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   LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2010 - L 6 AS 1182/10 B ER   

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https://dejure.org/2010,12895
LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2010 - L 6 AS 1182/10 B ER (https://dejure.org/2010,12895)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.08.2010 - L 6 AS 1182/10 B ER (https://dejure.org/2010,12895)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. August 2010 - L 6 AS 1182/10 B ER (https://dejure.org/2010,12895)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Übernahme der Kosten für Kaution, Renovierung und Umzug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II); Erforderlichkeit einer abschließenden Prüfung bei Entstehen von schweren Nachteilen ohne die Gewährung von Eilrechtsschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2010 - L 6 AS 1182/10
    Die besondere Eilbedürftigkeit, die den Anordnungsgrund kennzeichnet, ist zu bejahen, wenn dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfG, Beschluss vom 16.05.1995, 1 BvR 1087/91).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2010 - L 6 AS 1182/10
    Für die Glaubhaftmachung genügt es, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund überwiegend wahrscheinlich sind (vgl. BSG, Beschluss vom 08.08.2001, B 9 V 23/01 B, in SozR 3-3900 § 15 Nr. 4).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2010 - L 6 AS 1182/10
    Können ohne die Gewährung von Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, in Breith 2005, 803).
  • SG Duisburg, 29.06.2018 - S 49 AS 2087/17

    Erteilung einer Zusicherung des für die neue Unterkunft örtlich zuständigen

    Sofern teilweise die Ansicht vertreten wird, dass eine Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II nicht tauglicher Gegenstand einer Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 S. 2 SGG sein könne (vgl. etwa: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 04.03.2015 - L 12 AS 117/15 B ER, juris, Rn. 3 f.; Beschl. v. 03.09.2014 - L 2 AS 1195/14 B ER, juris, Rn. 5 ff.; Beschl. v. 22.02.2013 - L 2 AS 2299/12 B, juris, Rn. 17; Beschl. v. 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10 ER; Beschl. v. 03.08.2010 - L 6 AS 1182/10 B ER, juris, Rn. 22 ff.), hält die Kammer diese Rechtsansicht im Ergebnis nicht für überzeugend.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2015 - L 19 AS 2347/14

    Erteilung einer vorläufigen Zusicherung zur Übernahme zukünftiger

    Der Senat lässt dahinstehen, ob die Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II grundsätzlich schon deshalb nicht eilbedürftig sein kann, weil diese nicht Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages ist (so LSG Nordrhein-Westfalen Beschlüsse vom 26.11.2014 - L 12 AS 1959/14 B ER, vom 03.09.2014 - L 2 AS 1195/14 B ER m.w.N.; vom 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10 B ER und vom 03.08.2010 - L 6 AS 1182/10 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2011 - L 6 AS 1914/10

    Kein Anspruch auf Zustimmung zur Kostenübernahme vor Umzug im Eilverfahren

    Entsprechend droht durch die Versagung der Zusicherung als solcher keine Verletzung in eigenen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnte (vgl. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 03.08.2010, L 6 AS 1182/10 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2014 - L 19 AS 2077/14

    Bewilligung von ratenfreier Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren

    Vor diesem Hintergrund kann der Senat offen lassen, ob er im Übrigen der Meinung folgt, dass durch eine Ablehnung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II keine Verletzung in eigenen Rechten droht, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnte, da ein Antragsteller in seiner Handlungsfreiheit - Abschluss eines Mietvertrags - nicht beeinträchtigt würde (so LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 03.08.2010 - L 6 AS 1182/10 B ER; Beschluss vom 03.09.2014 - L 2 AS 1195/14 B ER).
  • SG Duisburg, 26.10.2010 - S 38 (27) AS 514/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nach Auffassung der Kammer steht einer Übernahme der Umzugskosten nach § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II auch nicht entgegen, dass die Kosten der Unterkunft für die neue Wohnung unangemessen sind (ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.09.2010 - L 1 AS 2177/10; LSG NRW, Beschluss vom 03.09.2010 - L 19 AS 1496/10 B; wohl LSG Bayern, Urteil vom 16.11.2009 - L 7 AS 681/09 B ER; LSG NRW, Beschluss vom 28.06.2007 - L 20 B 129/07 AS ER; SG Duisburg, Beschluss vom 28.01.2008 - S 29 AS 123/07 ER -, alle abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de; a. A. wohl LSG NRW, Beschluss vom 16.09.2010 - L 9 AS 1381/10 B; Beschluss vom 03.08.2010 - L 6 AS 1182/10 B ER -, abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de; Beschluss vom 29.07.2010 - L 7 AS 933/10 B ER und L 7 AS 1079/10 B; Beschluss vom 15.07.2009 - L 7 B 167/09 AS - abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2011 - L 19 AS 1885/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der Antragsteller stand zum Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung in einem ungekündigten Wohnverhältnis und war zu diesem Zeitpunkt und auch aktuell nicht akut von Wohnungslosigkeit bedroht (vgl. dazu auch LSG NRW Beschluss vom 3.8.2010 - L 6 AS 1182/10 B ER).
  • SG Köln, 30.03.2017 - S 11 AS 617/17

    Minderung der Bewilligung der Leistungen für Unterkunft und Heizung durch Zugang

    Dies vor dem Hintergrund, dass es dem Antragsteller auch ohne die begehrte Zusicherung möglich ist, eine Wohnung anzumieten ohne dass es zu Rechtsnachteilen kommt, die im Hauptsacheverfahren nicht noch beseitigt werden könnten (vgl. LSG NRW 03.08.2010, Az.: L 6 AS 1182/10 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2023 - L 6 AS 459/23
    Es kann dahin stehen, ob die hier begehrte Erteilung der Zusicherung schon deswegen nicht eilbedürftig ist, weil die Erteilung der Zusicherung keine Anspruchsvoraussetzung für die Übernahme der höheren Kosten der Unterkunft ist (so Beschlüsse des Senats vom 17.01.2011, L 6 AS 1914/10 B ER und vom 03.08.2010, L 6 AS 1182/10 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.11.2014, L 12 AS 1959/14 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.09.2014, L 2 AS 1195/14 B ER m. w. N.; abwägend LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.03.2015, L 19 AS 2347/14 B ER; a. A. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.01.2015; L 7 AS 617/14 B; LSG Niedersachsen Bremen vom 26.08.2020, L 13 AS 143/20 B ER; Krauß in Hauck/Noftz SGB II, Stand: Ergänzungslieferung 2023, § 22 Rn. 307).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2013 - L 15 AS 440/12
    In der neueren sozialgerichtlichen Rechtsprechung wird zu Recht davon ausgegangen, dass die Abgabe der Zusicherung wegen ihrer Bedeutung für die Entstehung eines Anspruchs auf Umzugskostenerstattung erforderlichenfalls im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vor Gericht erstritten werden kann (SG Chemnitz, Beschluss vom 26.07.2012, Az. S 14 AS 3078/12 ER; LSG NRW, Beschl. vom 03.08.2010, Az. L 6 AS 1182/10 B ER; LSG NRW, Beschl. vom 29.12.2009, Az. L 20 B 166/09 AS ER).
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