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   LSG Hessen, 11.10.2006 - L 6 AL 24/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1815
LSG Hessen, 11.10.2006 - L 6 AL 24/05 (https://dejure.org/2006,1815)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11.10.2006 - L 6 AL 24/05 (https://dejure.org/2006,1815)
LSG Hessen, Entscheidung vom 11. Januar 2006 - L 6 AL 24/05 (https://dejure.org/2006,1815)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Eintritts einer 6-wöchigen Sperrzeit für den Bezug von Arbeitslosengeld; Minderung des Leistungsanspruchs auf Arbeitslosengeld um 42 Tage; Erfüllung der Voraussetzungen der Arbeitslosigkeit sowie der Arbeitslosmeldung und der Anwartschaftszeit; Lösung ...

  • RA Kotz

    Arbeitslosengeld - Sperrfrist und Arbeitsaufgabe wegen Passivrauchbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitslosenversicherung: Zwang zum Passivrauchen ist ein Kündigungsgrund

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Passivrauchen als Kündigungsgrund

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitslosenversicherung - Zwang zum Passivrauchen ist ein Kündigungsgrund

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Passivrauchen als Kündigungsgrund

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Passivrauchen - fristlose Kündigung zulässig!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitslosengeld und Sperrzeit - Hat der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz aufgegeben, um dem Passivrauchen zu entgehen, ist eine Sperrzeit rechtswidrig

  • Jurion (Pressemitteilung)

    Zwang zum Passivrauchen ist ein Kündigungsgrund. Arbeitsagentur darf in diesen Fällen keine Sperrzeiten verhängen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rauchen im Betrieb: Wenn der Arbeitgeber gegen seine Fürsorgepflicht verstößt

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Arbeitslosenversicherung: Zwang zum Passivrauchen ist ein Kündigungsgrund

  • 123recht.net (Pressemeldung, 8.5.2007)

    Arbeitnehmer müssen nicht "an verqualmtem Arbeitsplatz ausharren" // Nach Kündigung keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

  • 123recht.net (Kurzinformation, 26.6.2008)

    Keine Sperrzeit bei Eigenkündigung wegen Passivrauchens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbStättV § 5; SGB III § 144 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe wegen Verletzung des Nichtraucherschutzes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1837
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • SG Würzburg, 18.07.2017 - S 10 AS 5/17

    Minderung des Arbeitslosengeldes II

    Wer in einer E-Mail am 24.08.2016 zu verstehen gibt, dass er nicht mehr zur Arbeit erscheinen wird und ab dann auch tatsächlich nicht mehr zur Arbeit erscheint, hat sein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III gelöst (einen Lösungstatbestand bei dauerhaftem Fernbleiben von der Arbeit bejahend auch Hess. LSG, Urteil vom 11.10.2006, Az.: L 6 AL 24/05, Rn. 25 sowie Bayer. LSG, Urteil vom 11.06.2015, Az.: L 10 AL 43/14, Rn. 18).
  • SG Osnabrück, 30.05.2008 - S 6 AL 489/02
    Letzteres wiegt um so schwerer, als ein wichtiger Grund im Sinne der Sperrzeitenregelung im Ergebnis nur angenommen werden kann, wenn der Arbeitgeber zunächst erfolglos einen zumutbaren Versuch unternommen hat, die den wichtigen Grund möglicherweise ausmachenden Umstände zu beseitigen (vgl. z. B. Hessisches LSG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - L 6 AL 24/05 sowie Niesel, a.a.O., Rdnr. 79 zu § 144 SGB III m.w.N.).
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