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   LSG Thüringen, 14.10.2021 - L 5 SB 1259/19   

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https://dejure.org/2021,47580
LSG Thüringen, 14.10.2021 - L 5 SB 1259/19 (https://dejure.org/2021,47580)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 14.10.2021 - L 5 SB 1259/19 (https://dejure.org/2021,47580)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - L 5 SB 1259/19 (https://dejure.org/2021,47580)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    § 6 Abs 2 S 2 SchwbAwV, § 152 Abs 5 S 1 SGB 9 2018, § 152 Abs 5 S 2 SGB 9 2018, § 152 Abs 5 S 3 SGB 9 2018, § 2 Abs 2 SGB 9 2018
    Schwerbehindertenrecht - Anspruch auf unbefristeten Schwerbehindertenausweis - unbefristeter Bescheid über die Schwerbehinderteneigenschaft - nicht absehbare Änderung der Gesundheitsverhältnisse - grundsätzliche Befristung des Ausweises - atypischer Fall nur bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Die Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises ist im Wege der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen (§ 54 Abs 5 SGG). Eine Anfechtungsklage kommt nicht in Betracht, denn bei der Befristung des Ausweises handelt sich nicht um eine Nebenbestimmung zu ...

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises Allgemeine Leistungsklage Ermessensreduzierung auf Null Kein Gleichbehandlungsanspruch wegen einer großzügigeren Verwaltungspraxis in anderen Landkreisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Ausstellung eines unbefristeten Schwerbehindertenausweises?

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Hohe Hürden, wenn der Schwerbehindertenausweis nicht befristet sein soll

  • vdk.de (Kurzinformation)

    Hohe Hürden für unbefristeten Schwerbehindertenausweis

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Hohe Hürden für unbefristeten Schwerbehindertenausweis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Heilungsbewährung - wesentliche

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.10.2021 - L 5 SB 1259/19
    Vielmehr weist er gemäß § 152 Abs. 2 Satz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) lediglich als öffentliche Urkunde i. S. d. § 417 Zivilprozessordnung (ZPO), d. h. als schriftlich niedergelegte Erklärung der Versorgungsverwaltung, die gesondert im Ausgangsbescheid getroffene Feststellung der Schwerbehinderung gegenüber Dritten nach (vgl. Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 11. August 2015, B 9 SB 2/15 R, m. w. N.; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. April 2016, Az.: L 10 SB 87/15, die Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BSG vom 24. Oktober 2016, Az.: B 9 SB 42/16 B, zurückgewiesen).

    Im Hinblick darauf stellt sich die Frage, ob § 6 Abs. 2 Satz 2 SchwbAwV diesen Rahmen nicht überschreitet, indem er der Behörde die Möglichkeit gibt, einen unbefristeten Ausweis auszustellen (zweifelnd offenbar auch BSG, Urteil vom 11. August 2015, Az.: B 9 SB 2/15 R, Rn. 26 juris: "entgegen der Sollvorschrift").

    Denn - abgesehen davon, dass seitdem bereits sechs Jahre vergangen sind - stellt dieser Umstand keine geeignete Grundlage für ein Vertrauen auf den Fortbestand dar und Änderungen im Feststellungsbescheid bleiben möglich (vgl. BSG, Urteil vom 11. August 2015, Az.: B 9 SB 2/15 R, Rn. 26 - juris).

  • BSG, 25.05.2018 - B 13 R 3/17 R

    Rückforderung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.10.2021 - L 5 SB 1259/19
    Ob ein atypischer Fall vorliegt, ist stets nach dem Zweck der jeweiligen Regelung und nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BSG, Urteil vom 25. Mai 2018, Az.: B 13 R 3/17 R, Rn. 20 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2021 - L 6 SB 242/20

    Rechtmäßigkeit der Entziehung des Nachteilsausgleichs Hilflosigkeit im

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.10.2021 - L 5 SB 1259/19
    Eine konstitutive Bedeutung für die verlautbarten Feststellungen hat der Ausweis in aller Regel nicht; die Erteilung des Ausweises ist ein Realakt ohne weitergehenden Regelungsgehalt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Mai 2021, Az.: L 6 SB 242/20).
  • BSG, 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R

    Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes (hier: Bewilligung von Zuschüssen

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.10.2021 - L 5 SB 1259/19
    Der Senat hält die Grundgedanken der vom BSG insoweit zu § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X angestellten Erwägungen (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 2016, Az.: B 5 RE 1/15 R, Rn. 23 - juris) auf § 152 Abs. 5 Satz 3 SGB IX für übertragbar (auch wenn der Schwerbehindertenausweis kein Verwaltungsakt ist).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.04.2016 - L 10 SB 87/15
    Auszug aus LSG Thüringen, 14.10.2021 - L 5 SB 1259/19
    Vielmehr weist er gemäß § 152 Abs. 2 Satz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) lediglich als öffentliche Urkunde i. S. d. § 417 Zivilprozessordnung (ZPO), d. h. als schriftlich niedergelegte Erklärung der Versorgungsverwaltung, die gesondert im Ausgangsbescheid getroffene Feststellung der Schwerbehinderung gegenüber Dritten nach (vgl. Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 11. August 2015, B 9 SB 2/15 R, m. w. N.; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. April 2016, Az.: L 10 SB 87/15, die Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BSG vom 24. Oktober 2016, Az.: B 9 SB 42/16 B, zurückgewiesen).
  • BSG, 24.10.2016 - B 9 SB 42/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.10.2021 - L 5 SB 1259/19
    Vielmehr weist er gemäß § 152 Abs. 2 Satz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) lediglich als öffentliche Urkunde i. S. d. § 417 Zivilprozessordnung (ZPO), d. h. als schriftlich niedergelegte Erklärung der Versorgungsverwaltung, die gesondert im Ausgangsbescheid getroffene Feststellung der Schwerbehinderung gegenüber Dritten nach (vgl. Bundessozialgericht - BSG, Urteil vom 11. August 2015, B 9 SB 2/15 R, m. w. N.; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21. April 2016, Az.: L 10 SB 87/15, die Nichtzulassungsbeschwerde wurde durch Beschluss des BSG vom 24. Oktober 2016, Az.: B 9 SB 42/16 B, zurückgewiesen).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2021 - L 13 SB 368/18

    Kostenentscheidung im sozialgerichtlichen Verfahren nach Erledigung des

    Auszug aus LSG Thüringen, 14.10.2021 - L 5 SB 1259/19
    Es spricht viel dafür, dass es sich bei dieser Regelung nicht um eine Ermessensvorschrift, sondern um ein reines "Kompetenz-Kann" zum Zweck der Verwaltungsvereinfachung handelt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, B. v. 8. Juli 2021, Az.: L 13 SB 368/18, Rn. 11 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.02.2022 - L 8 SB 2527/21

    Schwerbehindertenrecht - Schwerbehindertenausweis - grundsätzliche Befristung -

    Die Klage ist daneben aber als echte Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 SGG) auf Ausstellung eines entsprechenden unbefristeten Schwerbehindertenausweises statthaft, da es sich dabei um keinen Verwaltungsakt i.S.d. § 31 SGB X handelt (vgl. Thüringer LSG, Urteil vom 14.10.2021 - L 5 SB 1259/19 -, juris: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.04.2016 - a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.04.2020 - L 13 SB 74/20 B ER -, in juris).

    Dies ergibt sich auch aus einer Parallele zu den von dem BSG insoweit zur Sollvorschrift des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X angestellten Erwägungen (so Thüringer LSG, Urteil vom 14.10.2021 - a.a.O. unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R -, in juris).

    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob sich aus dem nach der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom 31.03.2004 (BT-Drs. 15/2830 S. 2) durch Art. 4a des Gesetzes vom 23.4.2004 (BGBl. I, 606) mit Wirkung vom 01.05.2004 eingefügten § 6 Abs. 2 Satz 2 SchwbAwV ein weitergehender Anspruch auf Ausstellung eines unbefristeten Ausweises ergeben kann (im Hinblick auf die § 152 Abs. 5 Satz 3 SGB IX entsprechende Sollvorschrift in § 69 Abs. 5 Satz 3 SGB IX a.F. zweifelnd BSG, Urteil vom 11.08.2015 - B 9 SB 2/15 R, in juris Rn. 26; für eine reine Kompetenzvorschrift auch Thüringer LSG, Urteil vom 14.10.2021 - a.a.O.; kritisch hierzu Dau, jurisPR-SozR 1/2022 Anm. 4).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.09.2023 - L 8 SB 1641/23

    Schwerbehindertenrecht - Schwerbehindertenausweis - grundsätzliche Befristung -

    Die Klage ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG unzulässig, da es sich bei der Befristung eines Schwerbehindertenausweises nicht um einen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 SGB X handelt (vgl. Thüringer LSG, Urteil vom 14.10.2021 - L 5 SB 1259/19 -, juris: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.04.2016 - L 10 SB 87/15 -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.04.2020 - L 13 SB 74/20 B ER -, juris).

    Dies ergibt sich auch aus einer Parallele zu den von dem BSG insoweit zur Sollvorschrift des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X angestellten Erwägungen (so Thüringer LSG, Urteil vom 14.10.2021 - a.a.O. unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R -, in juris; LSG Baden-Württemberg, a.a.O.).

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