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   LSG Schleswig-Holstein, 16.09.2004 - L 5 U 158/03   

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https://dejure.org/2004,20232
LSG Schleswig-Holstein, 16.09.2004 - L 5 U 158/03 (https://dejure.org/2004,20232)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.09.2004 - L 5 U 158/03 (https://dejure.org/2004,20232)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. September 2004 - L 5 U 158/03 (https://dejure.org/2004,20232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung eines Unternehmers von der Haftung bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls; Gewerbliche Ausführung von Ausästungen durch Arbeitnehmer in Gartenbaubetrieben oder in Firmen der Landschaftspflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 16.09.2004 - L 5 U 158/03
    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 17. März 1992 - 2 RU 6/91 - kann die Dauer der Arbeit zwar eines von vielen Indizien sein, eine arbeitnehmerähnliche Verrichtung anzunehmen.
  • LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14

    Versicherungsschutz, Beigeladene

    Wenn die Arbeiten wesentlich durch Nachbarschaftshilfe geprägt sind, wird diese Tätigkeit nicht allein durch ihre Gefährlichkeit und Dauer nach § 2 Abs. 2 SGB VII versicherungsgeschützt (vgl. zu Baumausästungsarbeiten LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.09.2004 - L 5 U 158/03).

    Zwar kann die Tätigkeit des Klägers auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Baumwart abstrakt in einem Beschäftigungsverhältnis verrichtet werden (vgl. zu Baumausästungsarbeiten LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.09.2004 - L 5 U 158/03).

  • LSG Bayern, 25.09.2013 - L 2 U 248/12

    Eine Wie Beschäftigung (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII) wird nicht dadurch

    Hierzu verweist die Beklagte auf das Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 16.09.2004 Az. L 5 U 158/03, in dem sogar Baumfäll- und Ausästungsarbeiten unter Zuhilfenahme von entsprechendem Arbeitsgerät (Kettensäge etc.), die zwei Tage lang dauerten, als nicht arbeitnehmerähnlich angesehen wurden, weil sie im Rahmen eines Nachbarschaftsverhältnisses erfolgt seien.

    Aus dem Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 16.09.2004 Az. L 5 U 158/03 (Breithaupt 2005, 480), auf das sich die Beklagte mehrfach bezogen hat, lässt sich für den vorliegenden Fall kein anderes Ergebnis ableiten.

  • LSG Sachsen, 10.02.2011 - L 2 U 68/09

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung als Wie-Beschäftigter;

    Das Schleswig-Holsteinische LSG hat im Urteil vom 16.09.2004 (L 5 U 158/03 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 33 ff.) bei dem Sturz eines Freundes von der Leiter bei Baumausästarbeiten ebenfalls keinen Versicherungsschutz angenommen.

    Das Thüringer LSG hat sich dem mit Beschluss vom 03.01.2006 (- L 2 U 297/05 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 19 ff.) ebenso wie das Schleswig-Holsteinische LSG mit Urteil vom 16.09.2004 (L 5 U 158/03 -, zitiert nach JURIS, Rdnrn. 33 ff.) angeschlossen.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2023 - L 1 U 3333/22

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Die Hilfeleistung des Klägers bewegte sich ausgehend von der konkreten sozial geprägten Sonderbeziehung zwischen ihm und GD und dessen Familie sowohl nach Art als auch nach Umfang in einem gänzlich üblichen und zu erwartenden Rahmen (vgl. zur Beurteilung vergleichbarer Arbeiten, bei denen jeweils der Versicherungsschutz verneint wurde: BSG, Urteil vom 30. Juli 1987 - 2 RU 17/86 -, juris [Hilfe beim Holzfällen und Brennholzzubereiten von 3 ½ bis 4 Tagen]; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Februar 2018 - L 3 U 4257717 - juris [Brennholzsägen im Umfang von etwa einem Tag]; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 16. September 2004 - L 5 U 158/03 -, juris [Baumausastungsarbeiten über zwei Tage]; Sächsisches LSG, Urteil vom 10. Februar 2011 - L 2 U 68/09 -, juris [Hilfe bei Baumfällarbeiten]; Bayerisches LSG, Urteil vom 28.05.2008 - L 2 U 28/08 -, juris [Hilfe bei Errichtung eines Einfamilienhauses mit einer wöchentlichen Stundezahl von 8 Stunden]).

    Eine Zurechnung zum Versicherungsschutz folgt vorliegend auch nicht aus dem Umstandsmoment der "besonderen Gefährlichkeit" der Tätigkeit, die dann in Betracht kommt, wenn Arbeiten verrichtet werden, die ein allgemein bekanntes Unfallrisiko darstellen und in der Regel nur von speziell ausgebildeten Kräften durchgeführt werden (vgl. zur streitigen Aussagekraft des Kriteriums der besonderen Gefährlichkeit: Sächsisches LSG - L 2 U 68/09 - a.a.O., Rn. 60; Schleswig-Holsteinisches LSG - L 5 U 158/03 -, a.a.O., Rn. 35, jeweils m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2016 - L 16/3 U 176/11

    Unfall bei unentgeltlichen provisorischen Reparaturarbeiten an Hausdach -

    Denn Arbeitnehmer handeln im Allgemeinen nur nach Aufforderung und nur gegen Entgelt oder sonstige materielle Vorteile (vgl. Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 16.09.2004, L 5 U 158/03).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2014 - L 5 U 35/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 2 S 1 iVm

    Wenn die Arbeiten wesentlich durch Nachbarschaftshilfe geprägt sind, wird diese Tätigkeit nicht allein durch ihre Gefährlichkeit und Dauer (hier: Baumausästungsarbeiten, vgl. Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 16. September 2004 - L 5 U 158/03) nach Abs. 2 versicherungsgeschützt.
  • LG Lübeck, 23.08.2023 - 6 O 161/22

    Freundschaftsdienste auf der Baustelle

    Ein Handeln als "Wie-Beschäftigter" ist nach der Rechtsprechung in der Weise definiert, dass die Tätigkeit, bei der der Unfall eingetreten ist, wirtschaftlichen Wert für das unterstützte Unternehmen hat, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, der Art ist, dass sie auch ein Arbeitnehmer verrichten würde, und zudem konkret unter arbeitnehmerähnlichen Umständen ausgeführt wird (LSG Schleswig, Urteil vom 16.09.2004, L 5 U 158/03, Rn. 26 ff., zitiert nach Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.07.2016 - L 8 U 592/15
    Bei wesentlich durch Nachbarschaftshilfe geprägte Arbeiten werden die Tätigkeiten nicht allein durch ihre Gefährlichkeit und die Dauer zur versicherten arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit (vgl. LSG Schleswig-Holstein Urteil vom 16.09.2004 L 5 U 158/03 juris, Baumausästungsarbeiten).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 17 U 399/10
    Aber abgesehen davon, dass unter Nachbarn auch länger andauernde Hilfeleistungen nicht ungewöhnlich sind (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.09.2004 - L 5 U 158/03), hat die Beklagte auch zutreffend darauf hingewiesen, dass Arbeiten, über deren Anfall noch keine konkrete Absprache getroffen worden sind, von vornherein nicht mit einzubeziehen sind (vgl. LSG NRW, Urteil vom 02.03.2007 - L 4 U 47/06).
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