Rechtsprechung
LSG Bayern, 07.10.2011 - L 5 R 613/11 B ER |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
Betriebsprüfung - keine Änderung eines bestandskräftigen Beitragsbescheides bei Gewinnung neuer Erkenntnisse zu einem bereits abgeschlossenen früheren Prüfzeitraum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen, Zulässigkeit einer Änderung eines bestandskräftigen Beitragsbescheides nach neuen Erkenntnissen zu einem bereits abgeschlossenen früheren Prüfzeitraum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen, Zulässigkeit einer Änderung eines bestandskräftigen Beitragsbescheides nach neuen Erkenntnissen zu einem bereits abgeschlossenen früheren Prüfzeitraum
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Zur Bestandskraft eines Beitragsbescheides nach Betriebsprüfung
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 20.05.2011 - S 14 R 514/11
- LSG Bayern, 07.10.2011 - L 5 R 613/11 B ER
Papierfundstellen
- NZS 2012, 280
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Bayern, 18.01.2011 - L 5 R 752/08
Beitragsprüfung: zur Bestandskraft von Prüfbescheiden
Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2011 - L 5 R 613/11
Auch in diesem Verfahren hatte sich die Beklagte auf neue Ergebnisse einer Lohnsteueraußenprüfung des Finanzamtes über einen bereits abgeschlossenen Prüfzeitraum gestützt (Az.: L 5 R 752/08).Es ist nicht erkennbar, dass die Antragsgegnerin die Vorgaben des § 45 SGB X beachtet hat (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 18. Januar 2011, L 5 R 752/08, Rz. 37 ff - zitiert nach juris).
- BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von …
Auszug aus LSG Bayern, 07.10.2011 - L 5 R 613/11
Regelmäßig ist ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung anzunehmen, wenn sich ohne weiteres und in einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Weise erkennen lässt, dass der angefochtene Verwaltungsakt rechtmäßig ist und die Rechtsverfolgung des Bürgers keinerlei Erfolg verspricht (vgl BT-Drucks 14/5943, S. 25 unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, NJW 1974, 1294 [1295] ).
- BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R
Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter …
Es ist auch nicht der vereinzelt im Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl Rittweger, DB 2011, 2147 ff, unter Hinweis auf Bayerisches LSG Urteil vom 18.1.2011 - L 5 R 752/08 - Juris = ASR 2011, 250, und Bayerisches LSG Beschluss vom 7.10.2011 - L 5 R 613/11 B ER - Juris = NZS 2012, 280; kritisch - auf den Gesichtspunkt der Transparenz für die Rechtsverfolgung abhebend - auch Brand, NZS 2013, 641, 644) zu folgen, nach der zur Herstellung von "Kalkulationssicherheit bei den Arbeitgebern" in Beitragsnachforderungsfällen bei beanstandungsfreien Betriebsprüfungen ein "Bestandsschutz" für den gesamten geprüften Zeitraum und die versicherungsrechtlichen Verhältnisse aller Mitarbeiter angenommen werden müsse. - LSG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2019 - L 4 R 269/13
Betriebsprüfung - Bestandskraft eines früheren Prüfbescheides - Erhebung einer …
Im Urteil vom 30. Oktober 2013 (…- B 12 AL 2/11 R - juris Rdnr. 29) hat das BSG u. a. ausgeführt: "Es ist auch nicht der vereinzelt im Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl. Rittweger, DB 2011, 2147 ff, unter Hinweis auf Bayerisches LSG, Urteil vom 18. Januar 2011 - L 5 R 752/08 - ... und Bayerisches LSG, Beschluss vom 7. Oktober 2011 - L 5 R 613/11 B ER - ...) zu folgen, nach der zur Herstellung von "Kalkulationssicherheit bei den Arbeitgebern" in Beitragsnachforderungsfällen bei beanstandungsfreien Betriebsprüfungen ein "Bestandsschutz" für den gesamten geprüften Zeitraum und die versicherungsrechtlichen Verhältnisse aller Mitarbeiter angenommen werden müsse.". - SG Wiesbaden, 27.04.2015 - S 8 R 259/12
Die Beteiligten streiten darum, ob die Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung …
"Es ist auch nicht der vereinzelt im Schrifttum vertretenen Auffassung (vgl Rittweger, DB 2011, 2147 ff, unter Hinweis auf Bayerisches LSG Urteil vom 18.1.2011 - L 5 R 752/08 - Juris = ASR 2011, 250, und Bayerisches LSG Beschluss vom 7.10.2011 - L 5 R 613/11 B ER - Juris = NZS 2012, 280; kritisch - auf den Gesichtspunkt der Transparenz für die Rechtsverfolgung abhebend - auch Brand, NZS 2013, 641, 644) zu folgen, nach der zur Herstellung von "Kalkulationssicherheit bei den Arbeitgebern" in Beitragsnachforderungsfällen bei beanstandungsfreien Betriebsprüfungen ein "Bestandsschutz" für den gesamten geprüften Zeitraum und die versicherungsrechtlichen Verhältnisse aller Mitarbeiter angenommen werden müsse.".
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2014 - L 1 R 40/14
Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beitragsbescheid - …
Die gleiche Konstellation war bei den Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts im Urteil vom 18. Januar 2011 (- L 5 R 752/08 -) und im Beschluss vom 07. Oktober 2011 (- L 5 R 613/11 B ER -) gegeben. - LSG Baden-Württemberg, 19.04.2016 - L 11 R 2827/15 Die von der Klägerseite angeführte Entscheidung des Bayerischen LSG v 07.10.2011, L 5 R 613/11 B ER, NZS 2012, 280 ist nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar, da es dort um einen zweiten Betriebsprüfungsbescheid nach § 28p SGB IV ging, dem ein zuvor ergangener bestandskräftiger Beitragsprüfungsbescheid über den selben Prüfzeitraum gegenüberstand.
- LSG Baden-Württemberg, 15.08.2017 - L 4 R 497/16 Auf die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 7. Oktober 2011 (L 5 R 613/11 B ER), in der bestätigt werde, dass die Prüfbehörde an ihre früheren Feststellungen gebunden sei, werde verwiesen.
- SG Hannover, 06.07.2018 - S 44 BA 26/18 Die aufschiebende Wirkung entfällt gemäß § 86a Abs. 2 Nr. 1 SGG bei Entscheidungen über Beitragspflichten und die Anforderung von Beiträgen sowie der darauf entfallenden Nebenkosten einschließlich der Säumniszuschläge (vgl. Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Januar 2011, Aktenzeichen (Az.) L 8 R 864/10 B ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. September 2009, L 5 KR 159/09 B; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 7. Oktober 2011, 5 R 613/11 B ER), sodass vorliegend der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2012 - L 1 KR 448/12 Ob der prüfende Träger einen etwaigen zukünftigen Prüfbescheid nur in Abänderung des bestandskräftigen früheren Prüfbescheides -hier der Bescheid vom 5. August 2009- erlassen könnte (so Bayerisches LSG, B. v. 07.10.2011 - L 5 R 613/11 B ER) und ob einer Beitragsnachforderung Vertrauensschutz entgegenstünde, kann für hiesiges Eilverfahren dahingestellt bleiben.