Rechtsprechung
   LSG Hessen, 12.12.2012 - L 6 AL 160/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,45593
LSG Hessen, 12.12.2012 - L 6 AL 160/09 (https://dejure.org/2012,45593)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12.12.2012 - L 6 AL 160/09 (https://dejure.org/2012,45593)
LSG Hessen, Entscheidung vom 12. Dezember 2012 - L 6 AL 160/09 (https://dejure.org/2012,45593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,45593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Hilfsmittelversorgung - Hörgerät - medizinische Rehabilitation - Zuständigkeit der BA als erstangegangener Leistungsträger - unterlassene Weiterleitung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Leistungspflicht trotz Unzuständigkeit // Arbeitsagentur leitet Antrag zu spät weiter und muss Hörgerät bezahlen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die rechtzeitige Weiterleitung eines Kostenübernahmeantrages

  • lto.de (Kurzinformation)

    Hessisches LSG zur Leistungspflicht - Unzuständige Arbeitsagentur muss Hörgerät bezahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Antrag zu spät weiter geleitet - Arbeitsagentur zahlt Hörgerät

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Arbeitsagentur leitet Antrag zu spät weiter und muss Hörgerät bezahlen

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Leistungspflicht trotz Unzuständigkeit // Arbeitsagentur leitet Antrag zu spät weiter und muss Hörgerät bezahlen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 21.08.2008 - B 13 R 33/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

    Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2012 - L 6 AL 160/09
    Er bleibt vielmehr auch für ein mögliches Verfahren nach § 44 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) zuständig (vgl. zu allem BSG, Urteile vom 21. August 2008, B 13 R 33/07 R u. 20. Oktober 2009, B 5 R 5/07 R).

    Die Voraussetzungen für berufliche Teilhabeleistungen sind eng gefasst, hierunter fallen nur solche Hilfsmittel, die zum Ausgleich einer Behinderung für eine bestimmte Berufsausübung erforderlich sind und nicht (wie Hörhilfen) generell für alle beruflichen Tätigkeiten benötigt werden - oder sogar auch für Teilnahme am gesellschaftlichen Leben überhaupt (so BSG vom 21. August 2008 a.a.O. m.w.N.).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2012 - L 6 AL 160/09
    In seiner richtungweisenden Entscheidung vom 17. Dezember 2009 (B 3 KR 20/08 R) hat der 3. Senat des Bundessozialgerichts zum Anspruch auf Hörgeräteversorgung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Reichweite von Festbetragesregelungen ausgeführt, der von den Krankenkassen geschuldete Behinderungsausgleich bemesse sich danach, ob eine Leistung des unmittelbaren oder des mittelbaren Behinderungsausgleichs beansprucht werde.

    Dementsprechend erstreckt sich die Verpflichtung der Krankenkasse - nachdem auch keine atypische Versorgungslage (vgl. BSG vom 17. Dezember 2009 a.a.O.) ersichtlich ist - auf die kostenfreie Versorgung der Klägerin mit den Hörgeräten HÖ1 micro Power V 300 dAZ bzw. nach Selbstbeschaffung auf eine entsprechende Kostenerstattung.

  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2012 - L 6 AL 160/09
    Davon ausgehend bewirke ein Hilfsmittelfestbetrag keine Leistungsbegrenzung, soweit er für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung objektiv nicht ausreiche (Hinweis auf BSG, Urteil vom 23. Januar 2003, B 3 KR 7/02 R = BSGE 90, 220, 224 u. SozR 4-2500 § 33 Nr. 1 RdNr 13).
  • BSG, 20.10.2009 - B 5 R 5/07 R

    Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät

    Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2012 - L 6 AL 160/09
    Er bleibt vielmehr auch für ein mögliches Verfahren nach § 44 des Zehnten Buchs Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) zuständig (vgl. zu allem BSG, Urteile vom 21. August 2008, B 13 R 33/07 R u. 20. Oktober 2009, B 5 R 5/07 R).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2012 - L 6 AL 160/09
    Dies entspreche der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Hinweis auf das Urteil vom 17. Dezember 2002, 1 BvL 28/95, 1 BvL 29/95 u. 1 BvL 30/95 = BVerfGE 106, 275 bis 310 u. SozR 3-2500 § 35 Nr. 2).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2011 - L 11/12 AL 79/08

    Digitales Hörgerät

    Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2012 - L 6 AL 160/09
    Voraussetzung ist insoweit u.a., dass im Verhältnis des Klägers zum Beigeladenen eine Klage noch möglich und der Bescheid, der den streitigen Sachverhalt regelt, noch nicht bindend geworden ist (so auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11. Oktober 2011, L 11/12 AL 79/08).
  • SG Kassel, 31.01.2007 - S 7 AL 2035/04

    Versorgung mit einem Hörgerät als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

    Auszug aus LSG Hessen, 12.12.2012 - L 6 AL 160/09
    Mit der am 25. Februar 2008 erhobenen Klage verfolgte die Klägerin ihr Begehren weiter und verwies auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Kassel vom 31. Januar 2007 (S 7 AL 2035/04), der ein vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde gelegen habe.
  • LSG Hessen, 19.06.2013 - L 6 AL 3/10

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Hilfsmittelversorgung -

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der der Senat folgt (siehe Urteil vom 12. Dezember 2012 - L 6 AL 160/09, juris, m.w.N.), hat der erstangegangene Leistungsträger, sofern er einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht unverzüglich nach Ablauf der Zweiwochenfrist an den seiner Meinung nach zuständigen Träger weitergibt, Leistungen aufgrund aller Rechtsgrundlagen zu erbringen, die in dieser Bedarfssituation für behinderte Menschen vorgesehen sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht