualität eine hinreichende Erfahrungsgrundlage darstellten, um den regelmäßigen Ernährungsaufwand für die dort aufgeführten Erkrankungen typisierend bewerten zu können.

  • LSG Sachsen, 14.10.2008 - L 5 R 100/05
    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 5 R 336/12
    Es handele sich bei § 51 Abs. 2 SGB I um eine die Sozialleistungsträger privilegierende Sondervorschrift, auf welche die Sozialleistungsträger auch für den Fall zurückgreifen können, dass ein Zugriff auf das Einkommen des Versicherten wegen einer durch die Pfändungsfreigrenzen bedingten Unpfändbarkeit des Einkommens nach §§ 51 Abs. 1, 54 Abs. 4 SGB I in Verbindung mit § 850c Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht besteht (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2009 - L 21 B 1829/08 R ER, juris, Rdnr. 20; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Oktober 2008 - L 5 R 100/05, juris, Rdnr. 27).

    Weil diese ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch durch Beiträge finanzieren, seien sie auf die pünktliche Zahlung der Beiträge angewiesen (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Oktober 2008 - L 5 R 100/05, juris, Rdnr. 27).

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 5 R 336/12
    Rechtswidrig können Verwaltungsakte demnach nur in Fällen des Ermessensfehlgebrauchs (entweder in Gestalt des Ermessensnichtgebrauchs oder in Gestalt der Ermessensüberschreitung) sein (vgl. BSG vom 14. Dezember 1994 - 4 RA 42/94 = SozR 3-1200 § 39 Nr. 1).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 5 R 336/12
    Die Empfehlungen seien für die Leistungsträger und Gerichte mithin eine Orientierungshilfe, die im Normalfall eine gleichmäßige und schnelle Bearbeitung geltend gemachter Mehrbedarfe im Bereich der Krankenkost erlaubt (BSG, Urteil vom 27. Februar 2008 - B 14/7b AS 32/06 R, juris, Rdnr. 39; Hessisches LSG, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - L 7 SO 7/08 B ER, juris).
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/11b AS 3/07 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Diabetes

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 5 R 336/12
    Ob es sich bei den "Empfehlungen für die Gewährung von Krankenkostenzulagen in der Sozialhilfe" um antizipierte Sachverständigengutachten (Hessisches LSG, Urteil vom 21. August 2007 - L 6 AS 97/08, juris; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 9. März 2009 - L 8 AS 68/08, juris; offen gelassen: Hessisches LSG, Beschluss vom 22. Dezember 2008 - L 7 SO 7/08 B ER, juris) handele oder nicht (vgl. BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/11b AS 3/07 R, juris), könne nach Auffassung der Kammer letztlich dahinstehen.
  • BSG, 19.09.2008 - B 14/7b AS 10/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 5 R 336/12
    Weiterhin gelte im Bereich des SGB II und des SGB XII der Grundsatz, dass bereite Mittel vorrangig der Existenzsicherung und nicht der Schuldentilgung dienen (BSG, Urteil vom 19. September 2008 - B 14/7b AS 10/07 R, juris).
  • BVerfG, 22.07.2009 - 2 BvL 3/09

    Richtervorlage zur Frage der Wehrgerechtigkeit unzulässig

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 5 R 336/12
    Diese Entscheidung des Gesetzgebers habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 2 BvL 3/09; 1 BvL 4/09, Rdnr. 151) bestätigt, in der ausgeführt worden sei, dass die Regelleistung für Erwachsene zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident unzureichend erkannt werden kann.
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 5 R 336/12
    Diese Entscheidung des Gesetzgebers habe das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09, 2 BvL 3/09; 1 BvL 4/09, Rdnr. 151) bestätigt, in der ausgeführt worden sei, dass die Regelleistung für Erwachsene zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident unzureichend erkannt werden kann.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.01.2009 - L 21 B 1829/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Verrechnung einer Altersrente mit

    Auszug aus LSG Hessen, 17.05.2013 - L 5 R 336/12
    Es handele sich bei § 51 Abs. 2 SGB I um eine die Sozialleistungsträger privilegierende Sondervorschrift, auf welche die Sozialleistungsträger auch für den Fall zurückgreifen können, dass ein Zugriff auf das Einkommen des Versicherten wegen einer durch die Pfändungsfreigrenzen bedingten Unpfändbarkeit des Einkommens nach §§ 51 Abs. 1, 54 Abs. 4 SGB I in Verbindung mit § 850c Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht besteht (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Januar 2009 - L 21 B 1829/08 R ER, juris, Rdnr. 20; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 14. Oktober 2008 - L 5 R 100/05, juris, Rdnr. 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.07.2009 - L 33 R 204/09

    Verrechnung; Insolvenz; Restschuldbefreiungsphase

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2009 - L 10 AS 1717/09

    Nichtzulassungsbeschwerde, Mehrbedarf für Kostenaufwändige Ernährung;

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.03.2009 - L 8 AS 68/08

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Diabetes

  • SG Dortmund, 21.02.2008 - S 26 R 320/06

    Rentenversicherung

  • LSG Hessen, 03.08.2016 - L 5 R 123/15

    Gesetzliche Rentenversicherung, Verwaltungsverfahren

    Die Pfändungsfreigrenzen (§ 54 Abs. 3 bis 5 SGB I i.V.m. der ZPO) müssen bei der Verrechnung gemäß § 51 Abs. 2 SGB I nicht beachtet werden (s. dazu bereits Hessisches LSG, Urteil vom 17. Mai 2013, L 5 R 336/12, juris Rnr. 34).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.01.2020 - L 1 R 99/17

    Zulässigkeit der Verrechnung des unpfändbaren Teils einer Altersrente mit

    Damit ist der Gesetzgeber von der im bürgerlichen Recht bestehenden Verknüpfung von Aufrechenbarkeit und Pfändbarkeit (§ 394 BGB) abgewichen (vergleiche hierzu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. Juli 2016 - L 18 R 1120/15 - Hessisches LSG, Urteil vom 17. Mai 2013 - L 5 R 336/12 -, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.07.2020 - L 1 R 92/20

    Aufrechnung von geschuldeten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung mit

    Er muss darüber hinaus grundsätzlich auch diejenigen Gesichtspunkte aufzeigen, von denen der Verwaltungsträger bei der Ausübung des Ermessens ausgegangen ist (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 17. Mai 2013, L 5 R 336/12, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2016 - L 1 R 471/15

    Entscheidung über die Verrechnung bestandskräftiger Beitragsforderungen mit

    Er muss darüber hinaus grundsätzlich auch diejenigen Gesichtspunkte aufzeigen, von denen der Verwaltungsträger bei der Ausübung des Ermessens ausgegangen ist (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 17. Mai 2013 - L 5 R 336/12, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.06.2016 - L 3 R 394/15

    Verrechnung - Herabsetzung von laufenden Leistungen - aufschiebende Wirkung -

    Er muss darüber hinaus grundsätzlich auch diejenigen Gesichtspunkte aufzeigen, von denen der Verwaltungsträger bei der Ausübung des Ermessens ausgegangen ist (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 17. Mai 2013 - L 5 R 336/12, juris).
  • LSG Hessen, 12.05.2017 - L 5 R 105/16
    Die Beklagte sei insbesondere berechtigt gewesen, die Verrechnung durch Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X) zu regeln (Hinweis auf BSG Großer Senat, Beschluss vom 31. August 2011, GS 2/10 = SozR 4-1200 § 52 Nr. 4; BSG, Urteil vom 7. Februar 2012, B 13 R 109/11 R - juris), und habe hierbei außerdem nicht die Pfändungsfreigrenzen, namentlich nicht diejenigen für Arbeitseinkommen (§ 54 Abs. 4 SGB I i. V. m. § 850c Zivilprozessordnung ), beachten müssen (Hinweis auf Urteil des erkennenden Senats vom 17. Mai 2013, L 5 R 336/12 - juris Rdnr. 34 ).
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