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   LSG Sachsen, 17.02.2015 - L 5 R 900/13   

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https://dejure.org/2015,3312
LSG Sachsen, 17.02.2015 - L 5 R 900/13 (https://dejure.org/2015,3312)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17.02.2015 - L 5 R 900/13 (https://dejure.org/2015,3312)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - L 5 R 900/13 (https://dejure.org/2015,3312)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 25/95

    Sozialleistung - Unrechtmäßig - Entziehung - Rücknahme - Erstattungsbescheid

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.02.2015 - L 5 R 900/13
    Da der Bescheid vom 28. Oktober 2011 dem Kläger aber nachträglich eine ursprünglich eingeräumte Rechtsposition teilweise entzieht, nämlich die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe für den Zeitraum von Februar 2009 bis August 2009, und ihm eine Erstattungspflicht für diesen Zeitraum in Höhe der Differenz zwischen der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe und der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe der Hälfte von insgesamt 998, 58 Euro auferlegt, ist § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X in dieser Konstellation analog anzuwenden, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach klargestellt hat (vgl. konkret: BSG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 11 RAr 31/96 - JURIS-Dokument, RdNr. 15-16; BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 14/10 RKg 25/95 - JURIS-Dokument, RdNr. 13; ebenso: Steinwedel in: Kasseler Kommentar, § 44 SGB X, RdNr. 4 [Stand: Juli 2009]).

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich das BSG in seiner - späteren - Entscheidung vom 28. Mai 1997 (14/10 RKg 25/95) ganz klar und eindeutig gegenteilig positioniert hat, ohne auf derartige "Umstände" abzustellen und ohne die vorangegangene Entscheidung vom 30. September 1996 (10 RKg 20/95) als möglicherweise entgegenstehende Entscheidungen des BSG auch nur zu erwähnen (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 14/10 RKg 25/95 - JURIS-Dokument, RdNr. 22).

    Die Vertrauensschutzvorschriften sind ein eigenständiger, materieller Rechtsgrund für das Behaltendürfen einer Leistung" (BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 14/10 RKg 25/95 - JURIS-Dokument, RdNr. 21).

    Hier entspricht es dem Sinn und Zweck des § 44 SGB X, nämlich der Herstellung rechtmäßiger Zustände, dass die Verwaltung Eingriffsrechte aus einem rechtswidrigen, wenn auch bindend gewordenen Aufhebungs- (oder Rücknahme-)Bescheid und dem darauf beruhenden Rückforderungs- bzw. Erstattungsbescheid nicht geltend machen darf und sich der Bürger mit Hilfe des Überprüfungsverfahren gegen diesen Eingriff (noch) zur Wehr setzen kann (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 14/10 RKg 25/95 - JURIS-Dokument, RdNr. 21).

    Er hat dadurch zum Ausdruck gebracht, dass er die Einräumung des Vertrauensschutzes bei Sachverhalten, die nicht dem Risiko- und Verantwortungsbereich des Begünstigten zuzurechnen sind, ebenfalls als Gebot der materiellen Gerechtigkeit ansieht, das dem in § 44 Abs. 1 Satz SGB X verankerten und bei dessen unmittelbarer Anwendung zu beachtenden allgemeinen Gebot der materiellen Gerechtigkeit, über Sozialleistungen nur dann verfügen zu dürfen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen des entsprechenden Leistungsgesetzes erfüllt sind, gleichrangig ist (so ausdrücklich: BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 14/10 RKg 25/95 - JURIS-Dokument, RdNr. 21).

    Die Vertrauensschutzvorschriften sind ein eigenständiger, materieller Rechtsgrund für das Behaltendürfen einer Leistung (so ausdrücklich: BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 14/10 RKg 25/95 - JURIS-Dokument, RdNr. 21).

  • BSG, 30.09.1996 - 10 RKg 20/95

    Rechtsmittel gegen einen Aufhebungsbescheid und Rückforderungsbescheid -

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.02.2015 - L 5 R 900/13
    Eine solche vergleichbare Konstellation lag zwar dem, ebenfalls von der Beklagten angeführten, Urteil des BSG vom 30. September 1996 (10 RKg 20/95) zu Grunde.

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass sich das BSG in seiner - späteren - Entscheidung vom 28. Mai 1997 (14/10 RKg 25/95) ganz klar und eindeutig gegenteilig positioniert hat, ohne auf derartige "Umstände" abzustellen und ohne die vorangegangene Entscheidung vom 30. September 1996 (10 RKg 20/95) als möglicherweise entgegenstehende Entscheidungen des BSG auch nur zu erwähnen (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 14/10 RKg 25/95 - JURIS-Dokument, RdNr. 22).

  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 112/74

    Berufsausbildungsbeihilfe - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.02.2015 - L 5 R 900/13
    Für die Frage der groben Fahrlässigkeit kommt es daher auf die persönliche Urteils- und Kritikfähigkeit, das Einsichtsvermögen und das Verhalten des Leistungsempfängers sowie auf die besonderen Umstände des Falles an; sog. subjektiver Fahrlässigkeitsbegriff (ständige Rechtsprechung seit: BSG, Urteil vom 31. August 1976 - 7 RAr 112/74 - JURIS-Dokument, RdNr. 19 = BSGE 42, 184, 187).

    Grobe Fahrlässigkeit ist nur dann zu bejahen, wenn der Begünstigte schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und daher dasjenige nicht beachtet, was in der konkreten Situation jedem einleuchten musste (BSG, Urteil vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 105/85 - JURIS-Dokument, RdNr. 18 = BSGE 62, 32, 37; BSG, Urteil vom 31. August 1976 - 7 RAr 112/74 - JURIS-Dokument, RdNr. 19 = BSGE 42, 184, 187).

  • LSG Bayern, 24.05.2011 - L 6 R 332/10

    Rentenfeststellung, Neufeststellung, Bestandskraft, Rentenbescheid,

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.02.2015 - L 5 R 900/13
    Oder sie begründen inhaltlich kein, von den obigen Darlegungen abweichendes Ergebnis (so zutreffend die von der Beklagten zitierten Urteile des LSG Bayern vom 24. Mai 2011 [L 6 R 332/10] und LSG Nordrhein-Westfalen vom 26. Juni 2013 [L 8 R 946/10]).
  • BSG, 12.12.1996 - 11 RAr 31/96

    Anwendung von § 44 Abs. 1 SGB X auf Bescheide über die Rückforderung von

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.02.2015 - L 5 R 900/13
    Da der Bescheid vom 28. Oktober 2011 dem Kläger aber nachträglich eine ursprünglich eingeräumte Rechtsposition teilweise entzieht, nämlich die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe für den Zeitraum von Februar 2009 bis August 2009, und ihm eine Erstattungspflicht für diesen Zeitraum in Höhe der Differenz zwischen der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe und der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe der Hälfte von insgesamt 998, 58 Euro auferlegt, ist § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X in dieser Konstellation analog anzuwenden, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach klargestellt hat (vgl. konkret: BSG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - 11 RAr 31/96 - JURIS-Dokument, RdNr. 15-16; BSG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 14/10 RKg 25/95 - JURIS-Dokument, RdNr. 13; ebenso: Steinwedel in: Kasseler Kommentar, § 44 SGB X, RdNr. 4 [Stand: Juli 2009]).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.08.1999 - L 1 RA 52/98
    Auszug aus LSG Sachsen, 17.02.2015 - L 5 R 900/13
    Soweit in weiteren, von der Beklagten im Schriftsatz vom 21. November 2014 angeführten landessozialgerichtlichen Entscheidungen eine andere Sichtweise vertreten wird (vermutlich: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. November 1996 [L 4 An 14/96]; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. August 1999 [L 1 RA 52/98]; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. April 1997 [L 13 AR 2447/96]), überzeugt dies aus den bereits dargelegten Gründen nicht: Bei der Rücknahme einer Leistungsbewilligung für die Vergangenheit geht es um das Recht, eine Leistung trotz Rechtswidrigkeit der zugrundeliegenden Verwaltungsentscheidung behalten zu dürfen, und nicht um eine Leistungsgewährung.
  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 122/87

    Umfang der Bindungswirkung von Bewilligungsbescheiden, Zugunstenverfahren nach §

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.02.2015 - L 5 R 900/13
    2. Dem Urteil des BSG vom 22. März 1989 (7 RAr 122/87) lag der Fall der (materiell rechtswidrigen) Gewährung höherer Arbeitslosenhilfe nach bestandskräftiger vollständiger Aufhebung der Arbeitslosenhilfezahlung in einem Überprüfungsverfahren zu Grunde.
  • LSG Bayern, 17.12.2009 - L 14 R 916/08

    Aufhebung eines bestandskräftigen Vormerkungsbescheiden - Überprüfung des

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.02.2015 - L 5 R 900/13
    Auch die weiteren im Berufungsbegründungsschriftsatz der Beklagten vom 10. Dezember 2013 zitierten Entscheidungen verschiedener Landessozialgerichte (LSG) betreffen bereits in ihren abstrakten Rechtssätzen entweder nicht die hier inmitten stehende Sachverhaltskonstellation, weil in ihnen lediglich auf die Verfahrensfehlerhaftigkeit (also die formell-rechtliche Rechtswidrigkeit) der zu überprüfenden Bescheide mit dem - insoweit selbstverständlich korrekten - Ergebnis abgestellt wird, dass Form- und Anhörungsfehler des (bestandskräftig gewordenen und zur Überprüfung gestellten) Bescheides nicht geeignet sind, einen Aufhebungsanspruch nach § 44 Abs. 1 SGB X zu begründen (so zutreffend die von von der Beklagten zitierten Urteile des LSG Bayern vom 17. Dezember 2009 [L 14 R 916/08] und LSG Berlin-Brandenburg vom 16. März 2011 [L 16 R 758/10]).
  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 105/85

    Aufhebung der Bewilligung - Rückforderung von Wintergeld/Schlechtwettergeld -

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.02.2015 - L 5 R 900/13
    Grobe Fahrlässigkeit ist nur dann zu bejahen, wenn der Begünstigte schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht anstellt und daher dasjenige nicht beachtet, was in der konkreten Situation jedem einleuchten musste (BSG, Urteil vom 11. Juni 1987 - 7 RAr 105/85 - JURIS-Dokument, RdNr. 18 = BSGE 62, 32, 37; BSG, Urteil vom 31. August 1976 - 7 RAr 112/74 - JURIS-Dokument, RdNr. 19 = BSGE 42, 184, 187).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus LSG Sachsen, 17.02.2015 - L 5 R 900/13
    3. Dem Urteil des BSG vom 29. September 2009 (B 8 SO 16/08 R) lag der Fall der nachträglichen Zahlung von Sozialhilfe nach bestandskräftiger Zahlungsablehnung in einem Überprüfungsverfahren zu Grunde.
  • BSG, 10.12.1985 - 10 RKg 14/85

    Beweislastregel - Verfahrenslastregel - Aufenthalt eines Kindes - Kindergeld -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - L 16 R 758/10

    Vormerkung einer Anrechnungszeit wegen Schulausbildung; Rentenbescheid;

  • LSG Baden-Württemberg, 08.04.1997 - L 13 Ar 2447/96

    Überprüfung eines Aufhebungsbescheids nach § 48 SGB X

  • BSG, 15.04.1992 - 10 BKg 4/92
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2013 - L 8 R 946/10
  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

  • LSG Thüringen, 25.11.2015 - L 4 AS 1010/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtswidrigkeit der Rückforderung von

    In keinem Fall kann von ihm erwartet werden, dass er "schlauer" oder "sachkundiger" als die Behörde ist (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 17. Februar 2015 - L 5 R 900/13, Rn. 26 ff., juris).
  • LSG Sachsen, 29.08.2017 - L 5 R 286/15

    Bewilligung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung; Aufhebung des

    Sinn und Zweck des Überprüfungsverfahrens ist lediglich - worauf die Beklagte zumindest im Ansatz zu Recht hinweist - die Herstellung rechtmäßiger Zustände, nicht jedoch die Gewährung von Leistungen, die dem Versicherten nach materiellem Recht nicht zustehen (vgl. dazu und zu nachfolgendem ausführlich bereits: Sächsisches LSG, Urteil vom 17. Februar 2015 - L 5 R 900/13 - JURIS-Dokument, RdNr. 34ff.).
  • SG Landshut, 30.04.2021 - S 16 AS 387/19

    Keine Rückforderung von SGB II-Leistungen nach irrtümlicher Zahlung von

    Von einem Leistungsberechtigten kann aber nicht erwartet werden, die detailreichen und komplizierten Vorgaben des SGB II zur Leistungsberechnung bis ins Detail zu kennen oder gar sachkundiger zu sein als die Behörde (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 17.02.2015 - L 5 R 900/13, Rn. 26, zitiert nach juris; Padé in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl., § 45 SGB X (Stand: 16.04.2021), Rn. 94).
  • BSG, 10.05.2021 - B 13 R 173/20 B

    Erstattung einer überzahlten Erwerbsminderungsrente; Divergenzrüge im

    Die Klägerin bringt vor, mit der angegriffenen Entscheidung sei das LSG zudem von Entscheidungen des 5. Senats des LSG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 17.2.2015 - L 5 R 900/13) und des Hessischen LSG (Urteil vom 29.2.2008 - L 5 R 195/06) abgewichen.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2016 - L 12 AL 2003/15
    Durfte eine zu Unrecht gewährte Sozialleistung aus Gründen des Vertrauensschutzes nicht rückwirkend entzogen werden, so kann dies auch noch im Zugunstenverfahren auf Rücknahme des bestandskräftig gewordenen Aufhebungsbescheides geltend gemacht werden (BSG, Urteil vom 28.05.1997, a.a.O.; Urteil vom 04.02.1998 - B 9 V 16/96 R - SozR 3-1300 § 44 Nr. 24; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.12.1999 - L 7 Ar 20/98 -, juris; Sächsisches LSG, Urteil vom 17.02.2015 - L 5 R 900/13 -, juris; a.A. wohl Steinwedel a.a.O., Rn. 41, 42, allerdings etwas unklar für den Fall einer wie hier mit Wirkung für die Vergangenheit erfolgten Aufhebung).
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