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   LSG Bayern, 04.03.2011 - L 5 R 647/10 B   

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https://dejure.org/2011,13647
LSG Bayern, 04.03.2011 - L 5 R 647/10 B (https://dejure.org/2011,13647)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04.03.2011 - L 5 R 647/10 B (https://dejure.org/2011,13647)
LSG Bayern, Entscheidung vom 04. März 2011 - L 5 R 647/10 B (https://dejure.org/2011,13647)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung des Streitwerts im sozialgerichtlichen Verfahren in Statusfeststellungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Statusfeststellung: Streitwert = Höhe der Sozialversicherungsbeiträge für 3 Jahre

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2009 - L 16 B 13/08

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 04.03.2011 - L 5 R 647/10
    Daher erscheint es angemessen, der Bestimmung einer sich aus dem Statusfeststellungsverfahren für den klagenden Arbeitgeber ergebenden wirtschaftlichen Bedeutung die Gesamtsozialversicherungsbeiträge in ihrem vollen Umfang (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zugrunde zu legen (differenzierend: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Januar 2009, L 16 B 13/08 R).

    Nur wenn keine Aussage über die konkrete wirtschaftliche Bedeutung des Statusfeststellungsverfahrens gemacht werden kann, ist ein Streitwert von 5.000 Euro gerechtfertigt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Januar 2009, L 16 B 13/08 R, II 3.).

  • LSG Bayern, 15.12.2008 - L 5 B 914/08

    Streitwertermittlung bei Anfrageverfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 04.03.2011 - L 5 R 647/10
    Die Klägerin hat ergänzend auf eine frühere Entscheidung des Senats verwiesen, in der für ein Statusfeststellungsverfahren ein Streitwert von 18.000 Euro angenommen worden war (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 15. Dezember 2008, L 5 B 914/08 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - L 8 B 21/09

    Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 04.03.2011 - L 5 R 647/10
    Dabei wurde die Beitragsbemessungsgrenze nach § 341 Abs. 3 Satz 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch und § 181 Abs. 2 Satz 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch sowie nach § 223 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch und § 57 Abs. 1 Satz 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch nicht erreicht (vgl. dazu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Dezember 2009, L 8 B 21/09 R).
  • LSG Bayern, 23.03.2009 - L 5 B 815/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Anfrageverfahren gem § 7a

    Auszug aus LSG Bayern, 04.03.2011 - L 5 R 647/10
    Aufgrund der hier vorliegenden Angaben, die eine konkrete Bestimmung des Streitwertes nach § 52 Abs. 1 GKG ermöglichten, konnte von einer pauschalen Festsetzung in Höhe von 18.000 Euro abgesehen werden (vgl. dazu noch Bayer. LSG, Beschluss vom 23. März 2009, L 5 B 815/07 KR, m.w.N.).
  • LSG Bayern, 11.03.2015 - L 16 R 1229/13

    Streitwert in Statusfeststellungsverfahren

    Wegen dieser auf Gesetz beruhenden Verzahnung von Statusklärung und Beitrags- und Zahlungspflicht hält es der Senat entgegen der Auffassung der Beklagten für gerechtfertigt, bei der Streitwertbestimmung nach § 52 Abs. 1 GKG an die dem Statusfeststellungsverfahren nachgelagerte Pflicht zur Zahlung der Beiträge anzuknüpfen (so auch die ständige Rechtsprechung des 5. Senats des Bayer. LSG, Beschluss vom 04.03.2011, L 5 R 647/10 B; vom 22.11.2012, L 5 KR 312/12).

    Das bedeutet konkret, dass die Sozialversicherungsbeiträge zugrunde zu legen sind, die den Arbeitgeber im Fall der rechtskräftigen Feststellung von Beschäftigung und Versicherungspflicht zahlen müsste, wobei je nach Fallgestaltung der Gedanke des § 42 GKG (dreifacher Jahresbetrag bei wiederkehrenden Leistungen) zu beachten sein wird (zu den Einzelheiten vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 04.03.2011, L 5 R 647/10 B; Beschluss des Senats vom 09.02.2015, L 16 R 278/14 B).

  • LSG Bayern, 07.07.2015 - L 7 R 4/15

    Streitwertfestsetzung bei Statusverfahren

    Maßgebend sei unter Bezugnahme auf den Beschluss des 5. Senats des Bay. LSG vom 4.3.2011, L 5 R 647/10 B, der dreifache Jahresbetrag des unterbliebenen Sozialversicherungsabzuges.

    Demgegenüber wird in der Rechtsprechung auch die Auffassung vertreten, dass die wirtschaftliche Bedeutung hauptsächlich in der Vermeidung der nachfolgenden Beitragsfestsetzung zu sehen ist und deren Höhe auf 40 % des dreifachen Jahresbetrages des Arbeitgeberanteils geschätzt werden kann (vgl. Bay. LSG vom 4.3.2011, L 5 R 647/10 B; LSG Nordrhein-Westfalen vom 10.12.2012, L 8 R 650/12 B; differenzierend je nachdem, ob Angaben zur Höhe des Streitwerts bis zur Verfahrensbeendigung vorliegen Bay. LSG vom 11.3.2015, L 16 R 1229/13 B und vom 9.2.2015, L 16 R 278/14 B; vgl. auch BSG vom 28.9.2011, B 12 R 17/09 R).

  • LSG Bayern, 22.11.2012 - L 5 KR 312/12

    Zur Streitwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren bei mehreren

    Abzustellen ist deshalb auf das finanzielle Risiko der Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (vgl. bereits Bayer LSG, Beschluss vom 4.3.2011, L 5 R 647/10 B).

    Da Gegenstand des Rechtsstreits die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Tätigkeit des Beigeladenen zu 4) ab Januar 2007 und ohne zeitliche Beschränkung war, ist § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG entsprechend anzuwenden und der Streitwertberechnung mögliche Beiträge für einen Zeitraum von drei Jahren zugrunde zu legen (vgl. Bayer LSG, Beschluss vom 4.3.2011, L 5 R 647/10 B).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2014 - L 11 R 2546/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung -

    Soweit von Seiten des Klägers unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bayerischen LSG (04.03.2011- L 5 R 647/10 B) angeführt wird, dass die zu erwartende Beitragshöhe als Grundlage für die Streitwertfestsetzung heranzuziehen sei, folgt ihm der Senat nicht, da bislang tatsächlich nur über das Bestehens eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses und die hieraus letztlich folgende Sozialversicherungspflicht entschieden wurde, aber noch keine Gesamtsozialversicherungsbeiträge festgesetzt wurden (st Senatsrechtsprechung, zB Urteil vom 14.02.2012, L 11 KR 3007/11, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.05.2012 - L 1 R 285/10

    Sozialversicherungspflicht - Prokurist - mitarbeitender Minderheitsgesellschafter

    Ausgehend vom vertraglich vereinbarten Gehalt von monatlich 3.000,00 EUR brutto liegt der Umfang der zu erwartenden Beiträge für den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil bei schätzungsweise insgesamt 40 v.H. Bei Zugrundelegung eines Zeitraumes von drei Jahren summiert sich der Streitwert auf 43.200,00 EUR (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 04. März 2011 - L 5 R 647/10 B - juris; Sächsisches LSG, Beschluss vom 09. Juni 2008 - L 1 B 351/07 KR - juris; Streitwertkatalog 2009 des LSG Rheinland-Pfalz S. 19).
  • LSG Bayern, 06.12.2017 - L 6 R 70/15

    Kostenentscheidung in Statusverfahren

    Die Kammer folge der Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts in seinem Beschluss vom 04.03.2011 (L 5 R 647/10 B).
  • LSG Bayern, 23.01.2019 - L 16 BA 154/18

    Zur Festsetzung des Streitwerts in Statusfeststellungsverfahren

    Das bedeutet konkret, dass die Sozialversicherungsbeiträge zugrunde zu legen sind, die der Arbeitgeber im Fall der rechtskräftigen Feststellung von Beschäftigung und Versicherungspflicht zahlen müsste, wobei je nach Fallgestaltung der Gedanke des § 42 GKG (dreifacher Jahresbetrag bei wiederkehrenden Leistungen) zu beachten sein wird (zu den Einzelheiten vgl. Bayer. LSG, Beschluss vom 04.03.2011, L 5 R 647/10 B; Beschluss des Senats vom 09.02.2015, L 16 R 278/14 B).
  • LSG Bayern, 09.02.2015 - L 16 R 278/14

    Streitwertbeschwerde

    Ergänzend hat sie auf Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgericht verwiesen, wonach sich der Streitwert in Anfrageverfahren nach dem Beitragsrisiko richte (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 22.11.2012, L 5 KR 313/12 B und vom 07.03.2011, L 5 R 647/10 B).
  • LSG Bayern, 27.11.2015 - L 7 R 759/15

    Streitwertfestsetzung für Statusfeststellung nach § 7a SGB IV

    Ein Rückgriff auf den Dreijahresbetrag nach § 42 Abs. 1 GKG bietet sich auch nicht an (a. A. BayLSG, Beschluss vom 04.03.2011, L 5 R 647/10 B, Rn. 12), weil mit der Klage nicht Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen dem Grunde oder der Höhe nach geltend gemacht oder abgewehrt werden; es wird über die Versicherungspflicht in Zweigen des Sozialversicherung als solche gestritten.
  • LSG Bayern, 09.10.2014 - L 5 R 604/14

    Streitwertfestsetzung

    Denn erst wenn der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwertes keine genügenden Anhaltspunkte bietet, darf der Auffangstreitwert festgesetzt werden (Bayer. LSG, Beschluss vom 04. März 2011 - L 5 R 647/10 B; vgl. Meyer, GKG, 11. Auflage, § 52 Rdnr. 22).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2013 - L 1 R 219/11

    Sozialversicherungspflicht - Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH -

  • LSG Baden-Württemberg, 10.11.2020 - L 4 BA 1107/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwert - Streitwertfestsetzung im Urteil -

  • LSG Hamburg, 29.07.2014 - L 3 R 108/13

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung

  • LSG Bayern, 12.09.2011 - L 5 KR 122/10

    Wegen Streitwertfestsetzung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2012 - L 4 KR 517/11
  • SG München, 11.12.2014 - S 15 R 2135/14

    Kostenrechtliche Behandlung bei einem Nebeneinander von zwei Widerspruchsführern,

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