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   LSG Hessen, 07.05.2021 - L 5 R 74/17   

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https://dejure.org/2021,45459
LSG Hessen, 07.05.2021 - L 5 R 74/17 (https://dejure.org/2021,45459)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.05.2021 - L 5 R 74/17 (https://dejure.org/2021,45459)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. Mai 2021 - L 5 R 74/17 (https://dejure.org/2021,45459)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Bewertung im Bundesgebiet zurückgelegter beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten fremdrentenberechtigter Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung Rechtsschutzbedürfnis gegen einen Vormerkungsbescheid im sozialgerichtlichen Verfahren nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • SG Gießen, 07.01.2011 - S 2 R 889/07
    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2021 - L 5 R 74/17
    Das unter dem Az.: S 24 R 600/06 weitergeführte Verfahren wurde nachfolgend unter den Az.: S 11 R 889/07 und S 2 R 889/07 fortgeführt.

    Nachdem die Beklagte dem Kläger mit Rentenbescheid vom 6. November 2007 für die Zeit ab 1. Dezember 2006 bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres (Beginn der Regelaltersrente) aufgrund eines am 31. Januar 2006 eingetretenen Leistungsfalls Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit sowie mit weiterem Rentenbescheid vom 7. November 2007 für die Zeit ab 1. Dezember 2007 befristet bis 30. November 2010 aufgrund eines am 30. Mai 2007 eingetretenen Leistungsfalls Rente wegen voller Erwerbsminderung gewährt und der Kläger am 22. Februar 2008 seine Klage hinsichtlich jener beiden Rentenbescheide zunächst erweitert hatte, verband das Sozialgericht mit Beschluss vom 26. Februar 2008 die beiden Verfahren Az.: S 2 R 889/07 und S 2 R 890/07 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des Verfahrens mit dem Az.: S 2 R 889/07 .

    Indem der Kläger in der mündlichen Verhandlung erklärt hat, sein Begehren, die Beitragszeit vom 31. Oktober 1975 bis 25. April 1979 als nachgewiesen zu berücksichtigen, nicht mehr weiterzuverfolgen, und er insoweit seine Berufung zurückgenommen hat, ist der Verlust des Rechtsmittels bewirkt worden (§ 156 Abs. 3 Satz 1 SGG) und außerdem das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 7. Januar 2011 (Az.: S 2 R 889/07 ) rechtskräftig geworden (§ 141 Abs. 1 Nr. 1 SGG).

    Diese beiden Rentenbescheide sowie der hierzu ergangene Widerspruchsbescheid waren nicht kraft Gesetzes zum Gegenstand der Berufung Az.: L 5 R 122/11 gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 7. Januar 2011 (Az.: S 2 R 889/07 ) geworden und deshalb mit deren Zurücknahme auch nicht in Bestandkraft erwachsen (§ 77 SGG).

    Zwar war der im erstinstanzlichen Klageverfahren Az.: S 2 R 889/07 angefochtene Überprüfungsbescheid vom 17. Juli 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. November 2006 zunächst durch die Rentenbescheide vom 6. November 2007 (Feststellung der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Dauer) und vom 7. November 2007 (Feststellung der Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet vom 1. Dezember 2007 bis 30. November 2010) im Sinne von § 96 Abs. 1 SGG ersetzt worden, die ihrerseits nachfolgend durch die beiden Rentenneufeststellungsbescheide vom 23. Oktober 2008 ersetzt worden sind.

  • SG Gießen, 25.01.2019 - S 2 R 71/16
    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2021 - L 5 R 74/17
    Auch hiergegen erhob der Kläger vor dem Sozialgericht Gießen Klage (Az.: S 5 R 71/16, später S 2 R 71/16 ), mit der er ausdrücklich begehrte, die Beklagte zu einer Neubescheidung zu verpflichten.

    Die somit allein noch anhängige Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 25. Januar 2019 (Az.: S 2 R 71/16 ) ist statthaft (§ 143, § 144 Abs. 1 SGG) und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden (§ 151 Abs. 1 SGG).

  • BSG, 30.03.2012 - B 5 R 122/11 B
    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2021 - L 5 R 74/17
    Gegen das ihm am 10. Februar 2011 zugestellte Urteil hat der Kläger am 10. März 2011 Berufung beim Hessischen Landessozialgericht eingelegt (Az.: L 5 R 122/11).

    Diese beiden Rentenbescheide sowie der hierzu ergangene Widerspruchsbescheid waren nicht kraft Gesetzes zum Gegenstand der Berufung Az.: L 5 R 122/11 gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 7. Januar 2011 (Az.: S 2 R 889/07 ) geworden und deshalb mit deren Zurücknahme auch nicht in Bestandkraft erwachsen (§ 77 SGG).

  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2021 - L 5 R 74/17
    Wegen der ausdrücklichen Bezugnahme im Verfügungssatz auf die Hinzuverdienstregelung des § 96a SGB VI und nicht zuletzt mit Blick auf die Begründung des Bescheides vom 30. April 2008 wird mit hinreichender Deutlichkeit klar, dass die Beklagte damit lediglich die Höhe des Rentenzahlanspruchs wegen Nichtberücksichtigung anrechnungsfähigen Einkommens hat verringern wollen und nicht etwa den Wert des festgestellten Rentenstammrechts (vgl. BSG, Urteil vom 9. Oktober 2012, B 5 R 8/12 R - juris Rdnr. 18 m.w.N.).
  • LSG Hessen, 26.10.2012 - L 5 R 323/11

    Korrektur - Feststellungsbescheid - Anwartschaftserhaltungszeit -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2021 - L 5 R 74/17
    Die im ursprünglichen Vormerkungsbescheid vom 21. Januar 1997 getroffenen und durch den ablehnenden Überprüfungsbescheid vom 17. Juli 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. November 2006 bestätigten Feststellungen zum Versicherungsverlauf des Klägers sind dabei vollumfänglich in diesen Rentenbescheiden übernommen worden, wodurch jene Feststellungen ihre Funktion der Beweissicherung für künftige Leistungsfeststellungsverfahren erfüllt und damit jegliche rechtliche Bedeutung verloren haben (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2005, B 4 RA 21/04 R - juris Rdnr. 41; Hessisches LSG, Urteil vom 26. Oktober 2012, L 5 R 323/11 - juris Rdnr. 42 ).
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 19/78

    Verspätet eingelegter Widerspruch - Versäumung der Widerspruchsfrist -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2021 - L 5 R 74/17
    Hierzu war sie ohne weiteres berechtigt mit der Folge, dass die Versäumung der Widerspruchsfrist der Zulässigkeit der Klage nicht entgegengehalten werden kann und der angefochtene Bescheid auch nicht als bindend anzusehen ist (vgl. BSG, Urteil vom 12. Oktober 1979, 12 RK 19/78 = SozR 2200 § 1422 Nr. 1).
  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 118/08 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Rentenbescheid - Vormerkungsbescheid -

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2021 - L 5 R 74/17
    Ein solches Verfahren ist fortan unzulässig (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2010, B 13 R 118/08 R - juris Rdnr. 16 m.w.N.).
  • BSG, 23.08.2005 - B 4 RA 21/04 R

    Fremdrentenrecht - Herstellungsbescheid - Bindungswirkung - sozialrechtliches

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2021 - L 5 R 74/17
    Die im ursprünglichen Vormerkungsbescheid vom 21. Januar 1997 getroffenen und durch den ablehnenden Überprüfungsbescheid vom 17. Juli 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. November 2006 bestätigten Feststellungen zum Versicherungsverlauf des Klägers sind dabei vollumfänglich in diesen Rentenbescheiden übernommen worden, wodurch jene Feststellungen ihre Funktion der Beweissicherung für künftige Leistungsfeststellungsverfahren erfüllt und damit jegliche rechtliche Bedeutung verloren haben (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2005, B 4 RA 21/04 R - juris Rdnr. 41; Hessisches LSG, Urteil vom 26. Oktober 2012, L 5 R 323/11 - juris Rdnr. 42 ).
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2021 - L 5 R 74/17
    Bei einem nach wortlautgetreuer Auslegung drohenden Grundrechtsverstoß kann eine zulässige und mit der Verfassung zu vereinbarende Auslegung der Norm entgegen deren Wortlaut sogar geboten sein (vgl. BSG, Urteil vom 4. Dezember 2014, B 2 U 18/13 R - juris Rdnr. 27).
  • BSG, 16.06.2015 - B 13 R 23/14 R

    Zuordnung einer nichtknappschaftlichen Tätigkeit in einem

    Auszug aus LSG Hessen, 07.05.2021 - L 5 R 74/17
    Sein Begehren auf Gewährung höherer Rentenleistungen macht der Kläger im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 i. V. m. § 56 SGG geltend (vgl. BSG, Urteil vom 16. Juni 2015, B 13 R 23/14 R - juris Rdnr. 12 m.w.N.).
  • BSG, 14.12.2011 - B 5 R 36/11 R

    Rentenberechnung - Übersiedler aus der ehemaligen DDR - Verfassungsmäßigkeit

  • BSG, 19.11.2009 - B 13 R 113/08 R

    Witwenrente - Berechnung einer Vergleichsrente nach der Neufassung des § 307b SGB

  • BSG, 25.09.1962 - 5 RKn 15/60
  • BSG, 26.09.2019 - B 5 R 4/19 R

    Anspruch des Rentenversicherungsträgers gegen das Geldinstitut auf

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/06 R

    Knappschaftliche Rentenversicherung - Fiktion der wirksamen Beitragszahlung an

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 20/01 R

    Parteiwechsel in der Berufungsinstanz - erstinstanzliche Entscheidung des

  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00

    Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BSG, 18.08.1999 - B 4 RA 25/99 B

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei

  • BSG, 05.07.2017 - B 14 AS 36/16 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung über Leistungen

  • BSG, 29.07.1991 - 7 BAr 142/89
  • LSG Baden-Württemberg, 31.05.2022 - L 13 R 527/19
    Dies gilt auch dann, wenn die Feststellungen im Vormerkungsbescheid durch eine ablehnende Entscheidung in einem Überprüfungsverfahren bestätigt worden sind (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 07. Mai 2021 - L 5 R 74/17 -, in juris, dort Rn. 42).
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