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   LSG Sachsen, 16.02.2016 - L 5 RS 530/12   

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LSG Sachsen, 16.02.2016 - L 5 RS 530/12 (https://dejure.org/2016,4112)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16.02.2016 - L 5 RS 530/12 (https://dejure.org/2016,4112)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 16. Februar 2016 - L 5 RS 530/12 (https://dejure.org/2016,4112)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AAÜG § 5
    Zusatz- oder Sonderversicherung der neuen Bundesländer; Geltendmachung zusätzlicher Arbeitsentgelte in Form von Jahresendprämien - Jahresendprämie; Glaubhaftmachung; Schätzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.02.2016 - L 5 RS 530/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist dabei dem Entgeltbegriff im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG der bundesdeutsche Begriff des Arbeitsentgelts im Sinne von § 14 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) zugrunde zu legen (BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R -, SozR 4-8570 § 6 Nr. 4 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Arbeitsentgelt in diesem Sinne sind nach der Rechtsprechung des BSG auch die in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) an Arbeitnehmer rechtmäßig gezahlte Jahresendprämien, weil es sich um eine Gegenleistung des Betriebs für die von dem Werktätigen im jeweiligen Planjahr erbrachte Arbeitsleistung handelte, wobei es nicht darauf ankommt, dass dieser Verdienst nach DDR-Recht nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig gewesen ist (BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R - SozR 4-8570 § 6 Nr. 4 - juris Rn. 21 ff.).

    Lohn und Prämien waren "Formen der Verteilung nach Arbeitsleistung" (vgl. BSG, Urteil vom 23. August 2007, a.a.O. Rn. 30 unter Verweis auf: Arbeitsrecht - Lehrbuch, herausgegeben von einem Autorenkollektiv, Staatsverlag der DDR, Berlin 1983, S. 193).

    Nach § 117 Abs. 1 AGB-DDR bestand ein "Anspruch" auf Jahresendprämie, wenn - die Zahlung einer Jahresendprämie für das Arbeitskollektiv, dem der Werktätige angehörte, im Betriebskollektivvertrag vereinbart war, - der Werktätige und sein Arbeitskollektiv die vorgesehenen Leistungskriterien in der festgelegten Mindesthöhe erfüllt hatte und - der Werktätige während des gesamten Planjahres Angehöriger des Betriebs war (BSG, Urteil vom 23. August 2007, a.a.O. Rn. 31).

  • LSG Sachsen, 04.02.2014 - L 5 RS 462/13
    Auszug aus LSG Sachsen, 16.02.2016 - L 5 RS 530/12
    Hinsichtlich dieser Jahre macht das Gericht jedoch von seiner im Rahmen der Einzelfallwürdigung nach § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) in Verbindung mit §§ 287 Abs. 2 und Abs. 1 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) gegebenen Möglichkeit der Schätzung Gebrauch (vgl. hierzu beispielhaft die Senatsurteile vom 4. Februar 2014 - L 5 RS 462/13 - und vom 12. Mai 2015 - L RS 382/14).
  • BSG, 10.08.1989 - 4 BA 94/89
    Auszug aus LSG Sachsen, 16.02.2016 - L 5 RS 530/12
    Glaubhaftmachung bedeutet das Dartun überwiegender Wahrscheinlichkeit, das heißt der guten Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (BSG, Urteil vom 22. September 1977 - 10 RV 15/77 - BSGE 45, 9 ff - juris Rn. 32, Urteil vom 17. Dezember 1988 - 12 RK 42/80 - BSG SozR 5070 § 3 Nr. 1 - juris Rn. 26 und Beschluss vom 10. August 1989 - 4 BA 94/89 - juris Rn. 7).
  • LSG Sachsen, 28.04.2015 - L 5 RS 450/14

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz;

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.02.2016 - L 5 RS 530/12
    Dies kann aus der Vorschrift des § 6 Abs. 6 AAÜG abgeleitet werden, wonach, wenn ein Teil des Verdienstes nachgewiesen und der andere Teil glaubhaft gemacht wird, der glaubhaft gemachte Teil des Verdienstes zu fünf Sechsteln berücksichtigt wird (st. Rspr. des 5. Senats des LSG Chemnitz, vgl. u.a. Urteile vom 21. Juli 2015 - L 5 RS 668/14 -, vom 12. Mai 2015 - L 5 RS 424/14 - und vom 28. April 2015 - L 5 RS 450/14 - sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2014 - L 33 R 151/13 - juris Rn. 38).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 7/95

    Auswirkungen der Entgeltbescheide des Versorgungsträgers, Zulässigkeit der

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.02.2016 - L 5 RS 530/12
    Gemäß § 8 Abs. 1 AAÜG hat die Beklagte als der unter anderem für das Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben zuständige Versorgungsträger in einem dem Vormerkungsverfahren nach § 149 Abs. 5 des Sechsten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VI) ähnlichen und außerhalb des Rentenverfahrens durchzuführenden (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 18. Juli 1996 - 4 RA 7/95 - SozR 3-8570 § 8 Nr. 2) Verfahren durch jeweils einzelne Verwaltungsakte bestimmte Feststellungen zu treffen.
  • LSG Sachsen, 12.05.2015 - L 5 RS 424/14

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz;

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.02.2016 - L 5 RS 530/12
    Dies kann aus der Vorschrift des § 6 Abs. 6 AAÜG abgeleitet werden, wonach, wenn ein Teil des Verdienstes nachgewiesen und der andere Teil glaubhaft gemacht wird, der glaubhaft gemachte Teil des Verdienstes zu fünf Sechsteln berücksichtigt wird (st. Rspr. des 5. Senats des LSG Chemnitz, vgl. u.a. Urteile vom 21. Juli 2015 - L 5 RS 668/14 -, vom 12. Mai 2015 - L 5 RS 424/14 - und vom 28. April 2015 - L 5 RS 450/14 - sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2014 - L 33 R 151/13 - juris Rn. 38).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.02.2016 - L 5 RS 530/12
    Glaubhaftmachung bedeutet das Dartun überwiegender Wahrscheinlichkeit, das heißt der guten Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (BSG, Urteil vom 22. September 1977 - 10 RV 15/77 - BSGE 45, 9 ff - juris Rn. 32, Urteil vom 17. Dezember 1988 - 12 RK 42/80 - BSG SozR 5070 § 3 Nr. 1 - juris Rn. 26 und Beschluss vom 10. August 1989 - 4 BA 94/89 - juris Rn. 7).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.02.2016 - L 5 RS 530/12
    Das Gericht ist aufgrund der Freiheit der richterlichen Beweiswürdigung nach § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG grundsätzlich darin frei, ob es die Beweisanforderungen als erfüllt ansieht (vgl. BSG, Beschluss vom 8. August 2001 - B 9 V 23/01 B -, SozR 3-3900 § 15 Nr. 4, SozR 3-1500 § 160a Nr. 33, SozR 3-1500 § 170 Nr. 9 - juris Rn. 5).
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 42/80

    Glaubhaftmachung von Tatsachen - Verfolgung - Entschädigung

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.02.2016 - L 5 RS 530/12
    Glaubhaftmachung bedeutet das Dartun überwiegender Wahrscheinlichkeit, das heißt der guten Möglichkeit, dass der Vorgang sich so zugetragen hat, wobei durchaus gewisse Zweifel bestehen bleiben können (BSG, Urteil vom 22. September 1977 - 10 RV 15/77 - BSGE 45, 9 ff - juris Rn. 32, Urteil vom 17. Dezember 1988 - 12 RK 42/80 - BSG SozR 5070 § 3 Nr. 1 - juris Rn. 26 und Beschluss vom 10. August 1989 - 4 BA 94/89 - juris Rn. 7).
  • LSG Sachsen, 21.07.2015 - L 5 RS 668/14

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz;

    Auszug aus LSG Sachsen, 16.02.2016 - L 5 RS 530/12
    Dies kann aus der Vorschrift des § 6 Abs. 6 AAÜG abgeleitet werden, wonach, wenn ein Teil des Verdienstes nachgewiesen und der andere Teil glaubhaft gemacht wird, der glaubhaft gemachte Teil des Verdienstes zu fünf Sechsteln berücksichtigt wird (st. Rspr. des 5. Senats des LSG Chemnitz, vgl. u.a. Urteile vom 21. Juli 2015 - L 5 RS 668/14 -, vom 12. Mai 2015 - L 5 RS 424/14 - und vom 28. April 2015 - L 5 RS 450/14 - sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 9. Oktober 2014 - L 33 R 151/13 - juris Rn. 38).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - L 33 R 151/13

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • LSG Sachsen, 14.12.2023 - L 7 R 555/22

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz;

    Das Sächsische LSG änderte mit Urteil vom 16. Februar 2016 (im Verfahren L 5 RS 530/12) den Gerichtsbescheid des SG Chemnitz vom 3. Juli 2012 ab und verurteilte die Beklagte, unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom 30. August 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. Dezember 2011, den Feststellungsbescheid vom 18. Juli 2006 dahingehend abzuändern, dass weitere Arbeitsentgelte für die Jahre 1970 bis 1990 wegen zu berücksichtigender Jahresendprämien im Rahmen der bereits festgestellten Zeiten der Zusatzversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe in jeweils bestimmten Höhen zu berücksichtigen sind.

    Ein Betrag von 100 M je Mitarbeiter wurde ausgezahlt sowie dazu eine Urkunde überreicht." Der Kläger selbst bezog sich darüber hinaus in einem Schreiben seiner Prozessbevollmächtigten vom 17. Februar 2014 (im landessozialgerichtlichen Verfahren L 5 RS 530/12) sowie in weiteren Schreiben ebenfalls auf die Übergabe von Urkunden anlässlich der Zahlung von Prämien von 100, 00 Mark für die Brigadeauszeichnung mit dem Titel "Kollektiv der sozialistischen Arbeit" und legte hierzu einen Auszeichnungsbeleg vom 16. März 1971 vor, aus dem sich ergibt, dass der Kläger "am 10. März 1971 mit dem Staatstitel 'Kollektiv der sozialistischen Arbeit' ausgezeichnet" wurde.

    Es handelte sich - ausweislich der Erklärungen des Klägers in seinem Schreiben vom 21. Dezember 2015 (im Verfahren L 5 RS 530/12) - um "Zusatzgelder", die für "Leistungen außerhalb des Arbeitsvertrages und nach der Arbeitszeit gezahlt" wurden.

  • LSG Sachsen, 13.09.2016 - L 5 RS 738/12

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Die Revision ist hinsichtlich der zugesprochenen Jahresendprämien zuzulassen, weil zwischenzeitlich das Bundessozialgericht, auf die Nichtzulassungsbeschwerden der Beklagten gegen die Jahresendprämien im Wege der Schätzung zusprechenden Urteile des 5. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts vom 21. Juli 2015 [L 5 RS 668/14], 27. Oktober 2015 [L 5 RS 80/15], 10. November 2015 [L 5 RS 206/15], 8. Dezember 2015 [L 5 RS 152/15 und L 5 RS 296/15], 5. Januar 2016 [L 5 RS 158/15], 16. Februar 2016 [L 5 RS 530/12] und 1. März 2016 [L 5 RS 578/15], mit Beschlüssen vom jeweils 30. Juni 2016 [B 5 RS 26/15 B, B 5 RS 33/15 B, B 5 RS 34/15 B, B 5 RS 38/15 B, B 5 RS 40/15 B, B 5 RS 1/16 B, B 5 RS 5/16 B, B 5 RS 20/16 B und B 5 RS 19/16 B] die jeweiligen Revisionen zugelassen hat.
  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RS 20/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - technische Intelligenz -

    Die Revision gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 16. Februar 2016 - L 5 RS 530/12 - wird zugelassen, soweit dem Kläger Jahresendprämien für die Jahre 1970 bis 1979 zugesprochen werden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.04.2016 - L 33 R 6/15

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    Soweit der 5. Senat des LSG Sachsen in seinen Entscheidungen vom 21. Juli 2017 - L 5 RS 668/14 -, 27. Oktober 2015 - L 5 RS 80/1 -, 10. November 2015 - L 5 RA 206/15 -, 24. November 2915 - L 5 RS 188715 -, 08. Dezember 2015 - L 5 RS 152/15 und L 5 RS 296/15 - sowie 16. Februar 2016 - L 5 RS 585/15 und L 5 RS 530/12 - alle in juris) im Rahmen einer Schätzung als Bemessungsgrundlage vom monatlichen Bruttodurchschnittsverdienst des Jahres, für welche die JEP gezahlt wurde, ausgeht und einen "Sicherheitsabschlag" von 30% vornimmt, ist dies nicht nachvollziehbar.
  • LSG Sachsen, 16.08.2016 - L 5 RS 575/15
    Die Revision ist zuzulassen, weil zwischenzeitlich das Bundessozialgericht, auf die Nichtzulassungsbeschwerden der Beklagten gegen die Jahresendprämien im Wege der Schätzung zusprechenden Urteile des 5. Senats des Sächsischen Landessozialgerichts vom 21. Juli 2015 [L 5 RS 668/14], 27. Oktober 2015 [L 5 RS 80/15], 10. November 2015 [L 5 RS 206/15], 8. Dezember 2015 [L 5 RS 152/15 und L 5 RS 296/15], 5. Januar 2016 [L 5 RS 158/15], 16. Februar 2016 [L 5 RS 530/12] und 1. März 2016 [L 5 RS 578/15], mit Beschlüssen vom jeweils 30. Juni 2016 [B 5 RS 26/15 B, B 5 RS 33/15 B, B 5 RS 34/15 B, B 5 RS 38/15 B, B 5 RS 40/15 B, B 5 RS 1/16 B, B 5 RS 5/16 B, B 5 RS 20/16 B und B 5 RS 19/16 B] die jeweiligen Revisionen zugelassen hat.
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