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   LSG Sachsen, 18.09.2012 - L 5 RS 716/10   

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https://dejure.org/2012,27992
LSG Sachsen, 18.09.2012 - L 5 RS 716/10 (https://dejure.org/2012,27992)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 18.09.2012 - L 5 RS 716/10 (https://dejure.org/2012,27992)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 18. September 2012 - L 5 RS 716/10 (https://dejure.org/2012,27992)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR; Glaubhaftmachung von Jahresendprämien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR; Glaubhaftmachung von Jahresendprämien

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Zusatzversorgung der technischen Intelligenz - Zu den Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Jahresendprämien bei der Rentenversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berücksichtigung von Jahresendprämien bei der Rentenversicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine höhere Rente bei allgemeinem Verweis auf Jahresendprämien

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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.09.2012 - L 5 RS 716/10
    Die bloße Möglichkeit einer Tatsache reicht deshalb nicht aus, die Beweisanforderungen zu erfüllen (vgl. dazu dezidiert: BSG, Beschluss vom 8. August 2001 - B 9 V 23/01 B - SozR 3-3900 § 15 Nr. 4 = JURIS-Dokument, RdNr. 5).
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.09.2012 - L 5 RS 716/10
    Denn Regelungen, die eine bewertende oder Ermessensentscheidung eines Betriebes, Direktors oder einer staatlichen Stelle der DDR vorsahen, sind weder Bundesrecht geworden, noch bundesrechtlich überprüfbar oder nachholbar, weil die dafür erforderlichen Entscheidungen nur auf der Grundlage des von der SED-Ideologie geprägten Systems getroffen werden könnten (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 9. April 2002 - B 4 RA 31/01 R - SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 = JURIS-Dokument, RdNr. 23).
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Sachsen, 18.09.2012 - L 5 RS 716/10
    Das Bundessozialgericht hat mit seiner Entscheidung vom 23. August 2007 (- B 4 RS 4/06 R - SozR 4-8570 § 6 Nr. 4 = JURIS-Dokument, RdNr. 21 ff.) festgestellt, dass auch die in der DDR an Arbeitnehmer rechtmäßig gezahlten Jahresendprämien Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV und damit des § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG darstellen, da es sich um eine Gegenleistung des Betriebs für die von dem Werktätigen im jeweiligen Planjahr erbrachte Arbeitsleistung handelte, wobei es nicht darauf ankomme, dass dieser Verdienst nach DDR-Recht nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig gewesen sei.
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