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   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 SB 173/04   

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https://dejure.org/2005,15351
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 SB 173/04 (https://dejure.org/2005,15351)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.12.2005 - L 5 SB 173/04 (https://dejure.org/2005,15351)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 173/04 (https://dejure.org/2005,15351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht - Nachteilsausgleich aG - Einschränkung der Gehfähigkeit - Prüfung der zumutbaren Wegstrecke - Prüfungskriterien

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 Nr. 1 SchwbAwV; § 6 Abs. 1 Nr. 14 StVG
    Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) wegen des Erfordernisses der Inanspruchnahme technischer Hilfsmittel für das Zurücklegen kürzester Wegstrecken

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens 'aG'

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) wegen des Erfordernisses der Inanspruchnahme technischer Hilfsmittel für das Zurücklegen kürzester Wegstrecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Nachteilsausgleich aG- Behindertenparkplätze

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.12.2002 - B 9 SB 7/01 R

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Nachteilsausgleich aG

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 SB 173/04
    Vielmehr können einzelne der in der Vorschrift genannten Schwerbehinderten bei einem Zusammentreffen von gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler orthopädischer Versorgung nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, BSGE 90, 180; LSG Berlin, Urteil vom 25. März 2004 - L 11 SB 15/02).

    Besonderes Gewicht kommt dabei dem Kriterium der Zumutbarkeit zu (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, a.a.O.).

  • BSG, 03.02.1988 - 9a RVs 19/86

    Zum Begriff der außergewöhnlichen Gehbehinderung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 SB 173/04
    Zwar sprechen durchaus auch gewichtige Gesichtspunkte für eine restriktive Auslegung des Nachteilsausgleiches "aG" (wie insbesondere die Tatsache, dass Behindertenparkplätze nur beschränkt zur Verfügung stehen und deshalb bei einer zu großzügigen Vergabe des Nachteisausgleichs "aG" dem Kreis der vollständig gehunfähigen Behinderten u.U. zu wenig Behindertenparkplätze zur Verfügung stehen, vgl. hierzu BSG, Urteil vom 03.02.1988, SozR 3870 § 3 Nr. 28).
  • LSG Berlin, 25.03.2004 - L 11 SB 15/02

    Pseudarthrosen im Beckenbereich - Nachteilsausgleich aG gerechtfertigt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2005 - L 5 SB 173/04
    Vielmehr können einzelne der in der Vorschrift genannten Schwerbehinderten bei einem Zusammentreffen von gutem gesundheitlichen Allgemeinzustand, hoher körperlicher Leistungsfähigkeit und optimaler orthopädischer Versorgung nahezu das Gehvermögen eines Nichtbehinderten erreichen (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2002, BSGE 90, 180; LSG Berlin, Urteil vom 25. März 2004 - L 11 SB 15/02).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011 - L 11 SB 21/08
    In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist vom erkennenden Gericht ein Anspruch auf "aG" etwa verneint worden, wenn der Betroffene mit Hilfe eines Rollators (auch nach jeweils kurzen Pausen) ohne wesentliche Schmerzen oder Beschwerden noch wiederholt Wegstrecken von ca. 200 m zurücklegen kann bzw. wenn die Wegefähigkeit noch ca. 300 m (gänzlich ohne Hilfsmittel) bzw. 400 m (unter Verwendung einer Gehhilfe, jedoch ohne wesentliche Beschwerden bzw. Schmerzen) beträgt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05 und L 5 SB 173/04).

    Das Vorliegen der Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "aG" ist vom LSG Niedersachsen-Bremen in der Vergangenheit hingegen u.a. bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei einer Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05) sowie bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 173/04) bejaht worden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.09.2010 - L 11 SB 65/07
    In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist vom erkennenden Gericht ein Anspruch auf "aG" u.a. dann abgelehnt worden, wenn der Betroffene mit Hilfe eines Rollators (auch nach jeweils kurzen Pausen) ohne wesentliche Schmerzen oder Beschwerden noch wiederholt Wegstrecken von ca. 200 m zurücklegen kann bzw. wenn die Wegefähigkeit noch ca. 300 m (gänzlich ohne Hilfsmittel) bzw. 400 m (unter Verwendung einer Gehhilfe, jedoch ohne wesentliche Beschwerden bzw. Schmerzen) beträgt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05 und L 5 SB 173/04).

    Das Vorliegen der Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "aG" ist vom LSG Niedersachsen-Bremen in der Vergangenheit hingegen u.a. bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei einer Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05) sowie bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 173/04) bejaht worden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2006 - L 5 SB 33/04
    Der erkennende Senat hat in Anwendung dieser Rechtsgrundsätze einen Anspruch auf "aG" u.a. dann abgelehnt, wenn noch mit Hilfe eines Rollators (auch nach jeweils kurzen Pausen) ohne wesentliche Schmerzen oder Beschwerden wiederholt Wegstrecken von ca. 200 m zurückgelegt werden können oder wenn noch eine Wegefähigkeit von ca. 300 m (gänzlich ohne Hilfsmittel) bzw. von 400 m (unter Verwendung einer Gehhilfe, jedoch ohne wesentliche Beschwerden bzw. Schmerzen) vorliegt (Urteile vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05 und L 5 SB 173/04).

    Dagegen hat der erkennende Senat eine für die Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" ausreichende Einschränkung der Gehfähigkeit z.B. bejaht bei einem ataktischen Gangbild und Gleichgewichtsstörung bei einer maximalen Wegstrecke von ca. 100 m (Urteil vom 13. Juni 2004 - L 5 SB 180/01), bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05; Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 9a SB 5/05 R) und bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 -L 5 SB 173/04; Revision anhängig beim Bundessozialgericht unter den Az.: B 9a SB 1/06 R).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2011 - L 11 SB 164/10
    In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist vom erkennenden Gericht ein Anspruch auf "aG" etwa dann abgelehnt worden, wenn der Betroffene mit Hilfe eines Rollators (auch nach jeweils kurzen Pausen) ohne wesentliche Schmerzen oder Beschwerden noch wiederholt Wegstrecken von ca. 200 m zurücklegen kann bzw. wenn die Wegefähigkeit noch ca. 300 m (gänzlich ohne Hilfsmittel) bzw. 400 m (unter Verwendung einer Gehhilfe, jedoch ohne wesentliche Beschwerden bzw. Schmerzen) beträgt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05 und L 5 SB 173/04).

    Das Vorliegen der Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "aG" ist vom LSG Niedersachsen-Bremen in der Vergangenheit hingegen u.a. bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei einer Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05) sowie bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 173/04) bejaht worden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.09.2010 - L 11 SB 24/10
    In Anwendung dieser Rechtsgrundsätze ist vom erkennenden Gericht ein Anspruch auf "aG" u.a. dann abgelehnt worden, wenn der Betroffene mit Hilfe eines Rollators (auch nach jeweils kurzen Pausen) ohne wesentliche Schmerzen oder Beschwerden noch wiederholt Wegstrecken von ca. 200 m zurücklegen kann bzw. wenn noch eine Wegefähigkeit von ca. 300 m (gänzlich ohne Hilfsmittel) bzw. von 400 m (unter Verwendung einer Gehhilfe, jedoch ohne wesentliche Beschwerden bzw. Schmerzen) vorliegt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05 und L 5 SB 173/04).

    In der Vergangenheit hatte das LSG Niedersachsen-Bremen das Vorliegen der Voraussetzungen des Nachteilsausgleiches "aG" dagegen u.a. bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei einer Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05) sowie bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 173/04) bejaht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2006 - L 5 SB 83/04
    Der erkennende Senat hat in Anwendung dieser Rechtsgrundsätze einen Anspruch auf "aG" u.a. dann abgelehnt, wenn noch mit Hilfe eines Rollators (auch nach jeweils kurzen Pausen) ohne wesentliche Schmerzen oder Beschwerden wiederholt Wegstrecken von ca. 200 m zurückgelegt werden können oder wenn noch eine Wegefähigkeit von ca. 300 m (gänzlich ohne Hilfsmittel) bzw. von 400 m (unter Verwendung einer Gehhilfe, jedoch ohne wesentliche Beschwerden bzw. Schmerzen) vorliegt (Urteile vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05 und L 5 SB 173/04).

    Dagegen hat der erkennende Senat eine für die Zuerkennung des Nachteilsausgleiches "aG" ausreichende Einschränkung der Gehfähigkeit z.B. bejaht bei einem ataktischen Gangbild und Gleichgewichtsstörung bei einer maximalen Wegstrecke von ca. 100 m (Urteil vom 13. Juni 2004 - L 5 SB 180/01), bei der Erforderlichkeit des Abstützens an Einrichtungsgegenständen bei Fortbewegung innerhalb der Wohnung und bei Einschränkung der Wegefähigkeit außerhalb der Wohnung auf maximal 100 m (mit erheblichen Schmerzen ab einer Wegstrecke von ca. 20 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 23/05; Revision anhängig beim BSG unter dem Az. B 9a SB 5/05 R) und bei einer Einschränkung der Wegefähigkeit auf ca. 150 m (bei der Notwendigkeit von Pausen im Sitzen nach maximal ca. 30 m, Urteil vom 14. Dezember 2005 -L 5 SB 173/04; Revision anhängig beim Bundessozialgericht unter den Az.: B 9a SB 1/06 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2007 - L 11 SB 23/02

    Merkzeichen "aG"; außergewöhnliche Gehbehinderung; Kombination orthopädisches

    Entscheidend ist, dass die Gehfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass es dem Betroffenen unzumutbar ist, längere Wege zu Fuß zurückzulegen (BSG a. a. O. unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien; auch Urteile des LSG Niedersachsen-Bremen vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 173/04 - und - L 5 SB 23/05 - ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2006 - L 5 SB 183/04
    Ebenso wenig begründet eine Einschränkung der Wegstrecke auf 300 Meter ohne Hilfsmittel bzw. 400 Meter unter Verwendung einer Gehhilfe (jeweils ohne wesentliche Beschwerden bzw. Schmerzen) einen Anspruch auf "aG" (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2005 - L 5 SB 173/04).
  • SG Lüneburg, 13.07.2006 - S 15 SB 115/05

    Voraussetzungen der Zuerkennung der gesundheitlichen Voraussetzungen für das

    Entscheidend ist, dass die Gehfähigkeit so stark eingeschränkt ist, dass es dem Betroffenen unzumutbar ist, längere Wege zu Fuß zurückzulegen (BSG a.a.O., unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien; vgl. insbesondere auch Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteile vom 14. Dezember 2005, - L 5 SB 173/04 - sowie - L 5 SB 23/05 - ).
  • SG Stuttgart, 27.03.2007 - S 6 SB 3212/06

    Schwerbehindertenrecht - außergewöhnliche Gehbehinderung - Merkzeichen aG -

    - Diese Entscheidung wurde vom Kerngehalt nachfolgend u. a. auch aufgegriffen von dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen mit Urteil vom 14. Dezember 2005 (Az. L 5 SB 173/04) sowie von dem SG Aachen mit Urteil vom 8. September 2003 (Az. S 12 SB 7/03), wobei zuletzt auch das Bundessozialgericht mit Urteil vom 29. März 2007 (Az. B 9a SB 5/05 R) auf die Notwendigkeit der konkreten Einzelfallprüfung hingewiesen hat.
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