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   LSG Hessen, 24.09.2008 - L 6 AS 130/07   

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LSG Hessen, 24.09.2008 - L 6 AS 130/07 (https://dejure.org/2008,6165)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24.09.2008 - L 6 AS 130/07 (https://dejure.org/2008,6165)
LSG Hessen, Entscheidung vom 24. September 2008 - L 6 AS 130/07 (https://dejure.org/2008,6165)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Bemessung der Höhe von einem Sozialleistungsträger zu übernehmender Kosten der Unterkunft und Heizung und dabei berücksichtigungsfähige Aufwendungen; Umfang der Berücksichtigung individueller Gesichtspunkte zur Frage der Zumutbarkeit eines Wohnortwechsels ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2008 - L 6 AS 130/07
    Das Sozialgericht hat die Beklagte auf die Rechsprechung des Bundessozialgerichts (Entscheidung vom 7. November 2006, B 7 b AS 18/06 R) hingewiesen und um Vorlage eines Nachweises gebeten, der belege, dass der Kläger im streitgegenständlichen Zeitraum eine konkrete Anmietungsmöglichkeit zu der von der Beklagten bewilligten Pauschale von 230, 00 EUR gehabt habe.

    Das Sozialgericht hat die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes referiert (Entscheidung vom 7. November 2006 aaO) und weiter ausgeführt, die von der Beklagten vorgelegten Unterlagen belegten, dass in der Stadt A-Stadt, auf die als räumlicher Vergleichsmaßstab abzustellen sei, Wohnungen zu einem m2-Preis von 5, 11 EUR (230,00 EUR : 45) anmietbar seien.

    Hierbei ist nach der bisher ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteile vom 7. November 2006, Az. B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R, Urteil vom 27. Februar 2008, Az. B 14/7b AS 70/06 R), der sich der Senat insoweit anschließt, von folgender Prüfung auszugehen:.

    Insbesondere im ländlichen Raum kann es geboten sein, größere Gebiete zu einem Vergleichsgebiet zusammenzufassen, während für größere Städte eine Unterteilung in mehrere kleinere Vergleichsgebiete geboten sein kann (BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az. 7b AS 18/06 R).

    Der Leistungsträger hat insoweit einen konkret-individuellen Maßstab anzulegen und zu ermitteln, ob in dem maßgeblichen räumlichen Vergleichsbereich Wohnungen mit einfachem Ausstattungsniveau konkret zur Verfügung stehen (BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az. B 7b AS 18/06 R, bestätigt durch BSG, Urteil vom 27. Februar 2008, Az. B 14/7b AS 70/06 R ).

    Soweit die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung trotz Erläuterung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteile vom 7. November 2006 aaO) einschließlich der aktuellen Bestätigung (Urteil vom 27. Februar 2008 aaO) an der Berufung unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 9. Senates des Hessischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 23. Juli 2007, Az. L 9 AS 91/06 ER) festgehalten hat, sieht der Senat die Voraussetzungen des § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG als erfüllt an.

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 70/06 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Anforderungen an den

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2008 - L 6 AS 130/07
    Hierbei ist nach der bisher ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteile vom 7. November 2006, Az. B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R, Urteil vom 27. Februar 2008, Az. B 14/7b AS 70/06 R), der sich der Senat insoweit anschließt, von folgender Prüfung auszugehen:.

    Der Leistungsträger hat insoweit einen konkret-individuellen Maßstab anzulegen und zu ermitteln, ob in dem maßgeblichen räumlichen Vergleichsbereich Wohnungen mit einfachem Ausstattungsniveau konkret zur Verfügung stehen (BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az. B 7b AS 18/06 R, bestätigt durch BSG, Urteil vom 27. Februar 2008, Az. B 14/7b AS 70/06 R ).

    Soweit die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung trotz Erläuterung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteile vom 7. November 2006 aaO) einschließlich der aktuellen Bestätigung (Urteil vom 27. Februar 2008 aaO) an der Berufung unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 9. Senates des Hessischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 23. Juli 2007, Az. L 9 AS 91/06 ER) festgehalten hat, sieht der Senat die Voraussetzungen des § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG als erfüllt an.

  • LSG Hessen, 23.07.2007 - L 9 AS 91/06

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Überschreitung der

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2008 - L 6 AS 130/07
    Im Übrigen ist der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts von seiner Rechtsprechung abgerückt und geht nun von dem Wohnort bzw. einem Umkreis von circa 12 bis 15 km aus (vgl. Beschluss vom 23. Juli 2007, Az. L 9 AS 91/06 ER).

    Soweit die Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung trotz Erläuterung der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteile vom 7. November 2006 aaO) einschließlich der aktuellen Bestätigung (Urteil vom 27. Februar 2008 aaO) an der Berufung unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 9. Senates des Hessischen Landessozialgerichts (Beschluss vom 23. Juli 2007, Az. L 9 AS 91/06 ER) festgehalten hat, sieht der Senat die Voraussetzungen des § 192 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG als erfüllt an.

    Daran ändert auch die Bezugnahme auf die Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts vom 23. Juli 2007 (aaO) nichts.

  • LSG Hessen, 21.03.2006 - L 9 AS 124/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2008 - L 6 AS 130/07
    Für eine solche Fallgestaltung habe das Hessische Landessozialgericht bereits entschieden (Hinweis auf Beschluss vom 21. März 2006, L 9 AS 124/05 ER), dass es keiner Darlegungen des Leistungsträgers im Hinblick auf eine konkrete Unterkunftsalternative bedürfe.

    Soweit der 9. Senat des Hessischen Landessozialgericht (Beschluss vom 21. März 2006, L 9 AS 124/05 ER) abweichend die Auffassung vertreten hat, eine Verpflichtung des Leistungsträgers darzulegen, dass angemessener freier Wohnraum vorhanden und für den Leistungsempfänger zugänglich sei, werde erst dann ausgelöst, wenn der Leistungsempfänger unter Vorlage geeigneter Nachweise ernsthafte und erfolglose Bemühungen zur Kostensenkung nachgewiesen habe, vermag sich der Senat dem aus den ausgeführten Gründen nicht anzuschließen.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2008 - L 6 AS 130/07
    Hierbei ist nach der bisher ergangenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteile vom 7. November 2006, Az. B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R, Urteil vom 27. Februar 2008, Az. B 14/7b AS 70/06 R), der sich der Senat insoweit anschließt, von folgender Prüfung auszugehen:.

    24 Nach der Rechsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 7. November 2006, Az. B 7b AS 10/06 R) ist räumlicher Vergleichsmaßstab für die Prüfung der Angemessenheit der tatsächlichen Aufwendungen der Unterkunft in der Regel der Wohnort des Hilfeempfängers, dem eine freie Wohnortwahl zuzubilligen ist.

  • LSG Hessen, 13.12.2005 - L 9 AS 48/05

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheit - Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LSG Hessen, 24.09.2008 - L 6 AS 130/07
    Der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts habe jedoch entschieden (Beschluss vom 13. Dezember 2005, Az. L 9 AS 48/05 ER), dass die Anwendung der Werte der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (WoGG) dann unbedenklich sei, wenn der örtliche Wohnungsmarkt damit hinreichend abgebildet werde.
  • SG Kassel, 19.11.2009 - S 6 AS 274/09

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - keine

    Vielmehr ist es ausreichend, dass das Produkt aus Quadratmeterzahl und Quadratmeterpreis eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete ergibt (BSG, Urteil v. 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; Hessisches LSG, Urteil v. 24.09.2008, L 6 AS 130/07; SG Kassel, Urteil v. 11.03.2009, S 7 AS 276/06).

    Dort, wo eine verlässliche Datengrundlage über den örtlichen Wohnungsmarkt fehlt und es auch nicht möglich ist, eine solche Datengrundlage selbst zu ermitteln, ist ein Rückgriff auf die Wohngeldtabelle nach dem Wohngeldgesetz als "Richtwert" möglich (Hessisches LSG, Urteil v. 24.09.2008, L 6 AS 130/07; vgl. auch: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 11.03.2008, L 7 AS 332/07; Knickrehm / Voelzke / Spellbrink, Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II, S.17 f.).

  • SG Kassel, 23.06.2010 - S 6 AS 144/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Vielmehr ist es ausreichend, dass das Produkt aus Quadratmeterzahl und Quadratmeterpreis eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete ergibt (BSG, Urteil v. 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; Hessisches LSG, Urteil v. 24.09.2008, L 6 AS 130/07; SG Kassel, Urteil v. 11.03.2009, S 7 AS 276/06).
  • SG Kassel, 15.07.2009 - S 7 AS 608/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten -

    Solche individuellen Gesichtspunkte können liegen in der Dauer der Wohnzeit in einer Wohnung, den daraus erwachsenen sozialen Bindungen und Beziehungen, gesundheitlichen Beeinträchtigen, dem Lebensalter, Wirtschaftlichkeitserwägungen hinsichtlich der Kosten eines Umzuges, der Unmöglichkeit eines Umzuges (z. B. da eine geringere Wohnungsgröße auf dem Markt nicht vorhanden ist) und auch in einem baldigen Ausscheiden aus dem Leistungsbezug, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.09.2008, Az. L 6 AS 130/07, a.a.O.).Individuelle Gesichtspunkte in diesem Sinne, liegen bei dem Kläger nicht vor.
  • SG Kassel, 01.11.2010 - S 12 SO 39/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter -

    Vielmehr ist es ausreichend, dass das Produkt aus Quadratmeterzahl und Quadratmeterpreis eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete ergibt (BSG, Urteil v. 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; Hessisches LSG, Urteil v. 24.09.2008, L 6 AS 130/07; SG Kassel, Urteil v. 11.03.2009, S 7 AS 276/06).
  • SG Kassel, 12.08.2009 - S 7 AS 618/06

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten -

    Solche individuellen Gesichtspunkte können liegen in der Dauer der Wohnzeit in einer Wohnung, den daraus erwachsenen sozialen Bindungen und Beziehungen, gesundheitlichen Beeinträchtigen, dem Lebensalter, Wirtschaftlichkeitserwägungen hinsichtlich der Kosten eines Umzuges, der Unmöglichkeit eines Umzuges (z. B. da eine geringere Wohnungsgröße auf dem Markt nicht vorhanden ist) und auch in einem baldigen Ausscheiden aus dem Leistungsbezug, wobei diese Aufzählung nicht abschließend ist (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 24.09.2008, Az. L 6 AS 130/07, a.a.O.).Individuelle Gesichtspunkte in diesem Sinne, ergeben sich im zu beurteilenden Falle jedoch nicht.
  • SG Kassel, 15.07.2010 - S 6 AS 164/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Vielmehr ist es ausreichend, dass das Produkt aus Quadratmeterzahl und Quadratmeterpreis eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete ergibt (BSG, Urteil v. 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; Hessisches LSG, Urteil v. 24.09.2008, L 6 AS 130/07; SG Kassel, Urteil v. 11.03.2009, S 7 AS 276/06).
  • SG Kassel, 27.09.2010 - S 6 AS 539/09

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheitsprüfung der Unterkunftskosten -

    Vielmehr ist es ausreichend, dass das Produkt aus Quadratmeterzahl und Quadratmeterpreis eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete ergibt (BSG, Urteil v. 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; Hessisches LSG, Urteil v. 24.09.2008, L 6 AS 130/07; SG Kassel, Urteil v. 11.03.2009, S 7 AS 276/06).
  • SG Düsseldorf, 05.12.2011 - S 10 (45) AS 30/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Vielmehr ist es ausreichend, dass das Produkt aus Quadratmeterzahl und Quadratmeterpreis eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete ergibt (BSG, Urteil v. 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; Hessisches LSG, Urteil v. 24.09.2008 - L 6 AS 130/07; SG Kassel, Urteil v. 11.03.2009 - Az.: S 7 AS 276/06).
  • SG Kassel, 14.10.2010 - S 3 AS 282/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Vielmehr ist es ausreichend, dass das Produkt aus Quadratmeterzahl und Quadratmeterpreis eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete ergibt (BSG, Urteil v. 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; Hessisches LSG, Urteil v. 24.09.2008, L 6 AS 130/07; SG Kassel, Urteil v. 11.03.2009, S 7 AS 276/06).
  • SG Kassel, 07.12.2010 - S 6 AS 734/10

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Vielmehr ist es ausreichend, dass das Produkt aus Quadratmeterzahl und Quadratmeterpreis eine insgesamt angemessene Wohnungsmiete ergibt (BSG, Urteil v. 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R; Hessisches LSG, Urteil v. 24.09.2008, L 6 AS 130/07; SG Kassel, Urteil v. 11.03.2009, S 7 AS 276/06).
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