Rechtsprechung
LSG Saarland, 04.04.2006 - L 6 AL 21/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Arbeitslosengeldanspruch - echter Grenzgänger - Wahlrecht - Behandlung als unechter Grenzgänger bei besonderer Bindung an den Beschäftigungsstaat
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anspruch echter Grenzgänger auf Arbeitslosengeld, Wahlrecht zwischen Leistungsansprüchen gegen den Wohnsitzstaat oder den letzten Beschäftigungsstaat
Verfahrensgang
- SG Saarbrücken, 15.01.2004 - S 16 AL 225/02
- LSG Saarland, 04.04.2006 - L 6 AL 21/04
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2005 - L 12 AL 187/04
Arbeitslosenversicherung
Auszug aus LSG Saarland, 04.04.2006 - L 6 AL 21/04
Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt werden maßgeblich durch die schulische und berufliche Ausbildung sowie die kulturelle und soziale Bindung bestimmt (Urteil des (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. März 2005, Az: L 12 AL 187/04).
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2020 - L 14 AL 72/17
Arbeitslosengeld - unechter Grenzgänger
Angesichts dessen erscheint dem Senat eine gerichtliche Einschätzung, inwiefern die beruflichen Fachkenntnisse von Arbeitslosen auch auf dem ausländischen Arbeitsmarkt verwertbar sind (vgl. etwa LSG für das Saarland, Urteil vom 4. April 2006 - L 6 AL 21/04 -, juris), nicht ausreichend. - LSG Bayern, 21.11.2008 - L 9 AL 51/07
Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosenhilfe und einer …
Sinn dieser Entscheidung ist, dass Leistungen Wanderarbeitern bei Arbeitslosigkeit zu den Bedingungen garantiert werden, die für die Suche nach einem Arbeitsplatz am günstigsten sind (vgl. auch Urteil des Landessozialgerichts für das Saarland vom 04.04.2006 Az.: L 6 AL 21/04 zitiert nach juris). - SG Aachen, 21.06.2007 - S 9 AL 44/06
Arbeitslosenversicherung
Im Ergebnis können unechte Grenzgänger dadurch, dass sie sich der Arbeitsvermittlung im Wohnsitz- oder im bisherigen Beschäftigungsstaat zur Verfügung stellen, zwischen den Trägern der beiden in Betracht kommenden Mitgliedstaaten wählen (Landessozialgericht - LSG - für das Saarland, Urteil vom 04.04.2006, L 6 AL 21/04).