Rechtsprechung
   LSG Schleswig-Holstein, 13.09.2018 - L 5 SF 294/17 B E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,29127
LSG Schleswig-Holstein, 13.09.2018 - L 5 SF 294/17 B E (https://dejure.org/2018,29127)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13.09.2018 - L 5 SF 294/17 B E (https://dejure.org/2018,29127)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 13. September 2018 - L 5 SF 294/17 B E (https://dejure.org/2018,29127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,29127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe einer Verfahrensgebühr; Unterdurchschnittlicher anwaltlicher Arbeitsaufwand bei Untätigkeitsklagen

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VV- RVG Nr. 3102 ; RVG § 14 Abs. 1 S. 1
    Höhe einer Verfahrensgebühr

  • rechtsportal.de

    RVG § 14 ; RVG Anl. 1 Nr. 3102
    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2020 - L 10 SF 466/20 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Untätigkeitsverfahren -

    Demgemäß handelt es sich bei der anwaltlichen Vertretung in einem Untätigkeitsklageverfahren regelmäßig objektiv um eine einfache, nur einen geringen Aufwand erfordernde Tätigkeit, die an die in einem durchschnittlichen sozialgerichtlichen Verfahren erforderliche nicht ansatzweise heranreicht, sodass die sog. Mittelgebühr nicht rechtfertigt ist, sondern eine deutlich darunter liegende Gebühr (wie hier z.B. auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 25.06.2018, L 12 SF 174/18, in juris, Rdnrn. 25 f.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 13.09.2018, L 5 SF 294/17 B E, in juris, Rdnr. 16; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.01.2015, L 12 SO 302/14 B, in juris, Rdnr. 5; Beschluss vom 01.12.2014, L 19 AS 2043/14 B, in juris, Rdnrn. 25 ff.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 18.10.2013, L 8 AS 1254/12 B KO, in juris, Rdnrn. 20 ff.; Thüringer LSG, Beschluss vom 25.10.2010, L 6 SF 652/10 B, in juris, Rdnrn. 24 ff.; s. auch die w.N. bei Verfassungsgerichtshof - VerfGH - des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16.08.2019, 67/18, in juris, Rdnr. 11).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.02.2019 - L 5 SF 114/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr -

    Der für die Bestimmung der angemessenen Gebühr auf das sog. "Kieler Kostenkästchens" gestützten Argumentation des Sozialgerichts folgt der Senat in seiner Rechtsprechung dabei nicht (vgl. zuletzt Beschluss vom 13. September 2018 - L 5 SF 294/17 B E -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.08.2022 - L 5 SF 60/22
    Dem steht frühere Senatsrechtsprechung, nach der die Verfahrensgebühr "in der Regel" mit der halben Mittelgebühr anzusetzen ist (vgl. Beschluss vom 13. September 2018 - L 5 SF 294/17 B E - juris Rn. 16) nicht entgegen, weil der Senat seinerzeit den - hier nicht vorliegenden - Fall einer Untätigkeitsklage mit Streit über die Kostentragungspflicht dem Grunde nach als Regelfall angesehen hat.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2018 - L 7 AS 63/17
    Aus diesen gesetzlichen Vorgaben ergibt sich zunächst zweierlei: Erstens führt die Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG nicht zu einer weiteren Gebühr wie etwa einer "Erhöhungsgebühr" (so zu Unrecht etwa Landessozialgericht (LSG) Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. September 2018 - L 5 SF 294/17 B E - juris RdNr. 14), sondern es wird lediglich die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht (so auch schon Bundessozialgericht (BSG) Beschluss vom 21. Dezember 2009 - B 14 AS 83/08 R - juris RdNr. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht